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BMW 7er (G11/G12 LCI)
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Alt 02.09.2019, 13:13   #31
ewoody
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In Sachen TV Freischaltung habe ich das Dongle von Kufatec, die neuste Bimmercode App und Carly probiert.

Keines funktioniert bei mir mit IDrive 7.0 (LCI) und Software-Stand 07.2019.39.

Bimmercode bietet die meisten Codiermöglichkeiten, jedoch fehlen die meisten gegenüber dem vor LCI immer noch.
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Alt 02.09.2019, 15:54   #32
Ich e32
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Weil die guten Codierer/BMW nicht einfach rausposaunt/en für X musst du YZ ändern. Da ist viel Try and Error bei und wenn es dann funktioniert muss es auch bei X Fahrzeugen funktionieren und nicht nur bei einem...

Ich verstehe das nicht, 7er neu kaufen/leasen und dann X Euro nicht in die Hand nehmen wollen um komplett voll zu machen. Ne das geht ja per App etc günstiger....

Bei Jahreswagen/gebrauchten sehe ich das zwar ähnlich, aber da ist dann halt X drinnen und y möchte man haben, gibt's aber in Kombination nicht.
Ich e32 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2019, 21:14   #33
fuzy
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Zitat:
Zitat von ewoody Beitrag anzeigen
In Sachen TV Freischaltung habe ich das Dongle von Kufatec, die neuste Bimmercode App und Carly probiert.

Keines funktioniert bei mir mit IDrive 7.0 (LCI) und Software-Stand 07.2019.39.

Bimmercode bietet die meisten Codiermöglichkeiten, jedoch fehlen die meisten gegenüber dem vor LCI immer noch.
Eröffne ein Supportticket aus der Bimmercode App heraus und dir wird geholfen
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Alt 02.09.2019, 21:16   #34
fuzy
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Zitat:
Zitat von Ich e32 Beitrag anzeigen
Weil die guten Codierer/BMW nicht einfach rausposaunt/en für X musst du YZ ändern. Da ist viel Try and Error bei und wenn es dann funktioniert muss es auch bei X Fahrzeugen funktionieren und nicht nur bei einem...

Ich verstehe das nicht, 7er neu kaufen/leasen und dann X Euro nicht in die Hand nehmen wollen um komplett voll zu machen. Ne das geht ja per App etc günstiger....

Bei Jahreswagen/gebrauchten sehe ich das zwar ähnlich, aber da ist dann halt X drinnen und y möchte man haben, gibt's aber in Kombination nicht.
verstehe deinen Post nicht. Was hat das mit nicht vollmachen wollen zu tun.
Bei BMW gibt es schlicht und einfach keine Bestelloption im Konfigurator für die Funktion "DVD/TV während des Fahrens". Auch nicht für viele Euronen.



Und bei den Anbietern von freien Programmier-Tools sind die neuen Steuergeräte noch nicht alle drin. Genau darum geht die Diskussion.
fuzy ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2019, 21:21   #35
ewoody
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Zitat:
Zitat von fuzy Beitrag anzeigen
Eröffne ein Supportticket aus der Bimmercode App heraus und dir wird geholfen
Danke! Werde ich machen, hatte jedoch noch keine Zeit dazu.
ewoody ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2019, 05:57   #36
Ich e32
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Zitat:
Zitat von fuzy Beitrag anzeigen

Und bei den Anbietern von freien Programmier-Tools sind die neuen Steuergeräte noch nicht alle drin. Genau darum geht die Diskussion.

Lese nochmals genau nach, warum glaubst du weshalb die wohl nicht alle dirn sind? Eben weil es Try an Error ist!! Was nützt es dem Entwickler bzw Hacker das er euch zeigt, ja dein XYZ BMW hat diese Steuergeräte, aber verändern kannst du noch nichts, bzw wenn dann stützt leider dein Rechner/Steuergerät ab und stört dadurch ggf noch das ganze System..
Ihr seit manchesmal echt Flitzpiepen...


Zitat:
Zitat von fuzy Beitrag anzeigen
Bei BMW gibt es schlicht und einfach keine Bestelloption im Konfigurator für die Funktion "DVD/TV während des Fahrens". Auch nicht für viele Euronen
Weshalb wohl nicht? Schonmal drüber nachgedacht, das BMW sich da an Gesetze etc halten muss um dir den Wagen überhaupt verkaufen zu dürfen?
Nur weil das in den USA erlaubt ist, heißt das noch lange nicht das es hier OK ist...
Desweiteren würde mich echt interessieren was passieren würde, wenn man euch dabei erwischt und was da an Strafen auf einen du kommen... Letztlich müsste das ja wie Handy/Smartphone am Steuer geahndet werden.
Aber das ist letztlich ja sch egal,Hauptsache man hat dieses Rotz-TV Kram auch noch während der Fahrt
Ich e32 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2019, 14:28   #37
fuzy
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Zitat:
Zitat von Ich e32 Beitrag anzeigen
Lese nochmals genau nach, warum glaubst du weshalb die wohl nicht alle dirn sind? Eben weil es Try an Error ist!! Was nützt es dem Entwickler bzw Hacker das er euch zeigt, ja dein XYZ BMW hat diese Steuergeräte, aber verändern kannst du noch nichts, bzw wenn dann stützt leider dein Rechner/Steuergerät ab und stört dadurch ggf noch das ganze System..
Ihr seit manchesmal echt Flitzpiepen...

Weshalb wohl nicht? Schonmal drüber nachgedacht, das BMW sich da an Gesetze etc halten muss um dir den Wagen überhaupt verkaufen zu dürfen?
Nur weil das in den USA erlaubt ist, heißt das noch lange nicht das es hier OK ist...
Desweiteren würde mich echt interessieren was passieren würde, wenn man euch dabei erwischt und was da an Strafen auf einen du kommen... Letztlich müsste das ja wie Handy/Smartphone am Steuer geahndet werden.
Aber das ist letztlich ja sch egal,Hauptsache man hat dieses Rotz-TV Kram auch noch während der Fahrt
Die Flitzpiepe habe ich mal überhört ...
und ich habe nochmal deinen Post genau nachgelesen. Dein Glaube das alle Codierer den 7er nicht vollmachen wollen kann ich weiterhin nicht nachvollziehen.

Das der Rechner bzw. das Steuergerät abstürzt, kann ich nicht bestätigen. Habe hier im Forum auch von anderen Mitgliedern bisher nix davon gelesen. Scheint wohl eher warscheinlicher zu sein, das dein Steuergerät mal wegen nicht ausgegorener Originalsoftware abstürzt . Außerdem betankst Du die Steuergeräte nicht mit neuer Hackersoftware, sondern setzt Schalter (Flags) die das Originalsteuergerät dann ausliest.

Natürlich schalten interessierte Autofahrer das TV nur frei damit ihre Beifahrerin TV sehen kann. Das ist ja wohl klar. Die Kinder hinten dürfen ja schon ab Werk während der Fahrt schauen ohne das sie Einträge ins Verkehrszentralregister bekommen. Außerdem ist die rechtliche Situation in der BRD wie folgt:

Mit einem Smartphone beim Autofahren fernsehen

Die StVO hält kein explizites Fernsehverbot für den Führer eines Autos fest. Nutzt dieser dazu aber ein Handy oder Smartphone, greift der Tatbestand der „Handynutzung am Steuer“. Diese ist in Deutschland strikt verboten und wird mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Der Tatbestand ist allerdings erst dann erfüllt, wenn Sie als Fahrer das Mobiltelefon in der Hand halten – etwa um ein Video oder einen Film zu suchen und zu starten. Befindet sich das Handy in einer entsprechenden Halterung, droht in der Regel kein Bußgeld.

Beim Fernsehen beim Autofahren ist der Fahrer durch die Geräusch- und Bildberieselung jedoch vom Verkehrsgeschehen abgelenkt. Liegt eine solche Beeinträchtigung vor, drohen teure Folgen.
Fernsehen beim Autofahren: Diese Bußgelder drohen

Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ (§ 1 StVO)


Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hält diesen Grundsatz an erster Stelle fest. Ein Verstoß gegen diese wichtige Verkehrsregel zieht in der Regel ein Verwarngeld von 20 bis 35 Euro.
Je nachdem, ob Sie andere Verkehrsteilnehmer durch das Fernsehen beim Autofahren behinderten, gefährdeten oder gar schädigten, variiert die Höhe des Bußgelds.

Dank Multimediasystem im Auto fernsehen:

Fernsehen beim Autofahren: Die Aufmerksamkeit des Fahrers liegt nicht nur beim Verkehr.
Manch ein Auto besitzt ein umfangreiches Multimediasystem – DVD-Player inklusive. In der Regel verfügen diese Geräte über eine eingebaute Sperre, welche eine Benutzung während der Fahrt ausschließen.
Ältere Modelle funktionieren beispielsweise nur, wenn die Handbremse angezogen ist. Bei neueren Geräten ist der Gebrauch an die Geschwindigkeitsanzeige des Tachos gekoppelt: Bewegt sich das Auto, verweigert das System seinen Dienst. Tuning-Experten umgehen diese Sperren jedoch problemlos, sodass das Fernsehen beim Autofahren wieder möglich wird. Auch gewerbliche Anbieter listen die Freischaltung in ihrem Angebot. Die Sperre beruht auf einer freiwilligen Verpflichtung der Hersteller der Systeme. Eine Manipulation der Sperrfunktion ist daher grundsätzlich nicht strafbar. Dennoch könnte die Veränderung dazu führen, dass das Auto als „nicht vorschriftsmäßig“ eingestuft wird.

Gemäß § 23 StVO droht führ die Fahrt mit einem solchen Kfz nicht nur ein Bußgeld von 80 Euro, sondern ebenfalls ein Punkt in Flensburg.

Nicht nur Bußgelder drohen: Bei einem Unfall stellt sich die Versicherung quer
Verursachen Sie einen Autounfall, weil Sie beim Autofahren ein Video geschaut haben, drohen nicht nur oben genannten Bußgelder. Auch die Schadensregulierung kann für den filmbegeisterten Verkehrssünder teuer werden. Versicherungen können das Fernsehen beim Autofahren nämlich als grob fahrlässiges oder gar als bedingt vorsätzliches Verhalten einstufen. In diesem Fall haben Versicherer das Recht, die Leistungen zu kürzen oder ganz zu streichen. Dieser Haftungsausschluss bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen betrifft sowohl Haftpflicht- als auch Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen.

Geändert von fuzy (03.09.2019 um 14:49 Uhr).
fuzy ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2019, 18:51   #38
ewoody
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Vollständigkeitshalber...

Mit dem neusten Update der Bimmercode app, kann man jetzt damit auch beim LCI mit Idrive 7.0 TV/Video während der Fahrt freischalten.

Möglicherweise geht mehr, habe jedoch nichts anderes probiert.
ewoody ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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