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Umfrageergebnis anzeigen: 750i Schaden reparieren oder sein lassen
Reparieren 3 16,67%
Zum Teufel damit 15 83,33%
Teilnehmer: 18. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmenUmfrageergebnis anzeigen

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Alt 26.08.2011, 13:39   #31
Buenaventura
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Registriert seit: 06.06.2009
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Klar wäre eine Rückgabe mit voller Kaufpreis Rückerstattung wegen verschwiegener Mängel am optimalsten.

Aber beurteilen wir doch mal realistisch die Fakten.

Rückgabe nur mit Anwaltshilfe wenn der Verkäufer auf sturr stellt mit eigenen Kostenrisko.
Im Zivilprozess dann einen Titel erstreiten und den per Mahnbescheid einfordern, wieder mit eigenen Kostenrisiko.

Nur was nützt einen dann die ganzen vollstreckbaren Urteile wenn der Verkäufer ein arbeitsloser HarzIV Empfänger ohne Vermögen ist.
Dann hat man im Ergebnis seit Monaten/Jahren ein Auto in der Garage stehen und evtl. einen vierstelligen Betrag an Anwaltskosten bezahlt falls er keine Rechtschutzversicherung hat.

Natürlich bewundern wie alle hier im Forum User "ArnoNym", der so einen ähnlichen Fall durchgezogen hat, nur das muss man sich auch finanziell leisten können.

Deshalb die Frage: Hat der TE eine Rechtschutzversicherung um so eine Sache durchziehen zukönnen.
Außerdem braucht der TE auch noch ein anderes Fahrzeug, weil er ja schlecht den E38 nach 1 1/2 Jahren möglicher Prozessdauer dann mit 30.000 Km mehr auf der Uhr zurück geben kann, weil der damit gefahren ist oder?

Und bitte nicht falsch verstehen, ich bin auch nicht dafür das jemand in betrügerischer Absicht auf Ebay verunfallte Autos verkaufen darf, aber helfen könne dem TE jetzt nur die Rechtsprofis hier im Forum. Den das Auto jetzt mit Verlust weiter zu verkaufen und sich den Verlust dann hinterher per Gericht von Verkäufer zurück zu holen geht nicht, soviel weiss ich als zivilrechtllicher Laie immerhin.

Geändert von Buenaventura (26.08.2011 um 14:28 Uhr).
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Alt 26.08.2011, 14:56   #32
--750il--
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naja.. aber wenn er den prozeß gewinnt, wird ihm der aufwand erstattet. und ich denke, wer sich einen fahrbaren 750 e38 leisten kann, bei dem wird das schon zu holen sein
--750il-- ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2011, 15:09   #33
Buenaventura
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Zitat:
Zitat von --750il-- Beitrag anzeigen
naja.. . und ich denke, wer sich einen fahrbaren 750 e38 leisten kann, bei dem wird das schon zu holen sein
Klar sollte man meinen, aber es gibt auch HartzIV Empfänger, die einen Offenbarungseid geleistet haben und trotzdem noch fleissig Alpina B12 in betrügischer Absicht verkaufen, siehe der Megathread von ArnoNYm.
Aber ich gebe dir Recht, falls die Verkäufer einen sehr solventen Hintergrund hat, Feuer frei mit Anwalt und Gericht.

Ein bekannter von mir hat mal ein Polo in Berlin ersteigert, auch ein schlecht repararierter verschwiegener Unfallschaden. Problem dabei wie üblich, wem aus der Großfamilie mit Migrationshintergrund gehört das Auto eigentlich, wer hat es für wenn verkauft usw. Der Anwalt hat dann auch nichts mehr genutzt.

Das Auto das der TE gekauft, war mit Berliner Kurzkennzeichen zugelassen und ich könnte wetten, das der Ebay-Verkäufer nicht im Fahrzeugbrief als Besitzer drin stand. siehe hier: Interner Link) http://www.7-forum.com/forum/32/bmw-...ps-165243.html

Geändert von Buenaventura (26.08.2011 um 15:24 Uhr).
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Alt 26.08.2011, 15:35   #34
Ali 750
Ali
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Ich habe mir mal das ganze von Arnonym durchgelesen,
das ist exakt das worauf ich eigentlich gar keine Lust habe, ich glaube heftiger geht es gar nicht und leider mit einem Ergebnis, das vielleicht in den nächsten 30 Jahren noch werden könnte, aber zumindest kurzfristig nicht.
Habe bereits mit 2 Anwälten gesprochen, das ist aber schon wieder alles so schwammig und es werden Gesetztestexte zitiert, man räumt mir demnach gute Chancen ein. Interessanter ist es für mich, was in der Praxis gelebt wird, wie da die Entscheidungsquoten zugunsten der Geschädigten sind etc.
Wenn ich schon wieder höre, was ich dem Verkäufer alles vorweisen muß etc.,
dann macht es für mich nur Sinn, da bin ich gerade dran, wenn ich den Vorbesitzer zu fassen kriege und entsprechende Informationen einholen, um dem Verkäufer eine arglistige Täuschung vorwerfen zu können.
Alles andere ist mehr oder weniger Geld für die Anwälte.
Ali 750 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2011, 15:38   #35
warp735
Mr. Diesel
 
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Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
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Schon allein wegen der neun statt drei Hände würd ich ihm das Ding wieder in Hof stellen.
__________________
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Alt 26.08.2011, 20:24   #36
Ali 750
Ali
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Fahrzeug: 750i E38 BJ. (05/98) VFL
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Habe nach langer telefonierei nun endlich den richtigen (relevanten) Vorbesitzer gefunden :-)
Sehr netter Kerl, ist KFZ-Meister mit eigenem Betrieb und hat mir mal reinen Wein eingeschenkt. D.h. der Käufer wußte alles. Nur gut, dass der KFZ-Meister alles penibel im Kaufvertrag vermerkt hat und schon sind wir bei arglistiger Täuschung, wenn nicht Betrug. Ich erhoffe mir, dass damit alles schneller über die Bühne geht, wenn ich eine Kopie in Händen halte.
Ali 750 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2011, 03:15   #37
MarieleM
Die 7er Pflegestation
 
Benutzerbild von MarieleM
 
Registriert seit: 11.04.2007
Ort: Eggenfelden
Fahrzeug: E65-E38-E32-E23-E21
Standard Hallo,

ist echt schade das der Kauf eines 7er so in die Hose ging.

Wenn ich das auf den Fotos richtig sehe, hat auch die B-Säule etwas gelitten, was mit den 2 unsach lackierten Türen, sich mit einem Seitencrash decken würde.

Bin auch der Meinung, das dies nicht einfach an den Verkäufer vorbei ziehen darf, áber eine Frage, hat der Vorbesitzer von den Schaden gewust, und hatte er den Schaden da schon?

Hol dir das Geld wieder, stell den Wagen den Verkäufer wieder hin, und hole dir einen anderen E38, solange noch welche mit guten Zustand zu finden sind.

Zum Thema Autokauf hast ja was dazu gelehrnt, aber trotzdem sage ich es nochmals, nie ein gebraucht Auto kaufen ohne es begutachtet und Probegefahren zu sein.

Ich wünsche dir in diesem Sinne viel Erfolg und Glück beim nächsten.
__________________
MfG
Andreas
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Stammtische: Interner Link) http://www.suedost.7-forum.com/
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Vom 7er Fieber meines Vaters angesteckt!
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Alt 30.08.2011, 10:22   #38
7erfly
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von 7erfly
 
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
Standard

Zitat:
Zitat von Ali 750 Beitrag anzeigen
Nur gut, dass der KFZ-Meister alles penibel im Kaufvertrag vermerkt hat und schon sind wir bei arglistiger Täuschung, wenn nicht Betrug. Ich erhoffe mir, dass damit alles schneller über die Bühne geht, wenn ich eine Kopie in Händen halte.
Ja optimal!
War der Käufer solvent? Dann würde ich die Nummer voll durchziehen und per Anwalt notfalls das Geld einklagen.
7erfly ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2011, 14:51   #39
ArnoNym
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Registriert seit: 28.07.2008
Ort: Unterreichenbach
Fahrzeug: E31 BMW850Csi 06/93, E38 BMW750i 06/96, VW Passat 35i 2.0 GL FL, Fiat 500 Bj. 72, Honda CBX1000 CB1A
Standard

Mensch Ali,

tut mir Leid, dass Du auch so einen Reinfall erleben musstest. Habe kurz Deinen Thread überflogen und bin der Meinung, dass Du eine wesentlich komfortablere Ausgangsposition hast, als das bei mir der Fall war. Du hast einen direkten Vertragspartner, der Dich nachweislich und vorsätzlich getäuscht hat. Du hast Zeugen. Deinen Begleiter und den Vorbesitzer. Besser geht´s nicht!

Das Ganze ist bei Dir ja auch erst ein paar Tage her. Insofern würde ich da keine Zeit vergehen lassen und dem Verkäufer, unbedingt gleich anwaltlich, Deinen Rücktritt vom Kaufvertrag bekannt geben. Drohe ihm sofort mit einer Strafanzeige wegen Betrug und mache auch unbedingt Ernst, sollte er nicht einlenken wollen. Den ganzen Quatsch mit einem Zivilprozess kannst Du Dir einfach sparen. Kostet viel und führt zu nichts.

Möglicherweise ist ja sogar Dein Geld noch vorhanden und der Verkäufer möchte es bei einer derart eindeutigen Rechtslage nicht auf eine Strafanzeige wegen Betrugs ankommen lassen. Davon würde ich jetzt zumindest ausgehen. Wenn der nicht schon gerade ein großes Strafregister hat, wird er das nicht darauf ankommen lassen wollen.

Bei optimalen Voraussetzungen hast Du eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten für die anwaltliche Abwicklung übernimmt, und wenn nicht, kannst Du Dir die ein bis zwei Briefe die Dein Anwalt für Dich schreiben muss auch so leisten. Das kostet nicht die Welt.

Ich drücke Dir beide Daumen, wünsche Dir viel Glück und bin da auch sehr zuversichtlich. Auf jeden Fall behalte ich Deine Geschichte im Blick.

Beste Grüße
Joachim
ArnoNym ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2011, 15:05   #40
Ali 750
Ali
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Registriert seit: 07.08.2011
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: 750i E38 BJ. (05/98) VFL
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Danke,
habe morgen den Anwaltstermin, bin gespannt und werde weiter berichten.

Grüße
Ali
Ali 750 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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