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26.05.2015, 18:57
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#71
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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JEDER Prüfingenieur weiß um die Rechtslage.
Von daher stellt sich mir diese Frage nicht.
Die Rechtslage ist schlichtweg so, dass eine Scheibe ein bauartgenehmigtes Teil ist, deshalb hat eine Folie auch keine ABE sondern eine ABG.
ÄNDERUNGEN der Bauartgenehmigung darf nur das KBA genehmigen bzw. nach Abnahme eines zugelassenen Prüfverfahrens eine zugelassenen Prüforganisation.
Ich hab leider derzeit wenig Zeit, habe das aber in unzähligen Threads bereits ausführlichst erklärt.
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26.05.2015, 18:57
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#72
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: E38-750i (11.95), Lada Niva (03.03)
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Zitat:
Zitat von DanoreyV12
Die einzige Erklärung die ich bisweilen habe ist, dass es sich stets um Gefälligkeitsgutachten gehandelt hat, bei denen der Rechtsweg dann nicht bestritten wurde.
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Das wird es sein, denn ein "normaler" Prüfer würde sowas nicht eintragen.
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26.05.2015, 19:17
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#73
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.06.2014
Ort: Cottbus
Fahrzeug: E38-740i (05.95)
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DanoreyV12 : Ich kenne auch 2 - 3 Prüfer die es nicht so mit der Genauigkeit haben, die nur darauf schauen das Licht,Hupe,Bremsen und Bremsleitungen intankt sind. Davon wurde auch schon 1 rechtlich belangt durch eine Eintragung die NICHT hätte zu stande kommen dürfen. Wenn z.B eine Felge als Gefälligkeit eingetragen wird, und diese Bricht ,und einen Unfall verursacht muss der Prüfer sich rechtfertigen warum er DIESE abgenommen hat. Also ihr Fett bekommen sie auch weg.
Olitschka : Es gibt auch normale Prüfer die Sachen eintragen die nicht so zulässig sind. Da kann es aber eher unbewusst zu kommen durch mangelndes Wissen z.B. . Nicht jeder Prüfer der sowas gemacht hat ist automatisch "korrupt"
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27.05.2015, 04:04
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#74
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Mitglied
Registriert seit: 23.05.2015
Ort: Salzburg
Fahrzeug: 525tds 1995, 730d 2015
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Zitat:
Zitat von McClane
Und @Werner, was soll das bringen, wenn du das schriftlich hast?!
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Das bringt etwas, wenn man zum Anwalt latschen kann und dann den Scheibentöner alles wieder rückgängig machen lassen kann. Und auch noch die entstandenen Kosten ersetzen lassen.
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27.05.2015, 04:09
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#75
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Mitglied
Registriert seit: 23.05.2015
Ort: Salzburg
Fahrzeug: 525tds 1995, 730d 2015
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Zitat:
Zitat von Bavarian740i
WernerR : Mit dem Schriftstück kannst du dir gepflegt den hintern abwischen, nachdem du die sanitäre Entspannung vollzogen hast. Wie ich es schon sagte, es gibt keine Möglichkeit die Tönung der vorderen Scheiben eintragen zu lassen. Zumindest nicht offiziell und 100% Wasserdicht.
Die Folierung/Flutung der vorderen Scheiben ist IMMER auf eigene Gefahr, und man muss mit den Konsequenzen leben.
Folierung : abkratzen
Fluten : Stilllegung
Falls sich jemand nicht den ganzen Thread durchlesen möchte...
Beamte dürfen grundsätzlich die Eintragung oder ABE anzweifeln, und die Vorführung bei einer technischen Prüfstelle anordnen. Entweder sofort über einen Mängelschein
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Wie ich schon sagte, wenn der Töner versichert, das das durch den TÜV kommt bzw. zugelassen ist, kann er in Regress genommen werden, wenn das nicht der Fall ist. Sagte mein Anwalt damals.
(Vordere Scheibe habe ich gar nicht gemacht, nur die eine Folie oberhalb, die auch erlaubt ist. Die habe ich auch selber rein geklebt und die durfte auch drinnen bleiben!)
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27.05.2015, 09:13
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#76
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Noch etwas zu dieser Aussage:
Zitat:
Zitat von MR1580
Fast Richtig, wenn er z.b. eine vom Arzt bestätigte Augenkrankheit hat bei der grelles Licht das fahren nicht möglich ist, dann gibt es z.b. ausnahmen. Hat z.b. von einem Kumpel dessen Mutter.
Da sind Seiten und Frontscheibe abgedunkelt.
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Das kann so nicht stimmen, definitiv nicht. Entweder wurde da gemauschelt oder es ist ein Übertragungsfehler und Du hast da was missverstanden.
Warum? Es gibt mind. 3 Gründe, die dagegen sprechen.
1.) Jemand, der lichtempfindliche Augen hat, kann jederzeit eine getönte (Sonnen)Brille tragen.
2.) Wäre dem so, dürfte das Auto von niemand anderem bewegt werden, sondern nur und ausschließlich von dieser einen Person. Eine solche Regelung wäre mir neu (Ausnahme vielleicht umgebaute, individualisierte behindertengerechte Fahrzeuge).
3.) Die Vorschrift besteht ja nicht nur deshalb, damit man selbst besser sieht, sondern damit man auch gesehen wird - und das nicht nur von Ordnungshütern bei Kontrollen!
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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27.05.2015, 09:29
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#77
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Dass das der größte Blödsinn ist, den man sich vorstellen kann, ist eh klar, Claus .
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