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BMW 7er, Modell E38
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Alt 13.11.2019, 12:17   #11
sechser
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Zitat:
Zitat von gasi Beitrag anzeigen
Mich würde interessieren, ob es Erfahrungen damit gibt, wie im Falle einer Dritthaftpflicht durch irgendeine fremde Versicherung mit auf quasi Neustand gehaltenen Altfahrzeugen umgegangen wird....
Hallo,

ich habe den E23 bei ADAC Classic versichert.
Da ich diesen auch restauriert habe und die investierten Kosten weit über dem Listenpreis liegen, wurde auf meine Nachfrage ein Gutachten nach Classic Data verlangt. Dies habe ich anfertigen lassen (ca. 150.- eur) und musste es sogar fristgebunden einreichen. Der BMW ist nun mit diesem ermittelten Wert versichert. Herauswinden wird sich jede Versicherung im Schadensfall , ist ja normal, aber es ist ein Stück "Sicherheit" um nicht mit dem mindesten abgespeist zu werden.

Den E38 der ebenfalls stark von der Referenzgrundlage abweicht habe ich derzeit bei einer anderen Versicherung in Anfrage. Antwort steht aus....


Gruss jens
sechser ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2019, 13:01   #12
gasi
um was gehts jetzt genau?
 
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Fahrzeug: E38-728iA (02.98), E61-545iA (06.04), beide schön orientblau :)
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Zitat:
Zitat von roland1 Beitrag anzeigen
Bei meinem Auto waren so mind 20 .000 wohl realistisch

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.classic-data.de/fahrzeugbewertung/
"waren"?
du meinst "wären", oder?


Übrgens hab ich gesehen, den gibt es auch in der Schweiz. Das Gutachten kostet aber beinahe das Doppelte.

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.classic-data.ch/
__________________

Sei kein Penner, fahr Verbrenner!

Mein Filmtipp:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.youtube.com/watch?v=x6_n6B8PNHo
Endlich dicht!

Habe Gutachten für Styling 176 auf E38 inkl. Traglastbescheinigung.
gasi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2019, 09:45   #13
sechser
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Fahrzeug: 728 (E23), 320i (G20), diverse BMW
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So ein kurzer Nachtrag zur Versicherung.
Habe Rückmeldung von der neuen Versicherung bekommen. Das Fahrzeug ist jetzt 18 Monate über den "Kaufpreis" den ich angegeben habe versichert. In dieser Zeit kann ich ein Gutachten anfertigen lassen und dieses dann einreichen.

Heisst wenn ich 20tsd für einen (als Beispiel) E38 bezahlt habe , bekomme ich diesen Wert erstmal angerechnet. Der Rest ergibt sich dann im laufe der Zeit.

Werde wohl auch den E23 neu bewerten lassen, zum einen ist es schon 8 Jahre her, laut Classic Data ist der wert bissel gestiegen und ich habe ja auch weiterhin investiert.


Gruss
sechser ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2019, 10:02   #14
roland1
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Standard Gedanken dazu

Angenommen es kommt zu einem Fremdschaden , -gibt es überhaupt noch Neu-Teile wie Türen Kotflügel usw neu von BMW für unsere Autos ?
__________________
Datum : 2004-09-04 19:47
Willkommen im 7er-Forum! 19 Jahre schon,freut mich !
roland1 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2019, 10:10   #15
gasi
um was gehts jetzt genau?
 
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Zitat:
Zitat von roland1 Beitrag anzeigen
Angenommen es kommt zu einem Fremdschaden , -gibt es überhaupt noch Neu-Teile wie Türen Kotflügel usw neu von BMW für unsere Autos ?
Nicht alles, aber das meiste schon.


Ist es nicht so, dass man das Wertgutachten zwingend dann braucht, wenn der Wagen abbrennt oder geklaut wird?

In allen anderen Fällen ist es "nur" hilfreich...
gasi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2019, 12:19   #16
bubu
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Zitat:
Zitat von gasi Beitrag anzeigen
Wenn aber sogar jemand was speziell zur Schweiz sagen könnte wäre das ein Extra!

Möglicherweise abweichend zu Deutschland gilt in der Schweiz folgendes:

HAFTPFLICHT
Ein Totalschaden, verursacht durch Dritte, wird nach dem Marktwert entschädigt. Das ist der Wert, der die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges (Modell, Jahrgang, Kilometerlaufleistung, Zubehör, Zustand) im Schadentag im Markt erfordern würde.

Ein Teilschaden entschädigt die Reparaturkosten, sofern diese den Marktpreis nicht übersteigen. Ist dies der Fall, dann gilt der Schaden als Totalschaden und wird wie oben beschrieben entschädigt.

Diese Thematik wird vorallem dann kritisch, wenn das beschädigte Fahrzeug 10 oder mehr Jahre alt ist, was bei unseren Fahrzeugen mehrheitlich der Fall sein wird.
Werden wir Opfer eines Totalschadens (nach obgenannter Mathematik), dann sehen wir uns vor folgendem Problem stehend, dass wir durch den Schuldigen über seine Haftpflichtversicherung mit einer Almose abgespeist werden....

...das kann aber zumindest hier in der Schweiz wie folgt gelöst werden, nämlich über eine:

VOLLKASKOVERSICHERUNG
Die Versicherung erstellt durch eigene Sachverständige eine Wertschätzung. Da das zu versichernde Fahrzeug vermutlich so wie bestehend auf dem Markt nicht mehr aufzufinden ist wird berücksicht, dass im Totalschaden auf ein neueres gebrauchtes Modell ausgewichen werden muss. Dieser so ermittelte Preis wird dann als Maximalentschädigung in der Police aufgeführt. Entgegen der normalen jährlichen Wertminderung, ist der vereinbarte Maximalwert fest und gilt zumindest für die Dauer des Vertrages (hier in der CH 5 Jahre).
Bei meines Fahrzeug beträgt dieser eingetragene Wert 40'000.-(!)

Sind wir also Opfer eines Schadens durch Dritte (Schadensumme z.Bsp. 10'000.-), so würde die Haftpflicht des Gegners vermutlich ca. 3'000.- bezahlen und meine Kasko die Differenz, also 7'000.-.

Sollte sich ein solches Schadenereignis im Ausland ereignen hat man mit einer Vollkasko den riesen Vorteil, dass diese die Reparaturkosten erstinstanzlich übernimmt und danach Regress auf den Verursacher nimmt.
Das komfortable daran ist, dass man sich nicht mit dem ausländischen Versicherer deswegen rumschlagen muss (kann bis über 1 Jahr dauern bis mal Geld vom Verursacher erhält...)
__________________
Ich möchte so ruhig und friedlich Sterben wie mein Grossvater und nicht so kreischend wie sein Beifahrer...
bubu ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2019, 14:27   #17
gasi
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@bubu
Sehr interessant. Darf ich fragen: Was zahlst für ne Prämie die 40'000 Deckung und bei welcher Vs?

Hast du das erstellte Wertgutachten in Kopie bekommen?

Ggf. kannst ja per u2u antworten.

Danke und Gruss
Gasi

P.S.: Vom Rechtsempfinden her verstehe ich nicht, wieso die Dritthaftpflicht nicht den tatsächlich entstandenen Schaden, sondern bloss einen fiktven zu tiefen Wert bezahlen muss.
Ich mein, es darf doch nicht sein, dass man über die Vollkaskoprämie quasi die Haftpflichtprämie des Gegners zahlt.
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Alt 17.11.2019, 14:58   #18
bubu
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...die Prämie ist bei einer Selbstbeteilligung von CHF 500.- (nur für Kollisionsereignisse) 1'050.- im Jahr.

Wie ich geschrieben hatte besteht KEIN externes Wertgutachten. Dieses Gutachten wurde direkt durch die MFZ-Abteilung des Versicherers erstellt und schriftlich in der Police selbst festgehalten (Schau in meine Bildergalerie)

Das Haftrecht regelt, dass der ersatzpflichtige Betrag den Zustandswert der beschädigten Sache nicht übersteigen darf (Bereicherungsklausel). Deshalb wird auch bei einem Totalschaden eines 5 Monate alten Fahrzeuges nicht der Kaufpreis, sondern der bereits reduzierte Wert (Abschreibung ca. -20% des Neupreises!) erstattet.
Es hat halt schon sein Gründe, eine Vollkasko abzuschliessen......
bubu ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2019, 18:49   #19
roland1
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Gut das wir kein schweizer versicherungswesen haben. Wir unterscheiden bei vollkasko nicht. Vollkasco beinhaltet auch teilksko
roland1 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2019, 18:51   #20
gasi
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Zitat:
Zitat von roland1 Beitrag anzeigen
Vollkasco beinhaltet auch teilksko
Das ist in der Schweiz auch so, aber Selbstbehalt gibt es bei Teilkaskoereignissen keinen.

Geändert von gasi (17.11.2019 um 22:22 Uhr).
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