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Umfrageergebnis anzeigen: Feuerlöscher im Auto
Brauche/Will ich nicht 32 27,35%
Steht auf meiner "to do"-Liste 27 23,08%
1 KG-Pulverlöscher an Bord 38 32,48%
2 KG-Pulverlöscher an Bord 18 15,38%
Sonstiges zur Brandbekämfung an Bord 5 4,27%
Aufbewahrungsort: Innenraum 30 25,64%
Aufbewahrungsort: Kofferraum 31 26,50%
Schon eingesetzt 14 11,97%
Nie eingesetzt (zum Glück) 38 32,48%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 117. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmenUmfrageergebnis anzeigen

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Alt 20.05.2009, 13:18   #111
altbert
alszus was annersders…
 
Benutzerbild von altbert
 
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: 728iA E38 Bj. 11/96 mit LPG-Anlage Vialle LPI
Standard

Tja, angeboten wird viel; auch viel Schrott.

Und solange es Leute gibt, die diesen Schrott kaufen, solange wird er auch angeboten.

Ein Großteil Chinas und Fernost profitiert vom Dummgeiz vieler Käufer...
__________________
Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
altbert ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2009, 16:07   #112
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard

Interner Link) Ohne Feuerlöscher wären die wahrscheinlich aufgeschmissen gewesen.
__________________
Wenn du nichts hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2009, 23:35   #113
psycho path
Dipl. Terrorist
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von psycho path
 
Registriert seit: 12.02.2009
Ort: Chrzanów/Dingolfing
Fahrzeug: 728I BJ 07/95 DJ00028 nach diversen Reps zum Toyota Corolla Verso 04 2,0 D4D zusammen geklopft :)
Standard

Habe am Montag einen original Nachruestsatz gekauft(40 Euro) plus Befestigungsmaterial beim OBI 2,19 Euro

Leider glaube ich, dass man den Sitz halb zerlegen muss, da sonst keine Befestigungsmoeglichkeit gegeben.
psycho path ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.06.2009, 21:22   #114
M.M.735
Erfahrenes V8 Mitglied
 
Benutzerbild von M.M.735
 
Registriert seit: 11.05.2009
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E38-735iA-10.96
Standard

Mal abgesehen davon, das bis jetzt auch keines meiner Autos gebrannt hat Oder davon jemand anderem sein Leben mit dem Löscher zu retten, wüsste ich nicht warum ich einen im Auto brauche. Wenn die Kiste brennt, wär ich ja schön blöd, den Rest der noch übrig ist auch noch zu löschen. Sollte wirklich im Motorraum was brennen, könnt Ihr die kleinen Dinger gleich vorne reinwerfen, denn damit löscht man höchsten ne Kippe im Aschenbecher. Sollte Euch das noch nicht reichen, setzt Euch mal in ein Auto was gebrannt hat, der Geruch geht nie wieder weg. Also lass es brennen, solange ihr ne Versicherung habt
M.M.735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2009, 15:07   #115
Ulrich51
Individualist
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Ulrich51
 
Registriert seit: 16.07.2008
Ort: Niederheimbach
Fahrzeug: E38 750iL Individual (12.98)
Standard

Zitat:
Zitat von M.M.735 Beitrag anzeigen
Mal abgesehen davon, das bis jetzt auch keines meiner Autos gebrannt hat Oder davon jemand anderem sein Leben mit dem Löscher zu retten, wüsste ich nicht warum ich einen im Auto brauche. Wenn die Kiste brennt, wär ich ja schön blöd, den Rest der noch übrig ist auch noch zu löschen. Sollte wirklich im Motorraum was brennen, könnt Ihr die kleinen Dinger gleich vorne reinwerfen, denn damit löscht man höchsten ne Kippe im Aschenbecher. Sollte Euch das noch nicht reichen, setzt Euch mal in ein Auto was gebrannt hat, der Geruch geht nie wieder weg. Also lass es brennen, solange ihr ne Versicherung habt
Leute mit dieser Auffassung und bar jeglicher Kenntnis tun der Community einen Gefallen, wenn sie sich ganz schnell wieder aus dem Forum verabschieden.
Lt. StVO ist ein Autofahrer zur Hilfeleistung verpflichtet. Wer dies nicht rafft, sollte seinen Führerschein zurück geben.
Ulrich51 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2009, 15:51   #116
rengier
komme ohne Turbos aus
 
Benutzerbild von rengier
 
Registriert seit: 22.06.2005
Ort: tu asinus vicus
Fahrzeug: Porsche Cabrio 997S, Tesla S 90D, Mustang Mach E ER, Hyundai Ioniq PHEV
Standard

Du meinst doch nicht "ein Autofahrer zur Hilfeleistung verpflichtet", sondern wohl eher "JEDER (auch nicht Autofahrer) ist zur Ersten Hilfe verpflichtet." Das ist kein Ding der StVo. Vgl. §323 des Strafgesetzbuchs (StGB).


Ein brennendes Auto stellt für den ungeübten Laien eine schlecht einschätzbare Gefahrensituation dar. Zudem soll sich der Helfende nicht unnötigen Gefahren aussetzen, welche das eigene Leben oder die körperliche Unversehrtheit bedrohen.

Aber Deiner Meinung nach ist das dann wohl eher Zweitrangig?!?
__________________
"Das ist nicht nur ein Auto - das ist ein hochentwickeltes Stück
Maschinenbaukunst" (Eddie Murphy im Film "Die Geistervilla" zu dem BMW 745i)

"Handgefertigte Ingeneurskunst und Performance der Extraklasse! Willkommen in der Welt von AMG"

"Ein Porsche bietet als einziges Fahrzeug die Möglichkeit, von unten auf andere herabzusehen..."
rengier ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2009, 16:54   #117
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von Ulrich51 Beitrag anzeigen
Leute mit dieser Auffassung und bar jeglicher Kenntnis tun der Community einen Gefallen, wenn sie sich ganz schnell wieder aus dem Forum verabschieden.
Lt. StVO ist ein Autofahrer zur Hilfeleistung verpflichtet. Wer dies nicht rafft, sollte seinen Führerschein zurück geben.
Hmm,
auch wenn Du das jetzt zum zweiten mal anbringst, wird es dadurch nicht richtiger.

§ 34 StVO legt nur Unfallbeteiligten besondere Pflichten auf. Löschversuche gehören nicht dazu. Und der Verweis auf § 323c StGB in § 34 Abs. 1 Nr. 4 StVO ("hat Verletzten zu helfen") ist eher deklaratorisch zu sehen.

Du brauchst deshalb aber Deinen Führerschein nicht gleich zurückzugeben. Eine Anmeldung zur Nachschulung sollte auch schon reichen. Vielleicht lernst Du dabei auch, daß die Hilfeleistung zumutbar sein muß, d.h. nicht zumutbar ist
* die Vernachlässigung eigener wichtiger Pflichten
* die Inkaufnahme einer erheblichen eigenen Gefahr.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2009, 19:10   #118
Winni
Gesperrt
 
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Registriert seit: 03.06.2006
Ort: an der Donau
Fahrzeug: E65 - 745i
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Du brauchst deshalb aber Deinen Führerschein nicht gleich zurückzugeben. Eine Anmeldung zur Nachschulung sollte auch schon reichen. Vielleicht lernst Du dabei auch, daß die Hilfeleistung zumutbar sein muß, d.h. nicht zumutbar ist
* die Vernachlässigung eigener wichtiger Pflichten
* die Inkaufnahme einer erheblichen eigenen Gefahr.
Arroganter geht's bald nimmer. Aber das sind wir ja gewohnt von Dir.
Es könnte ja mal sein, das der gute Ralf eingeklemmt, nach einem Unfall, in seinem Auto sitzt welches zu kokeln anfängt und er auf Hilfe wartet. Ich bin mir ziemlich sicher, das du auch über einen 1/2 kg Löscher froh wärst, der den Rettern die paar Sekunden verschafft dich aus dem Auto zu ziehen. Jenen Helfern nämlich, die Deiner Auffassung nach es garnicht müssten, weil sie sich selber in Gefahr bringen oder gerade ihre "eigenen wichtigen Pflichten vernachlässigen".
Denk mal drüber nach. Und schraub' Deine Überheblichkeit mal etwas zurück, es wird langsam unerträglich.

Mit noch freundlichen Grüßen, Winni
Winni ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2009, 19:39   #119
RS744
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Zitat:
Zitat von Winni Beitrag anzeigen
Arroganter geht's bald nimmer. Aber das sind wir ja gewohnt von Dir.

..., die Deiner Auffassung nach es garnicht müssten, weil sie sich selber in Gefahr bringen oder gerade ihre "eigenen wichtigen Pflichten vernachlässigen".

Denk mal drüber nach. Und schraub' Deine Überheblichkeit mal etwas zurück, es wird langsam unerträglich.
Arrogant, anmaßend und überheblich in dieser Diskussion treten hier vor allem Du und Ulrich auf, da Ihr die Sachdiskussion verlasst und nicht zum 1.Mal in persönliche Verunglimpfungen abgleitet. Muß das sein? Ich hoffe nicht, daß wir das von Euch weiterhin sehen werden.

Seehr deutlich erkennbar war mein von Dir kritisierter Beitrag eine Replik auf die anmaßende Wortwahl von Ulrich, der sich das nicht zum 1.Mal leistete, und dem ich damit einen Spiegel vorgehalten hatte.


Der zweite Teil meines Beitrags erschließt sich Dir ohne Erklärung nicht so schnell, nun gut. Daß niemand sich selbst gefährden muß oder eigene wichtige Pflichten vernachlässigen muß, ist aber entgegen Deiner Falschdarstellung nicht "meine Ansicht", sondern eine fast wortgetreue Wiedergabe des § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung):
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, ...
Wenn Du den Gesetzgeber insofern für "überheblich" hältst, teile ihm das bitte nach Berlin mit - aber nicht mir.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2009, 19:57   #120
Winni
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Zitat:
Arrogant, anmaßend und überheblich in dieser Diskussion treten hier vor allem Du....
Mit diesem hier ist das mein dritter Post auf 12 Seiten. Soviel zu Deinem: Vor allem...
Getroffene Hunde jaulen...
Winni ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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