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Alt 06.02.2011, 12:22   #11
Claus
State of Independence
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Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
Standard

Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Das Problem tritt, worauf Claus bereits hinwies, gehäuft in NRW auf. Deshalb finden sich hier im Regelfall BAB-Baustellen mit einer Begrenzung auf 2m Breite auf dem linken Fahrstreifen.
So ist es. Hier in NRW wird übrigens der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen häufig auf die Gegenseite gelenkt, man hat also links eine Absperrung und rechts die mittlere Leitplanke. Auch dieser Fahrstreifen wird in schöner Regelmäßigkeit mit einer Breite von nur 2,00 m angegeben, obwohl diese oft viel breiter sind. Da es zudem keine anderen Fahrzeuge gibt, die überholt werden, ist das Ganze relativ sicher zu befahren. Rechts dagegen geht es dank vieler Steigungen und LKWs oft nur sehr langsam voran.

PS: Ich lehne übrigens den Begriff "Bösgläubigkeit" in Bezug auf meine Person ab, da nicht anwendbar:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Guter Glaube ? Wikipedia

Grund: Ich akzeptiere die geltende Rechtsprechung (z.B. des OLG Brandenburg) nicht als "Recht im Namen des Volkes", da unzureichend und unlogisch begründet.

Also verstoße ich auch nicht willentlich gegen geltendes Recht, sondern nur gegen eine fragwürdige Interpretation desselben. Man muss ja nicht jede Auslegung geltenden Rechts auch als Recht akzeptieren. Wäre dem so, gäbe es keine einzige Berufungsverhandlung mehr und die Obersten Gerichte wären überflüssig.

PS: Um ganz sicher zu sein, müsste man die elektrisch einklappbaren Spiegel auch während der Fahrt einklappen können. Das muss eigentlich möglich sein, TV-Module werden ja auch freigeschaltet. Damit hätte man das Problem umgangen. Noch besser wäre es, bei Bedarf nur den rechten Außenspiegel einklappen zu können. Hier sind auch die Hersteller gefragt, kann doch keine große Sache sein. Aber anscheinend macht sich hier niemand Gedanken um diese Thematik und nimmt es einfach als gegeben hin. Eigentlich unverständlich, denn wenn mich jemand in einer Baustelle auf der rechten Seite rammt, weil er nicht fahren kann, bekomme ich nach geltender "Rechtsprechung" eine Teilschuld, weil mein Auto einschl. Spiegeln breiter ist als 2,00 m. Ich finde diesen Zustand einfach unmöglich!
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