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BMW 7er, Modell E38
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Alt 10.05.2015, 14:36   #31
The Stig
Some say...
 
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Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
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Zitat:
Zitat von TomS Beitrag anzeigen
Hm, eigentlich nicht. Der Beitrag richtet sich nach dem zu versichernden Risiko.

Ein sehr teurer Wagen kann durchaus günstiger im Beitrag sein als eine jedermannsgurke.

Schadenshäufigkeit usw. spielt hier ne Rolle.

X5/6 sind ja aktuell exorbitant teuer auch wenn die ersten Modelle preislich schon im Tal der Tränen angekommen sind.
Das ist natürlich richtig, aber ich rede gerade von Oldtimerversicherungen.
Da ist das nicht wie bei der herkömmlichen Kasko und HPF, wo es Regional- und Typklassen gibt.
__________________
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The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2016, 17:18   #32
juelz
█юЮ∏ξДღÞ₪ஆקƸ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ│ │█║▌│
 
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Registriert seit: 28.04.2011
Ort: Castrop-Rauxel
Fahrzeug: E38 740iA (08.99) Sonderablauf Dienstfahrzeug
Standard

Zitat:
Zitat von Nussibmw Beitrag anzeigen
Hallo erstmal an die 7er Gemeinde,

Ich möchte für mein Fahrzeug ein Gutachten über den aktuellen Wert anfertigen lassen damit ich den bei meiner Versicherung einreichen kann.
...
Hast du inzwischen ein Gutachten erstellen lassen ?
__________________
"Musik drückt aus was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist" Victor Hugo

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juelz ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2016, 00:52   #33
Nussibmw
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 02.11.2008
Ort: Bayern
Fahrzeug: Mini One, warte auf G30
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Ja. Es wurde realistisch bewertet. Es kamen 16000€ zustande.
Nussibmw ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2016, 07:21   #34
gasi
um was gehts jetzt genau?
 
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@Nussibmw
Was bedeutet das nun im Schadenfall angesichts von Zeitwert der Teile und des Gesamtfahrzeugs?
__________________

Sei kein Penner, fahr Verbrenner!

Mein Filmtipp:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.youtube.com/watch?v=x6_n6B8PNHo
Endlich dicht!

Habe Gutachten für Styling 176 auf E38 inkl. Traglastbescheinigung.
gasi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2016, 19:31   #35
Nussibmw
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 02.11.2008
Ort: Bayern
Fahrzeug: Mini One, warte auf G30
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Das ist eine gute Frage. Keine Ahnung.
Nussibmw ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2016, 09:39   #36
juelz
█юЮ∏ξДღÞ₪ஆקƸ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ│ │█║▌│
 
Benutzerbild von juelz
 
Registriert seit: 28.04.2011
Ort: Castrop-Rauxel
Fahrzeug: E38 740iA (08.99) Sonderablauf Dienstfahrzeug
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jetzt wären ein paar Daten zum Fahrzeug interessant, Laufleistung, Originalzustand und ob Um- bzw Nachrüstungen in die Berechnung mit eingeflossen sind.
juelz ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2016, 12:03   #37
M8-Enzo
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 17.02.2004
Ort: Werne
Fahrzeug: BMW 850Csi & BMW 323iA Tour
Standard

Aus eigener Erfahrung empfehle ich, daß man zuvor mit der Versicherung verbindlich abklärt, ob das vorliegende Gutachten überhaupt zu 100% akzeptiert wird und in wie weit das Ganze immer wieder zeitlich aktualisiert werden muß!

Auch ich war früher einmal der ursprünglichen Meinung, daß ich mit einem Gutachten eines autorisierten und allgemein anerkannten Gutachters alles getan habe um in einem Extrem-Schadenfall auch genau diese Summe bekomme die auf dem Papier steht ...
Doch das war und ist ein gravierender Irrtum!!

Man kann das sicherlich nicht pauschalieren, jedoch sollte jedem bekannt sein, daß wenn es um das "Bezahlen" in Schadenfällen von Seiten einer Versicherung geht, es dann ggf. auch zu - ähem - ich nenne es mal "Überraschungen" kommen kann!

Gemäß meinem eigenen Wissenstand, der aufgrund eines späteren Gespräches mit meiner Versicherung erfolgte, muß als erstes das Gutachten von einem Gutachter erstellt werden, der auch zu 100% von der Versicherung anerkannt wird. In meinem eigenen Fall wurde hierzu ein versicherungsinterner Gutachter bestellt der dann mein Auto bewertete. Weiterhin mußte das Gutachten ALLE 6 Monate von der Versicherung aktualisiert werden damit es in einem Schadenfall auch nach wie vor zu 100% gültig ist und es zu keinen Abzügen kommt.

Doch damit war es leider nicht getan!
Durch den deutlich höheren Wert im Verglich zur Liste galten plötzlich (wenn auch verständlich) nicht mehr meine preiswerten Versicherungsbeiträge die ich bislang bezahlt hatte!
Der mögliche Schaden und das Risiko für die Versicherung waren deutlich höher! Also mußte das Ganze auch bzgl. der Beiträge entsprechend angepaßt werden ---- ich mußte also einen höheren Beitrag zahlen!

Nur so war es in meinem eigenen Fall gesichert, daß ich in einem Schadenfall (Unfall/Totalschaden, Diebstahl etc.) auch genau DIE Summe erhalte, die auf dem Gutachten stand.

Wie es heute aktuell ist kann ich mangels Erfahrung nicht sagen. Aber ich empfehle UNBEDINGT - sofern man ein wirklich besonders gut erhaltenen E38 hat - dieses mit der Versicherung unstrittig zu klären was passiert wenn ...!
Und ich würde mir weiterhin alles schriftlich geben lassen! Denn auch wenn man jahrelang ein treuer Kunde war der immer "brav" gezahlt hat, ... - wenn es um Geld geht was man in einem Schadenfall von der Versicherung bekommt, dann sollte man zumindest einkalkulieren, daß alles nicht so läuft wie man sich das vorstellt bzw. wie man es denn gerne hätte ...!
Hinterher gelten NUR NOCH vorige schriftlich festgehaltene Vereinbarungen gemäß Versicherungsbedingungen, - und nicht das was für einen selbst vielleicht als "logisch" oder "normal" erscheint!

Wie gesagt, - alles eigene Erfahrung und ein gebranntes Kind scheut bekanntlich das Feuer ... - und durch meinen Irrglaube habe ich damals mal (für mich) sehr sehr viel Geld verloren ...
Somit ist VORHER prüfen/klären ist besser als HINTERHER jammern/fluchen ...

Gruß aus Werne

Guido

PS: Wir hatten dieses Thema mal vor einigen Jahren ebenfalls im 8er-Club. Und gerade beim 8er ist die Wertermittlung und auch die passende Versicherung von besonderer Bedeutung da dieses Modell preislich in der Wiederbeschaffung regelrecht explodiert ist! Alle freuten sich wie ausgesprochen billig der 8er zu versichern gewesen war, - doch was passiert wenn ..... oh je oh je ....
Doch auch der E38 steht nun an dieser Schwelle wo man prüfen sollte ob man wirklich in einem Schadenfall DAS Geld für eine vergleichbare Wiederbeschaffung bekommt ...!
__________________
Der Instrumentenkombi-, Klimabedienteil-, Bordcomputer- & Navi-Chirurg!
M8-Enzo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2016, 13:45   #38
gasi
um was gehts jetzt genau?
 
Benutzerbild von gasi
 
Registriert seit: 27.05.2002
Ort: Hanglage
Fahrzeug: E38-728iA (02.98), E61-545iA (06.04), beide schön orientblau :)
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@M8-Enzo
Du redst jetzt aber nur von Kaskoschäden, welche die eigene Versicherung bezahlt.

Was ist denn im Fall, wo einem wer Fremder reinfährt, der hat ja da irgendeine Versicherung. Man müsste also einen Gutachter bemühen, der von allen Versicherungen 100% anerkannt ist.

Gruss Gasi
gasi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2016, 15:46   #39
M8-Enzo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von M8-Enzo
 
Registriert seit: 17.02.2004
Ort: Werne
Fahrzeug: BMW 850Csi & BMW 323iA Tour
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Hallo Gasi,

ich bin sicherlich kein Fachmann bzgl. dem Thema Versicherung. Alles was ich vermitteln wollte ist meine Erfahrung zu diesem Thema da hier der Verdacht nahe liegt, daß viele genau so denken bzgl. dieser Gutachten wie ich es damals mangels Hintergrundwissen ebenfalls tat.

Es fällt mir jedoch schwer zu glauben, daß wenn ein offizielles Gutachten von einem internen Versicherungsgutachter erstellt wurde um damit genau den wirklichen Wiederbeschaffungswert und somit den individuellen (höheren!) Versicherungsbeitrag zu errechnen/bestimmen, daß dieses dann ggf. auch NICHT - im Falle eines Falles - vor Gericht als mögliches "Gefälligkeitsgutachten" eingestuft werden und somit angezweifelt werden kann.

Aber auch das kann man sicherlich bei seiner Versicherung erfragen wie sich das interne Gutachten in einem Schadenfall mit einer gegnerischen Versicherung akzeptiert werden würde.

Vielleicht gibt es hierzu auch jemanden im Forum der beruflich damit zu tun hat und somit verbindlichere Aussagen hierzu machen kann.
Alternativ kann ich nur jedem empfehlen sich selbst bei seiner eigenen Versicherung zu erkundigen.

Gruß aus Werne

Guido

PS: Ich würde mich jedoch auch nicht wundern, wenn die eigene Versicherung sagt "uns reicht das aktualisierte Gutachten eines allgemein anerkannten Sachverständigen bzgl. der Ermittlung des wirklichen Wiederbeschaffungswertes. Aber genau Das gilt es VORHER und VERBINDLICH zu klären.

Geändert von M8-Enzo (13.12.2016 um 09:33 Uhr).
M8-Enzo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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