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BMW 7er, Modell E38
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Alt 07.12.2016, 13:41   #1
pico24229
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von pico24229
 
Registriert seit: 19.12.2011
Ort:
Fahrzeug: 06/96 728i lpg und 07/00 e53 lpg
Standard WErkstatt verlangt plötzlich doppelten Preis! Was tun?

Hallo Leute,

ich hatte meinem Bmer neulich in der Werkstatt und vorher natürlich nach dem Preis gefragt. Mir wurde dann gesagt 60-70€
Jedoch solllte ich bei der Abholung dann plötzlich 140€ sein. Weil "es doch länger gedauert hat".

Ich hatte an dem Tag nur die 70€ dabei und bezahlt. Und abgemacht mit dem Mechaniker nochmal drüber zu reden und dann ggf später den/einen Rest zu zahlen.
Es ist eine kleine Hinterhofwerkstatt, die aber Rechnungen ausstellt.

Ehrlich gesagt hätte ich die Reparatur selbst durchgeführt wenn ich gewusst hätte dass es so teuer wird.
Wie kann ich da am besten vorgehen???

Danke im voraus!
__________________
Ist der Frontantrieb auch noch so lieb, Heckantrieb bleibt Heckantrieb.
pico24229 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 13:57   #2
Difficulty
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Difficulty
 
Registriert seit: 27.11.2006
Ort: Ebstorf
Fahrzeug: e38 728i BJ96 E65 735i MX5 Na
Standard

Also,

wenn die Werkstat das so gesagt hat ist es eine feste zusage und bindend. Sollte es jedoch länger dauern der (Preis steigt) oder wie auch immer, ist die Werkstat verpflichtet den Kunden es vorher mitzuteilen.
Difficulty ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 14:05   #3
McClane
V8-Liebhaber
 
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
Standard

Ist das so?!
Ich denke nicht.
McClane ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 14:06   #4
pico24229
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von pico24229
 
Registriert seit: 19.12.2011
Ort:
Fahrzeug: 06/96 728i lpg und 07/00 e53 lpg
Standard

Danke. So sehe ich das auch.
Aber das die Absprache im Vorfeld so war, wird schwer sein zu beweisen, andererseits wird wohl niemand wegen 70€ ein Fass aufmachen oder?
pico24229 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 14:22   #5
Michael_J
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 04.08.2011
Ort: Imperium Romanum
Fahrzeug: E38-728iA (09.96), E39 528iAT
Standard

Zitat:
Zitat von McClane Beitrag anzeigen
Ist das so?!
Ich denke nicht.
Die Aktenstapel auf den Tischen deutscher Richter dürften voll sein mit dieser und ähnlichen Fragen

Kommt zwar drauf an, was es war, aber eigentlich würde ich die 70€ Aufpreis zahlen.

WIr wissen doch alle, wieviele Schrauben an unseren alten Kisten gerne zur Ar***loch-Schraube werden.
Michael_J ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 14:38   #6
cmk-E38
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von cmk-E38
 
Registriert seit: 04.08.2012
Ort:
Fahrzeug: Alfa Romeo 156 2.0 JTS Selespeed
Standard

Zitat:
Zitat von pico24229 Beitrag anzeigen
....Ich hatte an dem Tag nur die 70€ dabei und bezahlt. Und abgemacht mit dem Mechaniker nochmal drüber zu reden und dann ggf später den/einen Rest zu zahlen.....
Da liegt m. E. schon Dein erster Fehler bei der Abholung. Du hast mehr oder weniger eine Anerkenntnis abgegeben, weil Du den neuen Preis nicht abgelehnt, sondern die Bereitschaft zur Nachzahlung erklärt hast. Wie schon erwähnt, darf eine Rechnung nur um einen kleineren Prozentsatz das erste Angebot übersteigen (diese kleine Steigerung kannst Du anbieten). Ansonsten hätte die Werkstatt Dich informieren müssen - eine Verdoppelung des Preises ist unzulässig.
Hattest Du bzgl. erstem Preisangebot keine Zeugen? Wie war es bei der Abholung?

Gruß
cmk-E38 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 14:48   #7
pico24229
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von pico24229
 
Registriert seit: 19.12.2011
Ort:
Fahrzeug: 06/96 728i lpg und 07/00 e53 lpg
Standard

Wirkliche Zeugen gab es nicht. Bei der Abholung habe ich gesagt dass das nicht in Ordnung ist und ich auf jeden fall nochmal darüber reden werde und ich erstmal nur 70€ zahle
pico24229 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 14:53   #8
Bandit1973
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Bandit1973
 
Registriert seit: 15.08.2005
Ort: Wien
Fahrzeug: E39 530d Touring, Alfa 147 1,9JTD 16V
Standard

Gibts nicht "Richtzeiten" nach denen sich die Werkstatt halten muss?
Um welche Reparatur gings denn?
__________________
Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

It´s better to burn out, than to fade away
Bandit1973 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 14:57   #9
peterpaul
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Benutzerbild von peterpaul
 
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Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
Standard

Zitat:
Zitat von pico24229 Beitrag anzeigen
Danke. So sehe ich das auch.
Aber das die Absprache im Vorfeld so war, wird schwer sein zu beweisen, andererseits wird wohl niemand wegen 70€ ein Fass aufmachen oder?
Genau DAS denkt sich die Werkstatt auch ^^
__________________
Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.



18 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.05 - 17.08.23
peterpaul ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2016, 15:00   #10
cmk-E38
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von cmk-E38
 
Registriert seit: 04.08.2012
Ort:
Fahrzeug: Alfa Romeo 156 2.0 JTS Selespeed
Standard

Tja - dann teile das der Werkstatt so mit, biete allenfalls (wenn Du magst) den Gepflogenheiten entsprechend einen kleinen Nachschlag an und belasse es dabei.
Viel Erfolg!
cmk-E38 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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