Zitat:
Zitat von bommelmann
Nach einigem Hin und Her hat die Allianz nun auch den Rest der Rechnung beglichen (abzüglich SB).
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Von 10 Kunden, die auf diese Weise um ihre Ansprüche geprellt werden, werden höchstens ein oder zwei weitere Schritte unternehmen. Insofern rechnet sich das für die Versicherungen.
Ab und zu geänderte Arbeitsanweisungen für die Sachbearbeiter, und zwar unabhängig von der Rechtslage (um nicht zu sagen, rechtswidrig), können leicht Geld in die Konzernkassen spülen.
Beispiele:
-Im Jahr 1998 Schaden an meinem Auto durch einen Allianz-Versicherten: Ich wählte selbst einen Gutachter aus. Zusätzlich erschienen unaufgefordert 40 oder 50 DM Auslagenpauschale zu meinen Gunsten auf der Abrechnung (das ist auch heute noch laufende Rechtsprechung)
-Ca. 2004 Schaden durch einen AIG-Versicherten: Ich mußte zu einem Dekra-Gutachter (hätte ich natürlich nicht müssen) und mir wurde die Auslagenpauschale verweigert (hätte ich einklagen können, war aber damals noch nicht so präzise über die Rechtslage informiert)
-Im Jahre 2006 wieder Schaden durch einen Allianz-Versicherten: Es kam ein Allianz-Gutachter, dort als Mitarbeiter angestellt, vorbei. Es wurde mir aber freigestellt, einen eigenen Gutachter beauftragen zu können (ich vermute Fallstricke mit der Gebührenerstattung, da ja schon ein Gutachten besteht, außerdem hat die Allianz, wenn mein Gutachter höher entscheiden würde, dann gleich ein Gegengutachten, mit dem sie die Zivilrichter durch drei Instanzen würfeln lassen kann und wird.) Der Schadenssachbearbeiterin habe ich gleich gesagt, sie soll an die Auslagenpauschale denken. War natürlich trotzdem nicht auf der Abrechnung. Ein Anruf mit genau einem Satz von mir, "Guten Tag, Schadennummer xxx, da fehlt die Auslagenpauschale" - "Oh, da weise ich das gleich an" - "Danke, Wiederhören". Scheck kam. Die wußten genau was sie (rechtswidrig) taten!