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Alt 22.09.2003, 23:46   #1
Nekoelschekrat
Mitglied
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740 iAL BJ. 12/96
Standard Frage zur Gewährleistung

Wie sieht die rechtliche Seite bei folgender Situation aus:
Habe vor 2 Wocxhen einen gebrauchten BMW beim Händler (kein Vertragshändler) erstanden.
Habe den Wagen beim ADAC prüfen lassen,Ergebnis: Wagen ist in Ordnung.
Danach kam das Übergabeprotokoll,wo natürlich jedem Punkt ein "ok" zugewiesen wurde.
Desweiteren liegt dem Händler eine Kopie des Untersuchungsberichtes des ADAC vor.
Nun taucht immer wieder nach dem Gong "Getriebenotprogramm" auf.
Eine Untersuchung bei meinem Schrauber inkl. Rückfragen ergab (nach Auslesung des Fehlerspeichers), das wohl die Software upgedated werden sollte.
Nach 2 weiteren Versuchen ergab sich dann,das das Getriebe hinüber wäre.
OK, Schrauber meint noch immer,es läge an der Software.
Nun,bevor ich den Speicher bei BMW auslesen lasse und ggf. Updaten lasse.
Muss dafür nicht der Händler im Rahmen der Gewährleistungspflicht aufkommen?
Was ist,wenn das Getribe hinüber ist?
Inwiefern kann ich ihn dafür haftbar machen?

Gruss
Krat
Nekoelschekrat ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.09.2003, 23:56   #2
knuffel
Moderater Moderator
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
Standard

Hi !

Zwei Begriffe,zwei Bedeutungen :

Garantie und Gewährleistung.

Da der Kauf erst 2 Wochen her ist,befindet sich das Ganze sogar noch in der
Garantiezeit,auch wenn im Vertrag der Begriff "gesetzliche Gewährleistung" steht.
Diese kann der Händler auch nicht ausschliessen.

Er muss damit die Kosten für die Instandsetzung übernehmen.

Ausserhalb dieser Zeit (beim Neukauf von Artikeln) gilt die
Zeitdauer der Gewährleistung.
In dieser Phase liegt die Beweislast,daß es sich um einen anfänglichen Fehler
aus der Garantiezeit handelt
beim Käufer.

Soweit mein derzeitiger Kenntnisstand.

Gruß
Knuffel
__________________


Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2003, 01:18   #3
Nekoelschekrat
Mitglied
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740 iAL BJ. 12/96
Standard

Meine Frage zielt darauf ab, dass nach meinem Kenntnisstand der Händler für mängel haftet,die zum Zeitpun kt des Kaufes bekannt waren bzw. hätten bekannt sein müssen. Fehjler ,die sich erst nach verkauf einstellen,sind dahingehend problematisch,dass der Händler während der ersten 6 Monate nachweisen muss,dass der Fehler nicht bereits bekannt war.
Und mit Protokoll(was ich für nicht sehr aussagekräftig halte) oder ADAC( auch nicht das ultimative Dokument)
hat er auch nicht grad die besten Karten.
Ich hab halt ein Verständnisproblem,dass der Händler innerhalb eines Jahres für alles haften soll,wie mein Schrauber meinte.
Wofür bräuchte man dann noch ne Garantie??????
Nekoelschekrat ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2003, 01:30   #4
knuffel
Moderater Moderator
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
Standard

Zitat:
Original geschrieben von Nekoelschekrat

Ich hab halt ein Verständnisproblem,dass der Händler innerhalb eines Jahres für alles haften soll,wie mein Schrauber meinte.
Wofür bräuchte man dann noch ne Garantie??????

Hi !

Ganz einfach :

Das IST die Garantie!

Er garantiert die einwandfreie Funktion des verkauften Gegenstandes über
einen bestimmten Zeitraum hinweg im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen
Garantiefrist.

Gegen diese Kosten sichert sich ein Händler ab.
Zum Beispiel durch die Gewinnspanne beim Verkauf oder durch eigens abgeschlossene
Versicherungen.

Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2003, 07:45   #5
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard Nekoelschekrat

solltest du nicht klarkommen, wende dich an die Verbraucherberatung. dort erhältst du eine rechtsauskunft auf die du bauen kannst.

gruss jürgen

hier noch was für dich:
[Bearbeitet am 23.9.2003 um 07:47 von JB740]
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2003, 14:16   #6
Nekoelschekrat
Mitglied
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740 iAL BJ. 12/96
Standard

Zitat:
Original geschrieben von knuffel
Zitat:
Original geschrieben von Nekoelschekrat

Ich hab halt ein Verständnisproblem,dass der Händler innerhalb eines Jahres für alles haften soll,wie mein Schrauber meinte.
Wofür bräuchte man dann noch ne Garantie??????

Hi !

Ganz einfach :

Das IST die Garantie!

Er garantiert die einwandfreie Funktion des verkauften Gegenstandes über
einen bestimmten Zeitraum hinweg im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen
Garantiefrist.

Gegen diese Kosten sichert sich ein Händler ab.
Zum Beispiel durch die Gewinnspanne beim Verkauf oder durch eigens abgeschlossene
Versicherungen.

Gruß
Knuffel

Ähm,das ist die Gewährleistung.
Garantie ist was anderes..........
Nekoelschekrat ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2003, 14:28   #7
Mastermind
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Mastermind
 
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 750iA E38
Standard

Als Tip zur Fehlersuche:

Hatte das Problem auch nachdem ich meinen Fuffy vom Händler geholt habe

Folgendes wurde alles gemacht:

- Softwareupdate Getriebe
- Batteriestand geprüft (angebl. zu gering)

Hat beides nicht geholfen. Ausschlaggebend für den Fehler war der

- Bremsschalter

selbiger wurde getauscht und seitdem ohne weitere Probleme.... Also lass den auf jeden Fall mal prüfen oder ggf. direkt wechslen. Kostet nur ein paar EUS das Teil...
Mastermind ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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