VIN Decoder |
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11.12.2007, 17:07
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.07.2002
Ort:
Fahrzeug: 740i (PD 1992 / 07)
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Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ein Neuteil defekt ist?
Hallo!
Hatte schon mal jemand den Fall das ein Neuteil das beim freundlichen gekauft wurde von Haus aus defekt war?
Ich weis, ist sehr unwahrscheinlich aber bei mir deutet alles darauf hin!
Konkret geht es um die Kurbelgehäuseentlüftungsmembran.
Nachdem ich vor einiger Zeit von einen auf den anderen Tag alle Symptome einer defekten Membran hatte (Unterdruck im KG, pfeiffen im Leerlauf, unruhiger Leerlauf) hatte ich diese ausgetauscht aber die Symptome blieben die gleichen.
Nachdem ich nun alles was in irgendeiner Art dafür verantwortlich sein könnte getauscht habe und alles penibelst nach Fehlern jedlicher Art ohne Ergebnis abgesucht habe bin ich zu dem Ergebnis gekommen es MUSS sich um eine defekte Membran handeln!
Das würde bedeuten die neue war von Haus aus defekt.
Ist denn schon mal jemandem etwas ähnliches passiert?
Gruß
Domi
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11.12.2007, 17:29
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#2
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Moderater Moderator
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Tja....
Möglich ist alles..
Ich hatte mal ein neudefektes Relais. Auch vom Freundlichen.
(Fertigunsfehler, Lack für die Spulendrahtsicherung lag zwischen den Kontakten)
Gruß
Knuffel
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11.12.2007, 19:38
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#3
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www.schrauberoase.de
Registriert seit: 16.09.2005
Ort: Freital
Fahrzeug: E32 3.0 V8 handgeschaltener Individual Sonderserie Japan 93/94; E38 4.4L M-Technik 11/2000 unverbastelt in schönem schwarz
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Hilft Ihm aber nicht
Zitat:
Zitat von knuffel
Tja....
Möglich ist alles..
Ich hatte mal ein neudefektes Relais. Auch vom Freundlichen.
(Fertigunsfehler, Lack für die Spulendrahtsicherung lag zwischen den Kontakten)
Gruß
Knuffel
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Da das Teil im Auto war nimmt es der freundliche nicht zurück nur wenn noch unbenutzt ist mit 10% abzug ab 20,- € und das auch bei Werkstätten.
G. Matze
__________________
Werkstatt mit Liebe zum 7er
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11.12.2007, 23:15
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.07.2002
Ort:
Fahrzeug: 740i (PD 1992 / 07)
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Zitat:
Zitat von 730i Schnitzer
Da das Teil im Auto war nimmt es der freundliche nicht zurück nur wenn noch unbenutzt ist mit 10% abzug ab 20,- € und das auch bei Werkstätten.
G. Matze
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Sowas in der Art dachte ich mir schon... aber naja, ich hab' ja schließlich Kohle im überfluss...
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11.12.2007, 23:17
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#5
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Moderater Moderator
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von 730i Schnitzer
Da das Teil im Auto war nimmt es der freundliche nicht zurück nur wenn noch unbenutzt ist mit 10% abzug ab 20,- € und das auch bei Werkstätten.
G. Matze
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Hi Matze.
Das ist nicht zulässig.
Auch bei Ersatzteilen gilt die gesetzliche Gewährleistung!
Auch wenn ein Neudefekt sich erst nach Einbau herausstellen kann,
spielt das keine Rolle.
Hier sollte man sich keinen Knopf an die Backe nähen lassen.
Zum Streitfall kann es kommen, wenn der Verkäufer behauptet,
der Defekt wäre beim Einbauen oder durch Fehler am Fahrzeug entstanden.
Dabei ist aber der Verkäufer in der Beweispflicht (!).
Gruß
Knuffel, selbst Ersatzteilanbieter (nicht im KFZ-Bereich)
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11.12.2007, 23:32
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#6
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Always straightforward!
Registriert seit: 01.02.2005
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: '94 Brodie Expresso
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Zitat:
Zitat von knuffel
Knuffel, selbst Ersatzteilanbieter (nicht im KFZ-Bereich)
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Die Organmafia besitzt aber brancheneigene Methoden zur Regulierung von Gewährleistungsansprüchen und unterliegt nicht den gesetzlichen Bestimmungen, somit hält sie einem Vergleich mit dem Kfz-Bereich nicht stand!
Lasst euch vom Knuffel bloss keinen Kopf an die Jacke... äääh...Knopf an die Backe nähen!
__________________
Wäre es nicht adäquat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
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12.12.2007, 00:25
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#7
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Moderater Moderator
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von HighWheels
Lasst euch vom Knuffel bloss keinen Kopf an die Jacke... äääh...Knopf an die Backe nähen!
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Jaja....
The Devil´s Advocate.....
Zitat :
Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG.
Für die gilt eine Verjährung von regelmäßig 2 Jahren.
Wenn das Ersatzteil von einer Werkstatt eingebaut wurde gilt eine Verjährung nach § 634a I Nr.1, weil es sich hier um einen Werkvertrag handelt. Der Anspruchsgegner wäre also die Werkstatt.
Wurde das Teil selber eingebaut, gilt eine Verjährung nach § 438 I Nr.3, weil es dann ein Kaufvertrag mit dem Autofachhändler gewesen wäre.
Also : Anwälte hier, ran an den Speck...
Wäre schön, wenn mir hier einer davon -fundiert- einen Paragraphen
nennen könnte, der auch mich bei meinen Kunden beim Ersatzteilverkauf
aus der Gewährleistung nimmt..
Doch Jim Knopf ?
Gruß
Knuffel
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12.12.2007, 09:41
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.09.2007
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5,7 HEMI+zwei Smart´s
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Zitat:
Zitat von HighWheels
Die Organmafia besitzt aber brancheneigene Methoden zur Regulierung von Gewährleistungsansprüchen und unterliegt nicht den gesetzlichen Bestimmungen...l
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Die können durchaus eigene Methoden haben, aber gesetzeskonform müssen
die trotzdem sein.
Also der Händler muss innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf das defekte Teil ersetzen oder reparieren.
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27.12.2007, 14:58
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#9
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Neues Mitglied
Registriert seit: 09.10.2007
Ort: München
Fahrzeug: E36 328i Touring '96
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Hatte diesen Fall mal bei einer Wasserpumpe für einen e36...
Die neue Pumpe wurde nach 10km wieder undicht - Wurde allerdigns ohne Probleme umgetauscht...
Viel Erfolg!
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31.12.2007, 16:07
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#10
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Neues Mitglied
Registriert seit: 15.09.2005
Ort: Braunschweig
Fahrzeug: 740Bj93,Touareg2012,
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Hatte mal einen defekten Seilzug bei nem 520i(Wählhebel zum Getriebe) der war ein paar cm zu kurz geraten. Nach einigen Diskussionen hat der Freundliche einen zweiten bestellt und mit ungläubigem Staunen festgestellt das der erste wirklich zu kurz war
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