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BMW 7er, Modell E38
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Alt 11.08.2005, 13:56   #1
ab1966
Gast
 
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Standard xenon Nachrüsten ...hat einer von Euch ..

das schon einmal gemacht und war anschl. beim Tüv? Nicht zur Abnahme, nein weil der Wagen einfach Tüvfällig war.

Hallo,

es gibt ja zahlreiche Ideen beim Umrüsten, die hier auch nachzulesen waren. ZB.: Alles vorschriftsmäßig erledigen lassen also mit ALR & SWRA. Andere haben sich was guenstiges zusammen gebastelt (aus Ebay irgendwelche Kits gekauft und die H1 Birnen verändert und Brenner eingebaut, von Leuchtweitenregulierung oder Scheinwerferreinigungsanlage keine Spur etc...

Um nur einige gelesene Ideen mal zu schreiben.

Nun habe ich auch nachgelesen, dass es Fahrzeuge der ersten Generation gab, die Xenon haben aber keine ALR und SWRA. So mein Wagen hat seit kurzer Zeit die SWRA nachgerüstet bekommen und ich habe mir original Xenon Scheinwerfer gekauft um diese auch noch umzubauen, also auch hier keine Bastellösung. Was aber eigentlich auch noch passieren müßte, ist die autom. LWR nachzurüsten.....

Die Überlegung die dahinter steckt ist folgende:
Wenn ich das nicht mache, die ALR nachzurüsten, bekomme ich nach dem Einbau der Scheinwerfer die bekannte Fehlermeldung Abblendlicht prüfen, das wiederum wird durch das umcodieren so weit ich nachgelesen habe, aufgehoben, ABER dann geht auch die manuelle nicht mehr. Und das ist nicht gewollt. ich habe hier irgendwo nachlesen können, dass jemand eine kleine Schaltung mit Wiederständen hatte, die die Fehlermeldung ausschaltet und die manuelle LWR noch funktionstüchtig läßt. Alles andere soll dann auch noch immer gehen. Wenn jemand diesen Link zu der Zeichnung noch weiß oder hat, bin ich dankbar.

Was mich nun auch vor dem Umbau interessiert ist:

Wenn ich nun mein Auto so umrüste (SWRA vorhanden, original Scheinwerfer Xenon drin (Zeitstempel auf dem Aufkleber der Scheinwerfer von 1997 und 1994 da unterschiedliche einkaufsquellen) , was sagt dann der Prüfer bei meinem nächsten Prüftermin? Es gab doch die Fahrzeuge auch ohne ALWR, wie immer nachzulesen ist.....

Ist dem das dann egal, kennt der diesen Umstand überhaupt, wird die überhaupt überprüft????

Wer von euch hat nachgerüstet, wie auch immer, und was hat er danach beim Tüv erlebt? Oder rüsten die Nachrüster vorher immer wieder zurück???


Würde mich wirklich brennend interessieren, entweder hier oder auch als U2U....

Vielen Dank, es hilft mir sicher bei der Vorgehensweise der Umrüstung meines Wagens.

Grüße
ab1966

Geändert von ab1966 (11.08.2005 um 14:10 Uhr).
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Alt 11.08.2005, 14:14   #2
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Hab nachgerüstet mit SWR ohne ALWR, kein Problem beim TÜV.
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2005, 14:17   #3
ab1966
Gast
 
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Zitat:
Zitat von TomS
Hab nachgerüstet mit SWR ohne ALWR, kein Problem beim TÜV.
Das bestärkt mich ja bei meinem Vorhaben Geht denn Deine manuelle LWR noch ? oder ist alles aus?

Danke für Deine schnelle Antwort.
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Alt 11.08.2005, 14:19   #4
Rolf G.
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 02.09.2004
Ort: Westerwald
Fahrzeug: 735i (E65)
Standard

Hi,

also, die Sache ist so:
Ich glaube nicht das dem TÜV-Prüfer soetwas auffallen würde, wenn ich mal unterstelle die Scheinwerfer sind richtig eingebaut und richtig eingestellt.
Den Stempel für das Fahrzeug würdest Du bekommen.

Aber.......
Das heißt noch lange nicht, daß Dein Umbau damit TÜV-Segen hat. Du hast mit dem Umbau die lichttechnische Anlage Deines Fahrzeugs manipuliert (und wie es aussieht willst Du Dir die separate TÜV-Eintragung, die an der fehlenden ALWR ohnehin scheitern würde) sparen.
Damit ist die Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug erloschen. Im Falle eines Unfalls hättest Du damit Deinen Versicherungsschutz verloren.
Stellt Dir vor Du bist schuldhaft an einem Unfall beteiligt.
Wenn sich dann die Versicherung verweigern sollte, weil der Gutachter diese Manipulation entdeckt hat - wirds richtig teuer für Dich.

Du solltest Dir überlegen, ob es das Risiko wert ist.
Rolf G. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2005, 14:25   #5
ab1966
Gast
 
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Zitat:
Zitat von Rolf G.
Hi,

also, die Sache ist so:
Ich glaube nicht das dem TÜV-Prüfer soetwas auffallen würde, wenn ich mal unterstelle die Scheinwerfer sind richtig eingebaut und richtig eingestellt.
Den Stempel für das Fahrzeug würdest Du bekommen.

Aber.......
Das heißt noch lange nicht, daß Dein Umbau damit TÜV-Segen hat. Du hast mit dem Umbau die lichttechnische Anlage Deines Fahrzeugs manipuliert (und wie es aussieht willst Du Dir die separate TÜV-Eintragung, die an der fehlenden ALWR ohnehin scheitern würde) sparen.
Damit ist die Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug erloschen. Im Falle eines Unfalls hättest Du damit Deinen Versicherungsschutz verloren.
Stellt Dir vor Du bist schuldhaft an einem Unfall beteiligt.
Wenn sich dann die Versicherung verweigern sollte, weil der Gutachter diese Manipulation entdeckt hat - wirds richtig teuer für Dich.

Du solltest Dir überlegen, ob es das Risiko wert ist.

Auch Dir möchte ich danken für Deine kritische Sichtweise. Ich habe mir die für den Einbau benötigten Teile schon gekauft, mit dem Einbau gestaltet es sich aber ein wenig schwierig...
Ich wollte nur wissen wie andere dies immer mal wieder auftretende Problem gehandhabt haben.

Grüße aus dem Norden
ab1966
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Alt 11.08.2005, 14:27   #6
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

ALSO: Mein Fahrzeug ist Bj. 96. In diesem Modelljahr wurden 7er genauso ausgeliefert wie meiner jetzt ist, also ohne ALWR.

WER will also nachweisen das bei mir nachgerüstet ist und nicht orginal? Sorry aber die größere Lichtausbeute (=Sicherheit) ist mir das wert.

Wir wollem mal nich päpstlicher werden als olle Ratze.

manuelle LWR ist bei mir ohne Funktion, trotzdem kann man vorne am SW ja noch einstellen. Da meiner eh Keilfahrwerk hat und ich selten mit 5 Leuten und voll beladen fahre kann ich damit leben.
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2005, 14:39   #7
ab1966
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Standard

Zitat:
Zitat von TomS
ALSO: Mein Fahrzeug ist Bj. 96. In diesem Modelljahr wurden 7er genauso ausgeliefert wie meiner jetzt ist, also ohne ALWR.

WER will also nachweisen das bei mir nachgerüstet ist und nicht orginal? Sorry aber die größere Lichtausbeute (=Sicherheit) ist mir das wert.

Wir wollem mal nich päpstlicher werden als olle Ratze.
Also meiner ist auch 1996.
Es sind aber ja andere Zeitstempel auf den Scheinwerferaufklebern aus denen ersichtlich ist, dass diese nicht zu dem Fahrzeug gehören. Gut können im Zuge eines wieder hergestellten Unfallschadens ausgetauscht worden sein. Kann man diese überhaupt einfach abziehen oder müssen diese drauf bleiben? Mal nebenbei gefragt...

Und es wurde 1996 ein Fahrzeug zugelassen was keine LWR hatte? Ich dachte ab 1992 sei es gesetzlich festgelegt worden, dass Neufahrzeuge alle eine LWR haben müssen. Deswegen wollte ich ja auch meine manuelle erhalten eben mit dieser Möglichkeit der kleinen zusätzlichen Schaltung. Aber wenn nicht einmal das nötig war ..... was soll ich mir dann Gedanken machen....
oder doch

Ich dachte man könne natürlich über Deine FGNr. ersehen, bei BMW, womit der Wagen das Fliessband verlassen hat. Und somit ist auch klar, was nachgerüstet wurde.... Wenn schon umgerüstet wurde und das auch vor dem Jahr 2000 und ohne ALWR (was ja vielleicht zulääsig war), dann müßte es aber mit der Tüvabnahme auch einen Eintrag geben... Wie dem auch sei vielleicht auch nur an den Haaren herbeigezogen....und ich mache mir einfach zuviele Gedanken.

Grüße und danke

ab1966

Geändert von ab1966 (11.08.2005 um 14:45 Uhr).
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Alt 11.08.2005, 15:31   #8
Rolf G.
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 02.09.2004
Ort: Westerwald
Fahrzeug: 735i (E65)
Standard

.....ich muß nochmal darauf zurückkommen.

Ein Gutachter schaut sich im Falle eines Unfalls zunächst mal an, um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Anhand der Fahrgestell-Nr. ist sofort klar, was das Fahrzeug ab Werk hatte oder nicht.
Wurde Xenon nachgerüstet und ist nicht eingetragen (auch vor 2000) war es das mit der Betriebserlaubnis.

Ein Nachbar von mir hat folgendes erlebt:
Er fährt so in der Stadt und pennt ein wenig und schon war er einem getunten Golf II reingefahren - die klassische Situation. Eigentlich auch eine klare Schuldfrage, oder?
Bei den Sheriffs hat er dann behauptet, er habe das Bremslicht bei den verbauten Klarglasrückleuchten nicht rechtzeitig gesehen. Also wurde dies dann notiert. Der Gutachter hat dann den Golf näher untersucht und festgestellt, das diese Rückleuchten ohne Prüfzeichen waren (wahrscheinlich bei Ebay gekauft). Somit war die Betriebserlaubnis erloschen.
Vor Gericht wurde dann entschieden, daß der Golf somit eine Mitschuld hat und jeder seinen Schaden selbst bezahlen muß.
War für meinen Nachbarn kein großes Problem, da an dem Kuhfänger von seinem Geländewagen nur ein paar Kratzer waren. Der Golf war wirtschaftlicher Totalschaden. Das Fahren eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis wurde mit dem Golf-Fahrer dann noch in einem weiteren Verfahren diskutiert. Der Ausgang ist mir hier nicht bekannt.

Also , ich würde das mit der Betriebserlaubnis nicht so auf die leichte Schulter nehmen. Klar, das kann zig Jahre gut gehen, aber wehe, wenn's einaml in die Hose geht......
Überlegt mal wenn ihr durch nen dämlichen Zufall Mitschuld an einem Unfall mit Personenschaden bekommt - und die Versicherung bezahlt nicht.
Dann läßt Hartz IV recht schnell grüßen......

Ach so, bei einer nachweislichen Mitschuld an einem Personenschaden, wird dann noch in einem Strafrechtsprozeß z. Bsp. über eine fahrlässige Körperverletzung diskutiert. Eine Haftstrafe (auch zur Bewhrung) ist dann meist unumgänglich. Unsere Richter sind da wenig humorvoll. Ich weiß wovon ich spreche.
Rolf G. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2005, 16:27   #9
freak
the real freak since 2002
 
Benutzerbild von freak
 
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
Standard Re.> xenon nachrüsten ...hat einer von Euch ???

Hallo ...


Zitat:
Zitat von ab1966

Ich dachte ab 1992 sei es gesetzlich festgelegt worden, dass Neufahrzeuge alle eine LWR haben müssen


Eine Leuchtweitenregulierung (eine LWR, egal ob manuell oder automaisch) ist Baujahr und Gesetz bedingt in jedem E38 verbaut ...


Zitat:
Zitat von ab1966

Nun habe ich auch nachgelesen, dass es Fahrzeuge der ersten Generation gab, die Xenon haben aber keine ALR und SWRA

Dies ist so nicht richtig !!!

Fahrzeuge der Modellreihe E38 wurden bei Werksxenon mit einer ALWR ausgeliefert - eine SWRA war jedoch damals Sonderausstattung und keine Pflicht bzw. Gesetz !!!

Ich habe einen E38 740iA aus Baujahr 96 mit einer original Xenonanlage - bei meinem Fahrzeug ist eine SWRA nicht verbaut, aber eine original ALWR ... Nach meinen Beobachtungen und erkundungen, bestätigt sich meine Annahme, das damals eine SWRA nicht Pflicht war und nur als Sonderausstattung mit verbaut wurde - bei Fahrzeugen mit einer original Xenonanlage habe ich jedoch noch keinen E38 gesehen, was keine ALWR mit verbaut hatte ...
Selbst die früheren Modelle mit einer Niveauregulierung haben eine ALWR bei original Xenon - nur bei Hallogen-Technik wurde eine manuelle LWR verbaut und eine SWRA war auch hier eine Sonderausstattung ...


Ich persönlich würde auch die ALWR nachrüsten und den Umbau kompletieren - wenn du Xenon aus original gebraucht Teilen nachrüstest, die SWRA hast du ja schon verbaut, wird es problematisch mit dem Erhalt der vorhandenen manuellen LWR - um die Meldung im CCM zu umgehen, muss das LCM umcodiert werden, wird das LCM umcodiert, fält die manuelle LWR aus - du hast zwar nach dem umcodieren keine Meldung mehr im CCM, aber deine manuelle LWR ist ausser Funktion - soweit bestätig es sich ja auch mit der Aussage von @TomS bzw. er hat ja seine Erfahrung dazu geschrieben !!!

Ausserdem, ist die Blendwirkung für den Gegenverkehr immer noch gegeben, da die LWR nicht nach den aktuellen Stand der Karosserie die Scheinwerfer verstellt, oder willst du ständig bei Nacht mit einer Hand an dem LWR-Verstellknopf fahren, um so die Bewegungen der Karosserie abzufangen und den Gegenverkehr schonen ???


Zitat:
Zitat von ab1966

ich habe hier irgendwo nachlesen können, dass jemand eine kleine Schaltung mit Wiederständen hatte, die die Fehlermeldung ausschaltet und die manuelle LWR noch funktionstüchtig läßt
Von solchen Schaltungen würde ich bei original Teilen die Finger von lassen - wenn du die vorhandenen H1 Scheinwerfer umbaust und vor die Zündgeräte Wiederstänge schaltest, ist die Meldung im CCM weg (so habe ich es bei meinem E32 gemacht, aber bei den E32 ist der Umbau etwas anders, da es alle Teile nicht immer gibt und eine ALWR überhaupt nicht als solches mit original Teilen gab) - nur bei original Teilen, sind bei einigen Modellen die Vorschaltgeräte mit den Zündgeräten zusammen und einige haben externe Zündgeräte - da muss man(n) schon Wissen was für Zünd/Steuergeräte verbaut sind und je nach dem, würde eine Schaltung mit Wiederständen klappen, die dem LCM die H1 Birnen weiterhin vorgauckeln - also Vorsicht wenn man(n) selber kein Profi in dem Gebiet ist und nicht Weiss, was man(n) tut, sonst brutzeln die Vorschaltgeräte bzw. Zündgeräte ...


Ich denke, wir hatten schon mal telefoniert und ich hatte dir angeboten dir zu helfen - hatte dir glaube ich, von jemandem die Telefonnummer gegeben, der solche Umbauten macht - solte der jenige keine Erfahrungen mit den Fahrzeugen bzw. mit dem speziellen Modell haben, hatte ich dir angeboten gebrauchte Teile zu besorgen und auch eins zu eins nach meinem Fahrzeug die ALWR bei deinem Fahrzeug nachzurüsten ...

Mein Angebot besteht auch jetzt und denke, meine Telefonnummer hast du noch - ich würde mal zum nächsten Stammtisch-Nord kommen und mal Meinungen von anderen hören bzw. erfragen, wer noch wie helfen kann ...



Gruß ...
@freak
__________________
Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen ...
freak ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2005, 16:44   #10
Schulle
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Schulle
 
Registriert seit: 06.09.2004
Ort:
Fahrzeug: Mercedes W22o S500
Standard

Also ich habe meinen Wagen auf Xenon umgerüstet, allerdings mit der einfachen und billigeren Variante! Habe mir bei ebay für 230€ ein set bestellt mit brennern auf H7 Fassung und den vorschaltgeräten!

Und übrigens habe ich keine Fehlermeldung!!!


Gruß
Schulle
Schulle ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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