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Alt 13.03.2004, 16:41   #21
John McClane
Gast
 
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Standard

Bullshit, genau.
Zitat:
Original geschrieben von Raffael@735i
Wenn Du auf Tuning spezialisiert bist dann kauf Dir mal die VW-Speed VW Szene & VW Wob....da steht alles schwarz auf weiß!

Natürlich sind Folien auf den Frontscheiben erlaubt Sogar Serienhersteller nehmen Folien her ....ein E67 hat z.B. eine Folie.....ja Folie! Diese Folien dürfn diesen max. erl. Tönungsgrad natürlich nicht überschreiten.

Ich habe schon öfters was zu diesem Thema geschrieben....aber da hast Du auch nicht geantwortet!

P.S. Auch gefärbte Rückleuchten sind eintragungsfähig .....legal! ......sorry, Du solltest Dich mal mehr in der VW oder Opel-Szene umhören........da wirst Du mit die Ohren schlackern was so alles geht!

Gruß Raffael

[Bearbeitet am 13.3.2004 um 14:12 von Raffael@735i]
Wir reden von nachträglich aufgebrachten Folien. Und da geht es nicht. Wenn Du meinst, bitte, Du hast recht, ich meine Ruhe. Ich weiß, das man euch (wer sich angesprochen fühlt) nichts erzählen kann, weil ihr eh alles besser wisst. Aber das finde ich auch nicht schlimm. Sage ich Dir das, was ich jedem sage: Lass Dich nicht erwischen ! Die, die ich hier erwischt habe, sind allesamt vor Gericht gewesen, weil sie meinten, sie bekämen recht (so Typen aus der Szene, VW udn Opel, das stimmt sogar). AG in erster und LG in zweiter Instanz haben sie verknackt. ERGO hatte ich recht.
Was da geht, weiß ich, und ich kenne auch die Umstände.
Meine Kenntnisse habe ich "aus der Szene" wie man so schön sagt, denn nicht jeder weiß, das ich ein Bulle bin. Ist auch gut so, jeder hat seine zwei Seiten, nö?!
Mein berufliches Umfeld unterscheidet sich örtlich total von meinem privaten.
Und das die Szene-Zeitschriften gerne übertreiben und bestimmte Details weglassen, dürfte auch Dir klar sein !!

Fazit: Mach, was Du willst. Ich bin hier in erster Linie 7er-Fan und erst dann Cop. Ich sehe ja auch auf den Treffen, was da geht, meinst Du, ich setze mich anschließend hin und schreibe? Ne, lass ma.
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Alt 13.03.2004, 18:54   #22
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

@John

Hast Du nicht gewußt das das Zentralorgan "VW-Scene" über dem Gesetz steht?

@all

Wer denkt, alles was er eingetragen bekommen hat ist automatisch legal und jeder Polizist kann ihn dann mal kreuzweise, liegt leider falsch!

Es ist zwar besser wenn´s drinsteht, als gar nicht aber wenn sich der Mann in grün RICHTIG auskennt, siehts schlecht aus.

Und trotzdem finde ich solche ebay-Auktionen bedenklich.

1. Stellen viele hier Ihre Briefe auch so ein, wenn jemanden damit geholfen werden kann
2. Gibt es überhaupt keine Garantie, das ein der Prüfer nich auslacht damit
3. Und was dann? Beschwert sich der Käufer udn man hat Theater wegen vielleicht 1,50€

Aber egal, muß jeder selbst wissen wie er sein Geld verdient

btw: ich hab noch 4 Briefe mit zig Eintragungen zu liegen, wers braucht dem send ich die..
Außer "Austragen der Embleme" - damit kann ich leider nicht dienen...
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2004, 19:27   #23
Raffael@735i
LOW4LYF
 
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Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
Standard

Zitat:
Original geschrieben von John McClane
Bullshit, genau.
Zitat:
Original geschrieben von Raffael@735i
Wenn Du auf Tuning spezialisiert bist dann kauf Dir mal die VW-Speed VW Szene & VW Wob....da steht alles schwarz auf weiß!

Natürlich sind Folien auf den Frontscheiben erlaubt Sogar Serienhersteller nehmen Folien her ....ein E67 hat z.B. eine Folie.....ja Folie! Diese Folien dürfn diesen max. erl. Tönungsgrad natürlich nicht überschreiten.

Ich habe schon öfters was zu diesem Thema geschrieben....aber da hast Du auch nicht geantwortet!

P.S. Auch gefärbte Rückleuchten sind eintragungsfähig .....legal! ......sorry, Du solltest Dich mal mehr in der VW oder Opel-Szene umhören........da wirst Du mit die Ohren schlackern was so alles geht!

Gruß Raffael

[Bearbeitet am 13.3.2004 um 14:12 von Raffael@735i]
Wir reden von nachträglich aufgebrachten Folien. Und da geht es nicht. Wenn Du meinst, bitte, Du hast recht, ich meine Ruhe. Ich weiß, das man euch (wer sich angesprochen fühlt) nichts erzählen kann, weil ihr eh alles besser wisst. Aber das finde ich auch nicht schlimm. Sage ich Dir das, was ich jedem sage: Lass Dich nicht erwischen ! Die, die ich hier erwischt habe, sind allesamt vor Gericht gewesen, weil sie meinten, sie bekämen recht (so Typen aus der Szene, VW udn Opel, das stimmt sogar). AG in erster und LG in zweiter Instanz haben sie verknackt. ERGO hatte ich recht.
Was da geht, weiß ich, und ich kenne auch die Umstände.
Meine Kenntnisse habe ich "aus der Szene" wie man so schön sagt, denn nicht jeder weiß, das ich ein Bulle bin. Ist auch gut so, jeder hat seine zwei Seiten, nö?!
Mein berufliches Umfeld unterscheidet sich örtlich total von meinem privaten.
Und das die Szene-Zeitschriften gerne übertreiben und bestimmte Details weglassen, dürfte auch Dir klar sein !!

Fazit: Mach, was Du willst. Ich bin hier in erster Linie 7er-Fan und erst dann Cop. Ich sehe ja auch auf den Treffen, was da geht, meinst Du, ich setze mich anschließend hin und schreibe? Ne, lass ma.
Achja.............und was ist mit der nachträglich angebrachter Splitterfolie von Foliatec?? Die wird nachträglich und auch vorne verklebt......und nu?? Doch erlaubt??

Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2004, 19:47   #24
Raffael@735i
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Zitat:
Original geschrieben von TomS
@John

Hast Du nicht gewußt das das Zentralorgan "VW-Scene" über dem Gesetz steht?

@all

Wer denkt, alles was er eingetragen bekommen hat ist automatisch legal und jeder Polizist kann ihn dann mal kreuzweise, liegt leider falsch!

Es ist zwar besser wenn´s drinsteht, als gar nicht aber wenn sich der Mann in grün RICHTIG auskennt, siehts schlecht aus.

Und trotzdem finde ich solche ebay-Auktionen bedenklich.

1. Stellen viele hier Ihre Briefe auch so ein, wenn jemanden damit geholfen werden kann
2. Gibt es überhaupt keine Garantie, das ein der Prüfer nich auslacht damit
3. Und was dann? Beschwert sich der Käufer udn man hat Theater wegen vielleicht 1,50€

Aber egal, muß jeder selbst wissen wie er sein Geld verdient

btw: ich hab noch 4 Briefe mit zig Eintragungen zu liegen, wers braucht dem send ich die..
Außer "Austragen der Embleme" - damit kann ich leider nicht dienen...
Natürlich!!!!!

Alles was eingetragen wurde kann genau so wieder ausgetragen werden.....kein Thema!
Theoretisch........wenn ein Serienauspuff bei einem Serienauto zu laut wird....kann man genau so Ärger bekommen.

Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2004, 14:16   #25
John McClane
Gast
 
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Zitat:

Achja.............und was ist mit der nachträglich angebrachter Splitterfolie von Foliatec?? Die wird nachträglich und auch vorne verklebt......und nu?? Doch erlaubt??

Gruß
Die müßen ausdrücklich für Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (also die vorderen Seitenscheiben und die Frontscheibe) zugelassen sein. Trifft auschließlich, wenn überhaupt, für Folien ohne Tönung zu. Wenn Du mir das Gegenteil beweisen kannst (ABE o.ä. hier einstellen), bin ich geneigt, Dir zu glauben.
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Alt 14.03.2004, 19:41   #26
HC6666
nina gari mzee
 
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Ort: bei Karlsruhe
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@John
1. kanns sein, daß hier einiges durcheinander geht und aneinander vorbeigeredet wird? FRONTscheibe ist NICHT vordere Seitenscheiben...
2. ich hab eine Foliatec Chromalux drin: Heckscheibe, hintere Seitenscheiben und auch an den vorderen Seitenscheiben - ohne Tönung. Keine Eintragung, aber ABE. Auch für die vorderen Seitenscheiben. Natürlich NICHT für die Frontscheibe. Im übrigen nachzulesen bei Foliatec. Glaube kaum, daß das nun nicht erlaubt sein soll. Wissen tu ichs natürlich auch nicht. Aber wenn ein Hersteller seine Folie als "erlaubt" verkauft, hat das für mich schon eine deutlich andere Aussage als ein Artikel von unterbezahlten Freizeitpraktikanten in Wolfsburger und Rüsselsheimer Klatschzeitschriften zum Thema "Kress, ne! - wie verbastel ich mir mein Auto so dermaßen, daß ich über kein Gullideckel mehr heil rüberkomme".
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Viele Grüße
HC6666

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Alt 14.03.2004, 19:46   #27
Raffael@735i
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Zitat:
Original geschrieben von HC6666
@John
1. kanns sein, daß hier einiges durcheinander geht und aneinander vorbeigeredet wird? FRONTscheibe ist NICHT vordere Seitenscheiben...
2. ich hab eine Foliatec Chromalux drin: Heckscheibe, hintere Seitenscheiben und auch an den vorderen Seitenscheiben - ohne Tönung. Keine Eintragung, aber ABE. Auch für die vorderen Seitenscheiben. Natürlich NICHT für die Frontscheibe. Im übrigen nachzulesen bei Foliatec. Glaube kaum, daß das nun nicht erlaubt sein soll. Wissen tu ichs natürlich auch nicht. Aber wenn ein Hersteller seine Folie als "erlaubt" verkauft, hat das für mich schon eine deutlich andere Aussage als ein Artikel von unterbezahlten Freizeitpraktikanten in Wolfsburger und Rüsselsheimer Klatschzeitschriften zum Thema "Kress, ne! - wie verbastel ich mir mein Auto so dermaßen, daß ich über kein Gullideckel mehr heil rüberkomme".
DIE CHROMOLUX ABE GILT NICHT FÜR DIE VORDEREN SEITENSCHEIBEN!!!!!

Gruß
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2004, 08:21   #28
John McClane
Gast
 
Ort:
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Standard

Zitat:
Original geschrieben von HC6666
@John
1. kanns sein, daß hier einiges durcheinander geht und aneinander vorbeigeredet wird? FRONTscheibe ist NICHT vordere Seitenscheiben...
Nein, eigentlich nicht. Fakt ist: Verboten für vorne!!!!! Auch wenn Dir das nicht schmeckt.
Zitat:
2. ich hab eine Foliatec Chromalux drin: Heckscheibe, hintere Seitenscheiben und auch an den vorderen Seitenscheiben - ohne Tönung. Keine Eintragung, aber ABE. Auch für die vorderen Seitenscheiben. Natürlich NICHT für die Frontscheibe. Im übrigen nachzulesen bei Foliatec. Glaube kaum, daß das nun nicht erlaubt sein soll. Wissen tu ichs natürlich auch nicht. Aber wenn ein Hersteller seine Folie als "erlaubt" verkauft, hat das für mich schon eine deutlich andere Aussage als ein Artikel von unterbezahlten Freizeitpraktikanten in Wolfsburger und Rüsselsheimer Klatschzeitschriften zum Thema "Kress, ne! - wie verbastel ich mir mein Auto so dermaßen, daß ich über kein Gullideckel mehr heil rüberkomme".
Deutlich andere Aussage, ja klar... Ich vergass, das der Folienhersteller natürlich auch nichts verkaufen will...
Foliatec als Beispiel führt auf der Homepage folgendes an:

"[1] Dürfen die Autoglasfolien auch auf den vorderen Seitenscheiben verklebt werden?
Bitte beachten Sie die landesspezifischen Zulassungsbedingungen. Für die BRD gilt: Grundlage ist die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1)- zulässig, wenn eine Überprüfung (Einzelfall - für jedes Fahrzeug erforderlich (TÜV Abnahme nach § 21 der STVZO)- vorausgesetzt, daß die TÜV Stelle Lichtmessgeräte hat) der Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. Zur Info: KFZ-serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen bereits einen Lichtdurchlässigkeitswert (ohne Autoglasfolie) von mind. 70% auf. Weiterhin sind spezielle und kostenintensive Prüfungen (siehe Punkt 1.1) erforderlich.
Eine KFZ-Windschutzscheibe muß mindestens eine Lichtdurchlässigkeit von 75% haben.

O.g. Angaben sind ohne Gewähr.


[1.1] Prüfungen von Folien für das nachträgliche Aufbringen auf Scheiben von KFZ, an Stellen, die für die Fahrersicht von Bedeutung sind (außer Windschutzscheibe)
- Anhang 3 der ECE Regelung 43
(Bestrahlungsbeständigkeit, Bewitterung, Erhöhte Temperatur)
- Anhang 5 der ECE Regelung 43
(Bruchstruktur, Kugelfallprüfung, Lichtdurchlässigkeit)
- Anhang 9 der ECE Regelung 43
(Abriebprüfung, Feuchtigkeitsbeständigkeit, Temperaturwechselbeständigkeit, Brennverhalten, Chemikalienbeständigkeit)
- T.A. Nr. 29 Abschnitt 3.8 des Entwurfes zur Erweiterung
(Verhalten bei stoßartigem Auftreffen stumpfer und massiger Körper, Reflexionsgrad, Brennverhalten, Bruchstruktur)
- Optische Eigenschaften
(in Anlehnung an T.A. Nr. 29 Abschnitt 3.6.8.3)

O.g. Angaben sind ohne Gewähr."

Komisch... Wenn es erlaubt wäre, warum schreiben die das nicht einfach?! Warum formulieren sie es so vorsichtig und beziehen sich auc ECE-Normen? Warum immer alles ohne Gewähr?? Schon komisch, ne?! Wenn das alles so einfach wär, hätten die selbst die ganzen Tests lange erledigt, denn dann würden sie noch mehr Folien verkaufen.

@Raffael: Du hast völlig recht.
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Alt 15.03.2004, 08:51   #29
HC6666
nina gari mzee
 
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Fahrzeug: MB 560 SEC
Standard

Zitat:
zulässig, wenn eine Überprüfung (Einzelfall - für jedes Fahrzeug erforderlich (TÜV Abnahme nach § 21 der STVZO)- vorausgesetzt, daß die TÜV Stelle Lichtmessgeräte hat) der Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird.
Also, da stehts doch. Es KANN zulässig sein, wenn o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Es kommt eben auf die Folie darauf an. Die Aussage JEDE FOLIE ist verboten, ist falsch. Und: Wenn die TÜV-Stelle es richtig prüft kann deren Eintragung sehr wohl richtig sein.
HC6666 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2004, 08:59   #30
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

@HC6666:
Dachte ich mir, Du ziehst Dir das raus, was für Dich am besten passt. Das andere hast Du anscheinend nicht gelesen. Egal, lass Dich nicht erwischen, eine weitere Diskussion ist müssig :cool: .
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