VIN Decoder |
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05.02.2011, 14:44
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Zitat:
Zitat von thodde
Das ist aber kein Grund, so herablassend über diese zu sprechen / schreiben.
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Doch, eigentlich schon.....
Gruß,
Kai
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05.02.2011, 16:37
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#2
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Weiß-Breit-Flach!
Registriert seit: 10.10.2008
Ort: Weinstadt
Fahrzeug: BMW 325iA E90
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Edit sagt: Auf Wunsch anderer: "Unruhe raus"
@Nexus, du hast ja recht, unabhängig von der Fahrzeugklasse hat man rechts zu fahren, wenn dort frei ist. Auch, wenn am Horizont mal ein Laster auftaucht. Und wie du selbst mit der S-Klasse demonstrierst, ist das nicht nur ein Phänomen der Kleinwagenklasse. Genauso hat ein Kleinwagen auf deutschen BAB das Recht, auf der linken Spur einen Langsameren zu überholen.
Das Thema Mittelspurschleicher gehört sowieso stärker kontrolliert, denn wenn ich rechts vorbei fahren kann, dann hat er nicht auf der Spur zu fahren, auf der er gerade fährt...
Geändert von thodde (08.02.2011 um 19:51 Uhr).
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05.02.2011, 16:42
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#3
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Eu-Flüchtling
Registriert seit: 16.08.2009
Ort: Tittmoning
Fahrzeug: E38 740il '98;E65 745d Maritim '06;
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Das besondere ist, wenn man so drauf ist ohne etwes zu nehmen
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05.02.2011, 21:25
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Zitat:
Zitat von thodde
Also ist es in Ordnung, herablassend über alle zu sprechen, die weniger zur Verfügung haben?
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Klar, über wen soll man denn sonst herablassend sprechen?
Über die, die mehr haben? Näää, das wär ja purer Neid....
Zitat:
Zitat von thodde
Aber das Thema haben wir beide ja schon im vergangenen Jahr durchgekaut...
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Nicht, dass ich wüsste... verwechselst du mich da nicht mit jemand anders?
Zitat:
Zitat von Claus
Warum ich das so sehe und warum das auch logisch ist, wurde hier von mir schon akribisch erklärt.
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Deiner Argumentation in der Sache kann ich nicht folgen.
Ein Kraftfahrer hat über die tatsächlichen Abmessungen und Maße des von ihm bewegten Fahrzeugs im Bilde zu sein, das gehört zu seinen allgemeinen Pflichten.
Du musst ja schließlich auch wissen, wie das tatsächliche Gewicht ist, denn Überladung ist genauso strafbewehrt- für den Fahrer.
Du musst auch deine tatsächliche Höhe kennen (Durchfahrt unter Brücken), oder wie weit deine Ladung übersteht.
Wie du das machst... mit Schätzen, dem Meterstab oder der Waage oder mit einer Gravitationsmessung ist dabei völlig unerheblich.
Das sind nunmal die Pflichten, die man bei der Teilnahme am Strassenverkehr hat, und durchaus zumutbar. Und dahin zielt ja deine Begründung: diese Dinge zu wissen sei unzumtubar.
Aber mal im Ernst:
Wie breit ein Fahrzeug mit Spiegel ist, lässt sich im Kommunikationszeitalter durch kurzes Surfen oder einen Telefonanruf binnen Minuten klären.
Dein Streben nach Rechtsfortbildung in allen Ehren, aber ich seh da keine großen Erfolgsaussichten sollte es soweit kommen.
Irgendwo muss in allen zahlenmässig definierten Normen die Grenze liegen, seien es Breite, Masse oder Tempolimit und eine Überschreitung ist eben eine Überschreitung... sonst hätte man die Zahl gleich höher ansiedeln können.... und wo soll DAS dann enden.
Gruß,
Kai
Geändert von KaiMüller (05.02.2011 um 21:31 Uhr).
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05.02.2011, 23:39
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#5
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
Ein Kraftfahrer hat über die tatsächlichen Abmessungen und Maße des von ihm bewegten Fahrzeugs im Bilde zu sein, das gehört zu seinen allgemeinen Pflichten.
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Natürlich, und dazu schaut er in den Fahrzeugpapieren nach. Wo auch sonst? Die Breite des PKWs (und wir reden hier nur über PKWs!) steht ja auch drin. Aber sie stimmt nicht! Zumindest meint das das OLG Brandenburg und die anderen (untergeordneten) Gerichte plappern es nur nach.
Zitat:
Zitat von KaiMüller
Irgendwo muss in allen zahlenmässig definierten Normen die Grenze liegen, seien es Breite, Masse oder Tempolimit und eine Überschreitung ist eben eine Überschreitung... sonst hätte man die Zahl gleich höher ansiedeln können.... und wo soll DAS dann enden.
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Ich bitte Dich, Kai! Was ist denn daran so schwer oder was hat das mit (unzumutbaren) Grenzen zu tun, wenn in den Fahrzeugpapieren die Breite einschl. der Spiegel angegeben bzw. verbindlich vorgeschrieben wird? Selbst nachmessen ist übrigens ungenau, das bekommt man als Einzelperson nie genau hin! Und ich denke gar nicht daran, den Hersteller anzurufen und zu fragen, wie breit mein Auto ist! Wer beweist denn im Zweifelsfall, dass ich eine falsche Auskunft bekommen habe? Und im Internet recherchieren? Ist es neuerdings Pflicht, dass ein Autofahrer einen Internetanschluss hat oder sich von dort irgendwelche Informationen beschaffen muss? Gerade im Internet, wo es vor Widersprüchen nur so strotzt.
All das ist für Dich völlig normal, aber eine einzige kleine Anpassung (= Angabe der tatsächlichen Breite einschl. der Außenspiegel) ist dann zu viel verlangt? Spätestens an dieser Stelle kann ich Deiner Argumentation nicht mehr folgen, denn sie läuft nur auf eines hinaus: Konfrontation, gefolgt von Pseudo-Argumenten. Alles schön lassen, wie es ist. Sehr merkwürdig, bist Du doch sonst ganz vorne mit dabei, wenn es um Innovationen geht. Scheinbar trifft dies aber spätestens in dem Moment nicht mehr zu, wenn es um unseren Staat und dessen Gesetze und Vorschriften geht. Diese werden von Dir mit Händen und Füßen verteidigt, auch wenn sie komplett unsinnig sind... zumindest kann man diesen Eindruck gewinnen, wenn man Deine Beiträge mal ein wenig analysiert. Das fällt übrigens nicht nur mir auf.
Die derzeitige Situation führt jedenfalls nur zu Missverständnissen, da widersprüchlich (Angabe in den Fahrzeugpapieren, unterschiedliche Definitionen in StVZO und StVO) und ich bin mir ziemlich sicher, dass 2/3 der Autofahrer gar nicht wissen, dass die in den Papieren angegebene Breite gar nicht die tatsächliche Breite ist. Deine Argumentation hinkt auch dahingehend, dass Du hier mit Daten um Dich wirfst, die bestenfalls Berufskraftfahrer wissen müssen. Ein PKW wird wohl kaum die zulässige Höhe einer Brücke erreichen können...
Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass meiner Argumentation nicht gefolgt werden kann. Wenn so etwas nicht wichtig ist, was denn dann? Der zulässige Krümmungsradius von Gurken oder Bananen oder die vorgeschriebene genaue Zusammensetzung von Karamelbonbons?
Geändert von Claus (05.02.2011 um 23:46 Uhr).
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06.02.2011, 00:13
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Zitat:
Zitat von Claus
Was ist denn daran so schwer oder was hat das mit (unzumutbaren) Grenzen zu tun, wenn in den Fahrzeugpapieren die Breite einschl. der Spiegel angegeben bzw. verbindlich vorgeschrieben wird?
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Garnichts, und sowas wäre ggf. die praktikablere Lösung, die von mir auch bei sinnvoller (!) Umsetzung begrüsst würde. Ich bin da ganz und garnicht gegen "Innovationen".
Nur solange die aktuelle Regelung gültig ist (und das ist sie ja bis auf Weiteres), finde ich, ist es nicht zuviel verlangt, sich daran zu halten und sich die nötigen Daten zu beschaffen.
Das gehört nunmal zu den Dingen, für die man Verantwortung trägt, wenn man fährt.
Und das ist auch das Stichowrt.
Es wird zunehmend (auch in diesem Forum) nach Wegen gesucht, wie man sich möglichst über irgendwelche Regeln hinwegsetzen kann. Wie man sich aus der Verantwortung stehlen kann, wenn man mal Mist gebaut hat, oder wie man ganz allgemein seine (vermeintlichen) Rechte in Anspruch nehmen kann, ohne jedoch auch mal ein Minimum an Pflichten zu übernehmen.
Individualismus, Egoismus, Egozentrismus statt Eigenverantwortung.
Das ist es, was mich stört, und meine Reaktionen darauf können vielleicht fehlinterpretiert werden als "Verteidigung von unsinnigem Vorschriften".
Was wäre denn bei deinen Vorschlag übrigens mit den Leuten, die sich M-Spiegel anbauen?
Oder denjenigen die sich vorübergehend breitere Zusatz-Spiegel anbauen, weil sie mit Wohnwagen fahren? Muss man da immer die Papiere ändern?
Du siehts, auch hier würden Fälle bestehen, in denen Mißverständniss vorprogrammiert sind. Eine juristische Regelung ist wie die andere: Sie hat Lücken.
Um dir aber weiterzuhelfen bei deinem Dilemma:
Du schaust auf die letzten Seiten deiner Bedienungsanleitung, dort ist die Breite deines Fahrzeugs mit Spiegeln vermerkt. (siehe auch Anhang)
Ganz ohne Internet.
Du kannst also, um auf Nr. Sicher zu gehen, dich ab jetzt einfach von Fahrspuren unter 2m Breite fernhalten, ersparst damit den Gerichten Arbeit, dir selbst Stress und musst dir im Falle eines Falles keine Bösgläubigkeit vorwerfen lassen.
Oder bist du womöglich rein auf Konfrontation aus?
Gruß,
Kai
PS:
Zitat:
Zitat von Claus
Deine Argumentation hinkt auch dahingehend, dass Du hier mit Daten um Dich wirfst, die bestenfalls Berufskraftfahrer wissen müssen. Ein PKW wird wohl kaum die zulässige Höhe einer Brücke erreichen können...
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Naja, das gilt ja nicht für das Gewicht z.B..
Und Zweiteres kommt auf die Brücke an... und den PKW.
PPS:
Zitat:
Zitat von knuffel
Vielleicht über gar keinen?!
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Wie jetzt? Das versteh ich jetzt nicht? Wie meinst du das denn? Geht ja garnicht.
Geändert von KaiMüller (06.02.2011 um 00:27 Uhr).
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06.02.2011, 00:46
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Die 7er sind nicht zu Breit, sondern die Fahrstreifen zu Schmal
Gruss dansker
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Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
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06.02.2011, 00:50
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Aha- schon wieder einer, der sagt, die anderen wären schuld
Gruß,
Kai
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06.02.2011, 01:37
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#9
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von dansker
Die 7er sind nicht zu Breit, sondern die Fahrstreifen zu Schmal
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Im Gegensatz zu Kai gebe ich eine etwas erschöpfendere Antwort (ich sehe hier nämlich keinen Versuch der Schuldverschiebung bei Dir):
Das gegenwärtige Verkehrszeichen 264 - auf Autobahnen meist (zumindest hier in NRW) mit der Angabe 2,00 - stammt wohl noch aus den Fünfzigerjahren*, wahrscheinlich sogar noch von vor dem 2. Weltkrieg**. Die gegenwärtige Fassung ist auch schon 19 Jahre alt, wie man hier in den Vergleichen alt und neu sehen kann:
RSA-95
*zumindest war das Verkehrszeichen "2 m" schon in den Fünfzigerjahren bekannt, also stammt aus der Zeit von Goggomobil, Lloyd 600, Käfer & Co.:
http://www.epoche-3.de/verkehrszeichen.php
**Und auch mit dieser Vermutung hatte ich recht und jetzt weiß ich auch, wann Zeichen 264 in Deutschland eingeführt wurde, es stammt von 1934:
http://www.hs-merseburg.de/~nosske/E...k/e2v_vs2.html
--------------------------------
Du musst wissen, dass die Exekutive hierzulande meistens ein paar Jahre (eher Jahrzehnte) hinter der aktuellen Entwicklung herläuft, denn es hat sich bei den Herren Juristen und beim Verkehrsministerium noch nicht herumgesprochen, dass die Autos heute etwas größer sind als zu Käfers Zeiten und dass die meisten Autos heute auch 2 Außenspiegel haben und eben mit diesen 2 Außenspiegeln breiter als 2 m sind (was ich nie bestritten habe). Nun werden aber immer noch genau wie 1958 in Baustellenbereichen Fahrspuren mit einer Breite von 2,00 m eingerichtet, obwohl es ganz gewiss nicht im Sinne der Verantwortlichen ist, hier die Hälfte aller Autofahrer auszusperren oder in die Illegalität fahren zu lassen.
Ich unterstelle jetzt mal, dass diese Problematik dort sehr wohl bekannt ist, aber es wird nichts, aber auch gar nichts dagegen unternommen. Stattdessen lässt man lieber unwissende Autofahrer (hier in Deutschland gilt immer die Devise, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt!) ins offene Messer laufen und von Gerichten verdonnern (wie erinnern uns: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht). Dabei wäre es so einfach, eine der zahlreichen vorhandenen Änderungsmaßnahmen zu ergreifen, um zumindest den Anschein zu erwecken, etwas bürgernäher oder gar bürgerfreundlicher zu sein. In dieser Hinsicht ist unser Land auf jeden Fall noch verbesserungsfähig!
Edit: Ergänzung der Jahreszahlen des Verkehrszeichens 264, das es schon seit 1934 gibt.
Geändert von Claus (06.02.2011 um 02:39 Uhr).
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06.02.2011, 11:57
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von dansker
Die 7er sind nicht zu breit, sondern die Fahrstreifen zu schmal
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Klaus, Du hast es damit auf den Punkt gebracht.
Eine Ursache des Problems liegt Jahre zurück, im Sparzwang beim BAB-Bau. Die BAB-Fahrstreifenbreite wurde verkleinert, obwohl schon seinerzeit erkennbar war, daß es Probleme geben wird, wenn aufgrund Baumaßnahmen Baustellen eingerichtet werden müssen. Das Problem tritt, worauf Claus bereits hinwies, gehäuft in NRW auf. Deshalb finden sich hier im Regelfall BAB-Baustellen mit einer Begrenzung auf 2m Breite auf dem linken Fahrstreifen.
Andere Lösungsansätze werden z.B. wie folgt diskutiert:
Autobahnen:*Polizei schlägt vor: Nur einspurig in der Baustelle*-* Ruhr Nachrichten
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Sapienti sat.
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