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Alt 19.12.2018, 22:11   #1
dasteil
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Registriert seit: 10.08.2002
Ort: Berlin-Kaulsdorf
Fahrzeug: 540d G31 // E91 330d
Standard Drohnenführerschein und Kennzeichnungspflicht

Inszwischen fast schon ein alter Hut, aber geändert hat sich trotz DVSGO überhaupt nichts.
Autos und sämtliche Mopeds haben ja "anonymisierte" Kennzeichen, eine Halterabfrage ist für den normalen Menschen nicht möglich.
Drohnen müssen seit 2017 mit der Halteranschrift gekennzeichnet sein, erst danach kam das DVSGO raus, was ja Einiges durcheinander wirbelte.
Warum gibt es da keine zwischengeschaltete Stelle?
Finde ich bedenklich...

Hat hier wer den vom Luftamt anerkannten Schein gemacht?
Sind die ernsthaft nur 5 Jahre gültig?
Anscheinend ist auch ein Durchfallen des Prüflings nicht angedacht...
Ich leg 300 auf den Tisch, mache so lange Kreuze, bis es passt und muss nicht mal vorfliegen?
dasteil ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2018, 09:50   #2
Captain_Slow
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Standard

Das gilt nur für Drohnen >2 Kg oder ?
Captain_Slow ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2018, 20:56   #3
bimmer750
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Fahrzeug: E65-750i (02.2006)
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Jupp > 2kg

Die üblichen Drohnen von z.B. DJI (Phantom, Mavic ...) sind drunter

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.drone-forum.de/2017/01/2...ung-als-flyer/
bimmer750 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2018, 22:55   #4
dasteil
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Der Sachkundenachweis schon.
Plakette muss ab 250g ran.
Also eigentlich an jedes Fluggrät, drunter sind nur Schnarchteile für Kids.
dasteil ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2018, 07:21   #5
bimmer750
Erfahrenes Mitglied
 
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Fahrzeug: E65-750i (02.2006)
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Zitat:
Der Sachkundenachweis schon.
Nur ab 2kg. Wie geschrieben, fallen Phantom usw. NICHT drunter.
bimmer750 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2018, 10:40   #6
dasteil
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Meine Antwort war auf Cptn Slow gemünzt.
dasteil ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2018, 20:57   #7
intru
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Fahrzeug: E65-745d Special Edition Exclusive [XD2] Stratusgrau Metallic - Merino Ecru hell (09/2007)|E60-535d Platingrau Metallic - Dakota grau (09/2007)
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ich wollte immer die Yuneec Typhoon H haben. Ich finde... ein feines Teilchen

es gibt verschiedene Versionen. Unter anderem eine, mit INTEL® REALSENSE™ Hindernisserkennung und -umgehung was eine Nutzung ohne GPS etc. ermöglicht. Hindernisse werden zuversichtlich erkannt und erhöht die Flugsicherheit enorm.

Und jetzt kommt die böse Falle

Ohne Realsense wiegt die Drohne glaube ich 199x Gramm. Also ganz knapp unter 2KG!!! Also darf man ohne Drohnenführerschein diese Drohne steuern.

Mit Realsense allerdings ist die Drone 60 Gramm über der 2KG Grenze und das war´s dann.

Ich weiß nicht, ob es vom Gesetzt her erlaubt wäre, die Drohne zu "tunen" und Gewichtsoptimierung durchzuführen. Also Kohlefaser Propeller und andere Teile gegen leichtere Materialien auswechselt, damit man unter der 2KG Grenze bleibt.

Ich hab beim TÜV Rheinland so nen OnlineTest kostenlos gemacht.
Zu geil... zuerst kommt Haufen Infos, die man durcharbeiten muss und dann kommen alle Fragen dazu. Man kreuzt irgend nen Mist an... und die richtige Antwort wird angezeigt.

Foto machen...
nächste Frage...
Foto machen...
usw.

das macht man 2 mal und beim 3ten Durchlauf hat man den Test mit 95% locker richtig beantwortet und bestanden

Beim richtigen Drohnenführerschein siehts aber ganz anders aus... wenn man nicht gerade Pilot ist und das als Hobby oder Beruflich täglich macht, wird sich umsehen.

Zitat:
Hohen Neuendorfer Vermesser Fick darf als einziger in Brandenburg Drohnen-Früherscheinprüfungen abnehmen
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.moz.de/landkreise/oberha...g/0/1/1612370/

Dazu kommt noch, das der Führerschein nicht billig ist.

Tja... bis heute habe ich noch immer keine Drohne. Zu viele Regeln, Vorschriften und Verbote.
Wenn man es streng sieht, müsste man jedes Aufsteigen vorher anmelden und auch noch Häuser, die man überfliegen möchte, beim Eigentümer um Erlaubnis fragen. Mal eben in der freien Natur ist auch nicht, über Menschen ist nicht, große Straßen nicht, Industrieanlagen nicht... hier nicht, da nicht, dort nicht...
und wenn man in Urlaub fährt, muss man auch hiesige Gesetze in bestimmten Ländern beachten sonst wird die Drohne beim Einreisen beschlagnahmt. Na super...

Ist wie ne Waffe. Haben darfste aber nicht mit führen oder nutzen...
oder ein schnelles Auto. Haben darfste aber bloß nicht ausfahren
intru ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2018, 21:11   #8
intru
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Zitat:
Zitat von dasteil Beitrag anzeigen
Autos und sämtliche Mopeds haben ja "anonymisierte" Kennzeichen, eine Halterabfrage ist für den normalen Menschen nicht möglich
... die Aussage ist so nicht ganz richtig!

Ich habe oft genug bei der Polizeidienststelle angerufen und Halterangaben (Name und Anschrift) von denen bekommen und konnte mit den Informationen gleich beim Besitzer der Karre vorbei gehen und die aus dem Bett klingeln. Und wenn´s sonntags nachts um 3 war...

Du musst nur einen plausiblen Grund haben!
Wie z.B. Du bist zugeparkt, musst zur Arbeit... oder aber steht auf Deinen privaten Parkplatz und es gibt in der Straße keine offizellen erlaubten Parkmöglichkeiten... und bevor man abschleppen lässt, gibts hier die Chance zum raus klingeln

Es gibt da noch ein paar andere "Tricks", wie man an Halterdaten kommt aber denke mal das hat nichts mit dem Thema hier zu tun.
intru ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.12.2018, 00:31   #9
dasteil
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5 Stunden Kurs als Vorbereitung, dann sofort die Prüfung.
350 Tacken geht doch noch.
Ich habe gehört, dass ein Durchfallen nicht angedacht ist.
Gibt in Berlin so einige Prüforte.

Ist mir aber alles zu viel Tara.
Und einen Bussgeldkatalog gibt es auch nicht.
Nichts ist da einheitlich geregelt.
Fliegts du zur Brutzeit über n Spatzennest, zahlst du 10tsd.
Schiesst du ne Cessna ab, nur 500.

Stimmt, mit dem Überfliegen von fremden Grundstücken.
Aus Unwissenheit denken viele, dass da ein Monsterzoom dran ist und aus der Höhe noch die Nippel der Gattin am Pool zu erkennen sind.
Was Blödsinn ist.

Auf mich (meine Drohne) wurde schon mehrmals geschossen.
Das dies deutlich strafbarer, als der eigentliche unzulässige Überflug ist, blenden die Meisterschützen aus.
Um einen 50-70m entfernten, rumeierden Punkt zu treffen, muss man auch etwas mehr zu bieten haben, als einen getunten Knicker.
dasteil ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2018, 09:37   #10
marQo
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Fahrzeug: E32-735iA (03.88) M30B35
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Zitat:
Zitat von dasteil Beitrag anzeigen
...Drohnen müssen seit 2017 mit der Halteranschrift gekennzeichnet sein, ...

Warum sollte man dieser Pflicht folgen? Hätte ich eine Drohne, würde da sicher keine Anschrift von mir draufstehen.


Die DSGVO ist bedingt schon nicht verkehrt. So kann man in Deutschland endlich wieder Domains registreiren, ohne das gleich jeder weiß, wer dahinter steckt. Die Umsetzung der DSGVO scheitert allerdings wirklich an vielen Punkten, wobei sie an vielen Stellen auch nur schwer umsetzbar ist, wie beispielsweise beim Marken- und Patentamt, wo man auf der einen Seite ja eigentlich die Datenschutzverordnung einhalten müsste, auf der anderen Seite aber auch ermöglichen muss, Dritten zu recherieren, das sie keine Marken- bzw. Patentrechte verletzen. Letzlich ist es insgesamt eher ein nutzloses Gesetz der EU, da es mal wieder nur für die Wohlwollenden trifft. Kriminelle halten sich nun mal nicht an Gesetze, wozu auch. Das EU Parlament ist eben nicht unbedingt mit den klügsten Köpfen bestzt, kennt man ja auch vom Bundestag. Das werden die Uploadfilter demnächst zeigen. Europa wird in die digitale Steinzeit versetzt und der Rest der Welt macht fleißig weiter.
marQo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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