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07.11.2005, 12:57
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#1
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Getriebetausch - Rechnungsunstimmigkeiten...
Mein Golf hat ja nun sein 3. Getriebe bekommen bei 59tkm udn knapp 3 Jahren.
Zuvor kam das 2. Getriebe vor genau einem Jahr. Hat dieses nicht etwa auch 2 Jahre Garantie bzw Gewährleistung?
Mein Autohaus hat die Geschichte über meine Anschlussgarantie abgewickelt udn nun soll ich da noch einen Selbstkostenbeitrag aufbringen. Sehe ich nicht wirklich ein, da das Getriebe an sich, welches auch defekt war, 2 Jahre Garantie hatte und somit zu 100% auf Kosten von VW läuft.
Des Weiteren konnte man zuvor die Gänge einlegen usw....nachdem die Werkstatt das neue Getriebe verbaut hatte ging nichts mehr und sie machte sich eine Woche lang auf die Suche. Es wurden einige Geber usw getauscht bis festgestellt wurde das das Schwungrad gebrochen ist. Das kann nur beim ein und ausbau passiert sein, da es ja einwandfrei zu schalten war zuvor und nachdem austausch überhaupt nicht.
Diese Kosten soll ich nun auch tragen...
Wäre das SChwungrad schon zuvor gebrochen, wäre ich ja liegen geblieben...
Das Getriebe an sich wurde getauscht, da die Ausgleichswelle des Rückwärtsgangs defekt war und wummerte.
Wie soll ich jetzt vorgehen? Persönlich mein Anliegen erklären, oder schriftlich? Direkt an VW wenden?
Führee gegen diese Werkstatt eh einen Prozess, da sie eine Beule verursacht haben und dafür nicht geradestehen wollen...
Gruß Philipp
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07.11.2005, 13:07
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#2
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Ich würde auf persönliche Klärung mit dem GF des Autohauses bestehen.
Sollte das nicht möglich oder fruchtlos sein, einen Anwalt einschalten, der erst mal FREUNDLICH ein Schreiben absendet (oft bewirkt ein Anwaltsbriefkopf ja schon Wunder)...
Dann entscheiden, welchen Weg man gehen will.....
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07.11.2005, 13:20
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#3
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Die Methode war leider schon mit der verursachten Beule zwecklos.
Da kann man ja das Getriebeanliegen im Prozess Mitte Dez. gleich mit auf den Tisch bringen.
Gruß Philipp
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07.11.2005, 14:27
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 07.10.2002
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: E46 M3, E65 730d. Honda Jazz.
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Hi,
mein freundlicher audi und vw händler hat mir unter 4 augen geraten direkt mit vw kontakt aufzunehmen.
da wenn dem autohaus gesagt wird ,kunde muß zahlen und der beschwehrt sich bei vw direkt gibt es meist kulanz.
gruß
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07.11.2005, 19:22
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.11.2004
Ort: kehl
Fahrzeug: 750ia
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da muss dann aber dein ra rechtzeitig die klage erweitern. das deshalb weil sich ja auch der streitwert erhöht und die beklagten auch zeit benötigen um sich zu äußern und evtl. beweismaterial beizubringen. wünsche dir trotzdem viel glück bei deinem vorhaben. ich vermute aber mal schon jetzt dass es auf einen vergleich hinauslaufen wird. die richter wollen nicht so gerne unzufriedene gesichter aus ihren fängen entlassen. ;-)
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07.11.2005, 21:48
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#6
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Also für die Beule haben wir ja 2 Zeugen und ihrer ist von den Aussagen her etwas unverständlich.
Zum Getriebe und der Rechnung - sehr nett bis jetzt - der Meister überprüft nochmal alles.
Gruß Philipp
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