Modell F01/F02 |
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23.11.2013, 12:48
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.09.2012
Ort: Norddeutschland
Fahrzeug: F01 760i (10.14) / E93 335i Cabrio (03.12)
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Begrenzung Mehr-KM beim Leasing?
Gibt es aktuell eine Begrenzung bei den Mehr-KM beim Leasing? Ich merke schon jetzt, dass ich mit den 20.000km p.a. nicht hinkomme, sehe das bei 6,00 Cent brutto/Mehr-KM aber recht gelassen. Natürlich will ich aber bei der Rückgabe in zwei Jahren keine Diskussion dazu mit der BMW Bank haben. Im Vertrag steht ja nichts diesbezüglich.
Gab ja schon zwei Threads dazu, aber die sind schon ein paar Jahre alt und daher nicht wirklich aktuell.
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23.11.2013, 14:27
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2008
Ort: Salzgitter
Fahrzeug: 450 SEL 6.9 (Bj 1979), 220i Cabrio, VW T6 Multivan, Indian Springfield
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habe meinen auf 3 Jahre mit 10.000 km pro Jahr geleast. Gebe ihn nächste Woche mit 75.000 km ab. also 45.000 km nachzahlen a 12,6 Cent etwa, abzüglich ne Toleranz von 1-2 tkm. Nehme also ne Rechnung über ca. 5 k€ mit nach Hause. Ganz einfach! :-)
LG, BMA
__________________
450 SEL 6.9 W116 (EZ: 01.01.1980).....klagt nicht über Eure Verbräuche, ich toppe sie!
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23.11.2013, 14:38
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.12.2009
Ort: Raum München
Fahrzeug: Mercedes EQS 580 4matic, BMW i3s, BMW M6 Cabrio
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Geht mir auch so. Habe meinen auf 24/30.000 und gebe ihn nächste Woche nach 21 Monaten mit 80.000 zurück, also 20.000 überschritten. Das kostet mich ein paar Euro, aber eine Obergrenze gibt es nicht.
Da meckern eher die Versicherungen, wenn man mehr als vereinbart fährt, weil man dann ja nicht mehr für Mehrkilometer zahlt. Da hatte ich bei einem MA schon einmal unangenehme Diskussionen im Schadensfall.
Geändert von MacDriver (23.11.2013 um 14:52 Uhr).
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23.11.2013, 17:47
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
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Der Fall der Überschreitung ist ja vertraglich genau geregelt, daher ist nichts zu befürchten (außer der vereinbarten Nachzalung).
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23.11.2013, 18:48
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.09.2012
Ort: Norddeutschland
Fahrzeug: F01 760i (10.14) / E93 335i Cabrio (03.12)
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Prima, danke Euch für die Antworten...
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