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Alt 03.05.2020, 12:20   #1
CMYK
Mitglied
 
Registriert seit: 22.01.2003
Ort: Edenkoben
Fahrzeug: E65-735i (07.2002) mit Gasanlage
Standard Leuchtmittel, Seitenblinker,

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei den "kleinen Wartungststau" an meinem 735i zu beseitigen.
Derzeit beschäftige ich mit der Beleuchtungsanlage.
Die Seitenblinker links und rechts sind beide hinüber, links provisorisch "angeklebt" und rechts "noch" eingeclipst.
Weiterhin ist die Kennzeichenbeleuchtung durch zwei LED-Leuchtmittel ersetzt, die unteren Abdeckungen aber herausgebrochen.
Im Netz finde ich die Seitenblinker in verschiedenen Ausführungen. Normal, mit Lauflicht, in verschiedenen Optiken...
Kann ich diese x-beliebigen Lauflichtleuchten ohne Bedenken einbauen oder müssen diese irgendeine Freigabe besitzen (ABE, TÜV, BMW...)?
Wie siehts mit der Kennzeichenbeleuchtung aus? Kann ich LEDs einbauen oder soll ich auf die ursprünglichen Glühleuchtmittel zurück greifen?
Wo finde ich eigentlich Schaltpläne im Netz? Bisherige Links die ich hier und auch woanders fand, laufen mittlerweile ins leere.

Gruß
Ralf
CMYK ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.05.2020, 19:08   #2
stompy0815
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von stompy0815
 
Registriert seit: 12.11.2019
Ort: Kressberg
Fahrzeug: E65-735i (05.2002)
Standard

Hallo Ralf,
da sonst noch keiner geantwortet hab gebe ich mal meinen Senf dazu
Für Schaltpläne schau ich hier nach:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.newtis.info/tisv2/a/de/e...ts-connectors/

Wegen Beleuchtung kenn ich mich mit dem Zubehör nicht so gut aus, kann ich keine Tipps geben. Ich bin mit Original zufrieden.

Was Leuchtmittel angeht: jede Leuchte am Fahrzeug ist Bauart geprüft, inklusive der verwendeten Lampe. Austausch gegen ein anderes Leuchtmittel ist nicht zulässig. Bedeutet Glühlampe raus und LED rein ist nie zugelassen und Du verlierst die Zulassung für dein Auto. Wenn's aber unauffällig ist: wo kein Kläger da kein Richter Must Du wissen was Du machst
Die komplette Leuchte (Blinker, Scheinwerfer...) austauschen geht schon. Dann muss das Zubehör-Teil aber irgend eine Art Prüfung, Zulassung, E-Zeichen haben. Dann kann die neue Leuchte auch LED sein.

Ich hoffe das hilft ein wenig,

Gruß Michael
stompy0815 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.05.2020, 20:21   #3
bmw-master1979
Hamann7
 
Benutzerbild von bmw-master1979
 
Registriert seit: 30.08.2017
Ort: Mannheim
Fahrzeug: E65-735i,E65-730d,F07-535i
Standard

Alles außer den Originalen Birnchen ist ohne Zulassung,
Desweiteren müssen die LEDs wenn verbaut, codiert werden!

Mfg Laki
bmw-master1979 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.05.2020, 21:50   #4
alexo.
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 18.11.2018
Ort: Schmiedefeld
Fahrzeug: 745d E65;525d E61;X3
Standard

Nicht alles was nicht original ist, ist auch gleichzeitig verboten bzw. nicht zulässig. Die SMD Led´s z.B.: funktionieren ohne codieren und es gibt sie mit E-Zulassung. Die Leuchten haben eine E-Zulassung und beim Leuchtmittel ist nur die Wattzahl vorgegeben. Ob mit LED oder Glühfaden ist egal. Bei den hochwertigeren LED´s ist es auch nicht zwingend erforderlich die Kalt- oder Warmüberwachung "auszuschalten". Erfolgreich getestet am E61lci, E93, E65 und jedes Mal ohne Mängel durch den TÜV. Der Prüfer wusste von den LED´s. Als Seitenblinker kannst Du alle aus dem Zubehör verwenden welche die E-Zulassung haben. (Muss in die Leuchte geprägt sein). Bei den Kennzeichenleuchten gilt das gleiche. Da aber etwas teurere nehmen, die billigen gehen relativ schnell kaputt. (eigene Erfahrung)
alexo. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.05.2020, 22:07   #5
Markus525iT
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E34 - 525i Touring (08.95)
Standard

Zitat:
Zitat von alexo. Beitrag anzeigen
Nicht alles was nicht original ist, ist auch gleichzeitig verboten bzw. nicht zulässig. Die SMD Led´s z.B.: funktionieren ohne codieren und es gibt sie mit E-Zulassung. Die Leuchten haben eine E-Zulassung und beim Leuchtmittel ist nur die Wattzahl vorgegeben. Ob mit LED oder Glühfaden ist egal. Bei den hochwertigeren LED´s ist es auch nicht zwingend erforderlich die Kalt- oder Warmüberwachung "auszuschalten". Erfolgreich getestet am E61lci, E93, E65 und jedes Mal ohne Mängel durch den TÜV. Der Prüfer wusste von den LED´s. Als Seitenblinker kannst Du alle aus dem Zubehör verwenden welche die E-Zulassung haben. (Muss in die Leuchte geprägt sein). Bei den Kennzeichenleuchten gilt das gleiche. Da aber etwas teurere nehmen, die billigen gehen relativ schnell kaputt. (eigene Erfahrung)
Edit: Meinst du den Tausch der ganzen Leuchte oder nur der Soffite?

Es ist wie stompy das gesagt hat: Ist die gesamte Lampe mit LED bauartgenehmigt ist es erlaubt und machbar.
Hatte die Lampe ursprünglich eine Halogen-Birne muss da auch wieder eine Halogenbirne rein. Die Lampe ist ja komplett (Reflektor, Streuscheibe) auf Halogen und deren Abstrahlwinkel ausgelegt. Eine LED hat ganz andere Abstrahlwinkel und bräuchte einen anderen Reflekter bzw Abdeckscheibe.

Leider suggeriert hier der TÜVler gerne das alles passt weil er nichts dazu sagt und die Plakette klebt. Das ist streng genommen nicht korrekt, aber meist passiert das aus Unwissenheit und viele betrachten das als Freifahrtschein und wundern sich bei der nächsten Polizei Kontrolle.

@TE: Ich habe noch einen Satz nagelneue Streuscheiben für die Kennzeichenleuchte da, allerdings für FL ab März 05. Wird bei dir wohl nicht passen, aber wenn Interesse besteht - melden!

Markus
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Markus525iT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.05.2020, 22:11   #6
alexo.
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 18.11.2018
Ort: Schmiedefeld
Fahrzeug: 745d E65;525d E61;X3
Standard

Somit kann der TE ja komplette Seitenblinker und Kennzeichenleuchten in LED Ausführung mit E-Kennzeichnung nehmen. Da haben ja die kompletten Leuchten samt Leuchtmittel die Zulassung erhalten.
alexo. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.05.2020, 22:25   #7
Markus525iT
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E34 - 525i Touring (08.95)
Standard

Richtig.

Aber man muss aufpassen dass nicht nur das E mit der Ziffer im Kreis auf dem Bauteil ist.

Es muss auch noch eine Nummer außerhalb des Kreises vorhanden sein (Genehmigungsnummer). Die fehlt gerne mal

Markus
Markus525iT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.05.2020, 17:18   #8
arrie
Kein Teiletauscher
 
Benutzerbild von arrie
 
Registriert seit: 25.09.2002
Ort: Adelöv in Schweden Heimat Mühlhausen Thüringen
Fahrzeug: 745i E65 Bj. 03/2002
Standard

Für den VFL gibt es keine kompletten LED für die Kennzeichenbeleuchtung.

Ich habe jedenfalls keine gefunden.

Habe die vom FL drin. Allerdings wenn die Gläser noch ganz und dicht sind würde ich nur die Birnen gegen Leds tauschen.

Habe das ganze we an den Gläsern gefeielt.

Gruß Arrie
arrie ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.05.2020, 17:20   #9
Markus525iT
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E34 - 525i Touring (08.95)
Standard

Beim FL ist die Leuchte Teil der ganzen Griffleiste.

Muss man die komplett tauschen?

Markus
Markus525iT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.05.2020, 17:21   #10
arrie
Kein Teiletauscher
 
Benutzerbild von arrie
 
Registriert seit: 25.09.2002
Ort: Adelöv in Schweden Heimat Mühlhausen Thüringen
Fahrzeug: 745i E65 Bj. 03/2002
Standard

Beim VFL muss man die ganze leiste tauschen. Beim FL wohl nicht.
arrie ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort

Stichworte
kennzeichenbeleuchtung, leuchtmittel, seitenblinker


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