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BMW 7er, Modell E32
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Alt 30.03.2003, 15:18   #1
Gunnar
Mitglied
 
Registriert seit: 14.06.2002
Ort: Wesel
Fahrzeug: 735i LPG Polaris
Standard Reifen - Reifenfreigabe - Felgen - Felgengröße

Hallo,
habe nun nach längeren Suchen mal ein paar Infos bezüglich Reifen, Reifengröße etc einiges gefunden. also:



Reifenbezeichnung
Reifenhersteller (Marke)
Profilbezeichnung / Reifentyp
Reifenquerschnittsbreite in mm
Verhältnis Reifenhöhe zu Reifenbreite in %
Radialreifen
Felgendurchmesser in Zoll
Kennzahl für die Reifentragfähigkeit
Geschwindigkeits-Index
Tubeless (Schlauchloser Reifen)
Herstelldatum (XX = Woche, X = Jahr, < = 9. Dekade)
Abnutzungsanzeiger (Tread Wear Indicator) (1,6 mm)
Zusatzbezeichnung für Reifen mit erhöhter Tragfähigkeit
Hinweis auf Wintertauglichkeit für Winter- und Ganzjahresreifen

Quelle: Reifenfibel, 1.Auflage 1999, Schweiz
Copyright by Bridgestone, Continental, Dunlop, Goodyear, Michelin, Pirelli

Die Dimension eines Reifens (Quelle: ADAC)
Die technische Ausführung der Bereifung ist durch den § 36 StVZO festgelegt. Danach sind Pkw-Reifen entsprechend der europäischen Vorschrift ECE-R 30 genormt. Dies gilt insbesondere für die Beschriftung der Reifenflanke. Sie gibt über die wichtigsten Daten des Reifens Auskunft. Innerhalb dieser Information sind die für den Autofahrer wichtigen Angaben zusammengestellt - die Norm verlangt darüber hinaus weitere Bezeichnungen auf der Seite wie Herstellername (1) und Reifentyp (2).

Reifenbreite (3)
Sie wird in Millimetern angegeben (z.B. 175 mm). Bei herkömmlichen Pkw-Reifen reichen die Querschnittsbreiten von nominell 125 mm (z.B. 125/80 R 12) bis ca. 335 mm (z.B. 335/30 R 19). Die Breiten steigen dabei in 10-mm-Schritten. Besondere Reifen für neue Rad-Reifen-Systeme (z.B. TD-Reifen von Dunlop oder TRX- oder TDX-Reifen von Michelin) haben andere Breitenmaße in Millimetern. Die Breiten reichen von 160 mm bis 240 mm. Die tatsächliche Breite weicht, bedingt durch die üblichen Fertigungstoleranzen, meist von den nominellen Angaben geringfügig ab und variiert von Hersteller zu Hersteller um wenige Millimeter. Außerdem ist sie abhängig von der Breite der Felge, auf welcher der Reifen montiert ist. Die Normung der Reifen erlaubt es, die meisten Reifen auf Felgen verschiedener Breiten zu montieren. Diese Breitenunterschiede können Ursache dafür sein, dass auf bestimmten Fahrzeugen nur Reifen bestimmter Hersteller (Markenbindung) oder lediglich in Kombination mit bestimmten Felgen montiert werden dürfen, da in diesen Fällen ausschließlich diese Reifen in allen Betriebszuständen mit Sicherheit (also auch beim Einfedern oder beim Lenkeinschlag) "freigängig" sind. Auch die Verwendbarkeit von Schneeketten kann an bestimmte Reifenfabrikate und Felgenbreiten gebunden sein. Zu beachten sind hier die Hinweise in den Fahrzeugpapieren und in der Bedienungsanleitung.

Höhen-Breiten-Verhältnis/Serie ....../50, /60, /70, /80 (4)
Hier geht es um das Verhältnis von Höhe zu Breite des Reifenquerschnittes in Prozent. Ein /50 bedeutet dann, dass die Reifenhöhe halb so groß ist wie die Reifenbreite. Mit "fallenden" Verhältnis-Zahlen wird die Reifenflanke immer niedriger - übliches Erscheinungsbild sportlicher Pkw (225/45...). Sonderfall: Bei Reifen der 80er-und /82er-Serie war früher die ".../80" in der Bezeichnung nicht üblich - dementsprechend kann in älteren Fahrzeugpapieren noch "155 R 13" stehen. Dies entspricht nunmehr beim Reifenkauf "155/80 R 13".


Reifenbauart (5)
"R" steht hier für "Radial" (zusätzlich auch häufig ausgeschrieben). Es handelt sich um die heute übliche Bauart mit radial angeordneten Karkassfäden. Bis in die 60-iger Jahre war der Diagonalreifen Standard. Sofern heute noch für Spezialfälle (z.B. Oldtimer) produziert, steht anstelle des "R" ein "D" oder auch "-". Hinweis: Es dürfen grundsätzlich nur Reifen einer Bauart montiert werden. Mischbereifung - also Diagonal- und Radialreifen auf einem Fahrzeug, ist lt. StVZO § 36 nicht zulässig.

Felgendurchmesser (6)
Der Felgendurchmesser wird diagonal von Felgenrand zu Felgenrand ermittelt, das Maß wird meist in Zoll ( " ) angegeben. Die gängigsten Maße reichen von 10 " bis 20 ". Bei TD-Reifen von Dunlop sowie TRX-, TDX-Reifen oder dem PAX-System von Michelin werden die Felgendurchmesser in Millimeter angegeben. Die gängigsten Durchmesser gehen von 315 mm bis 440 mm.

Tragfähigkeitskennziffer (Load Index LI) (7)
Kennzahl für die Belastbarkeit des Reifens. Jedem LI-Wert wird, dargestellt in einer genormten Tabelle, eine bestimmte Belastbarkeit des Reifens bei einem vorgegebenen Luftdruck zugeordnet. Beispiel "85" = 515 kg. Die montierten Reifen müssen mindestens dem in dem Fahrzeugpapieren angegebenen LI entsprechen, höhere Werte des LI sind zulässig. Zusatzangabe "Reinforced": (12) Bezeichnung an Reifen besonders hoher Tragfähigkeit (für Kleintransporter, Kleinbusse, Vans, Geländewagen... ). Ausschlaggebend ist aber auch hier die (entsprechend hohe) LI-Kennziffer.

Li kg
63 272
64 280
65 290
66 300
67 307
68 315
69 325
70 335
71 345
72 355
73 365
74 375
75 387
76 400
77 412
78 425
79 437
80 450
81 462
82 475
83 487
84 500
85 515
86 530
87 545
88 560
89 580
90 600
91 615
92 630
93 650
94 670
95 690
96 710
97 730
98 750
99 775
100 800
101 825
102 850
103 875
104 900
105 925
106 950
107 975
108 1000
109 1030
110 1060
111 1090
112 1120

Geschwindigkeitssymbol (GSY, auch "Speedindex") (8)
Kennbuchstabe, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Den Buchstaben sind folgende Geschwindigkeitskategorien zugeordnet (hier dargestellt: übliche GSY für Pkws

GSY km/h
M 130
N 140
P 150
Q 160
R 170
S 180
T 190
U 200
H 210
V 240
W 270
Y 300
ZR >240

Laufrichtungsbindung
Überwiegend an Reifen mit besonderer Profilgestaltung sind auf der Reifenflanke Bezeichnungen wie "Rotation", "Drehrichtung", "Direction", in Kombination mit einem Laufrichtungspfeil eingeprägt. Bei der Reifenmontage ist diese vorgegebene Lauf- oder Drehrichtung zu beachten.

Tubeless ("Schlauchlos") (9)
Pkw-Reifen sind üblicherweise "Schlauchlos"-Typen. Das Einziehen eines Schlauches ist nicht nur überflüssig, es ist - von wenige Ausnahmen abgesehen - nicht zulässig. Im Zweifelsfall den Reifenhersteller befragen. Bei einer Reifenpanne mit Luftverlust darf das allenfalls als zeitweiliger Notbehelf gelten.

Produktionsdatum (10)
Bisheriges Verschlüsselungs-System: Die letzten 3 Ziffern der sog. "DOT"-Nummer geben das Herstellungsdatum wieder. Die ersten beiden Stellen nennen die Produktionswoche, die letzte Ziffer ist die Endzahl des Jahres. Beispiel: 409 =40. Woche 1999. Dass wir es mit den 90-iger Jahren zu tun haben, wird im Allgemeinen noch durch ein kleines Dreieck (rechts neben der 3-stelligen Zahl) deutlich gemacht. Neue Kennzeichnung ab 1.1.2000: Jetzt 4-stellige Schlüsselnummer. 0100 = 1. Woche 2000.

Verschleißanzeiger (Treadwear Indicator , "TWI") (11)
Rundum auf der Reifenseite ist mehrmals das Kürzel "TWI" (auch andere Zeichen möglich) eingeprägt. Wenn man dem Pfeil folgt, so erkennt man, dass in diesem Bereich das Profil nicht völlig in die Tiefe geht. Der Grund: Bei einem bis auf (die gesetzlich zulässigen) 1,6 mm abgefahrenen Profil liegen diese Stellen dann deutlich erkennbar an der Oberfläche, die Verschleißgrenze ist erreicht. Soweit sollte man es nicht kommen lassen: Versuche zeigen, dass bereits unter ca. 3 mm die Haftung, insbesondere bei Nässe, deutlich abnimmt!

M&S (Winterreifen/Ganzjahresreifen) (13)
Winterreifen sind mit "M&S", "M+S" oder ähnlichen Abkürzungen gekennzeichnet. Hiermit ist nicht nur erkennbar, dass es sich um einen Reifentyp für die speziellen Anforderungen des Winterbetriebs handelt. Damit verbunden ist auch eine Ausnahmeregelung bezüglich der geforderten Geschwindigkeitsklasse.

Sonderregelungen in einigen europäischen Ländern:
Ist "Winterausrüstung" (lt. Beschilderung) vorgeschrieben, dann erfordert dies Reifen mit M&S-Symbol. Insbesondere in Österreich wird darüber hinaus eine Profiltiefe von mindestens 4 mm gefordert - mit weniger Profil gelten derartige Exemplare schlichtweg als Sommerreifen. In Deutschland existiert diese Vorschrift zwar nicht, unterhalb ca. 4mm ist eine Wintertauglichkeit aber tatsächlich sehr eingeschränkt.

Prüfzeichen "E":
Das "ECE-Prüfzeichen" wird als E oder e dargestellt, es bestätigt die Einhaltung der europäischen Norm (ECE- R 30). Bild 6: Die anhängende "12" weist auf Österreich als Prüfungsland hin Wichtig: Seit dem Produktionsdatum 1.10.98 (40. Woche 98, entspricht DOT-Nummer 408) ist diese Kennzeichnung der Reifenflanke in Europa Pflicht. An einem Fahrzeug dürfen demzufolge keine Reifen montiert sein, die, sofern nach dem 1.10.98 produziert, dieses Prüfzeichen nicht aufweisen. Im Rahmen der Hauptuntersuchung ("TÜV") würde das als "schwerer Mangel" am Fahrzeug eingestuft.

Runderneuerte Reifen
Sie tragen als Kennzeichnung "R", "runderneuert", "retread" oder "retreaded". Das Datum der Runderneuerung wird in gleicher Weise wie das Herstellungsdatum von Neureifen angegeben.

Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt? Abweichend von dem Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren und am Reifen übereinstimmen müssen, gelten folgende Ausnahmen:

Lastindex LI: Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77 T.
Geschwindigkeitssymbol: Er darf "höherwertiger" sein als die entsprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel: Fz.-Schein 185/65 R 14 86 H, zulässig sind Reifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V.
Winter-/Ganzjahresreifen: Der Geschwindigkeitsindex darf für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten, als in den Fz.-Papieren für Sommerreifen eingetragen. In diesen Fällen muß ein Aufkleber mit der für den M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden.Beispiel: Fz.-Schein 195/65 R 14 89 H (Sommerreifen), zulässig sind auch Reifen mit Aufschrift: 195/65 R 14 89 Q M+S. In diesem Fall ist aber auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges durch die des Reifens entsprechend begrenzt und unbedingt einzuhalten.
P-Reifen (amerikanische Klassifizierung, Kennzeichung z.B. P 225/60 R 15...). Sie dürfen verwendet werden, wenn sie entsprechend der ECE-R30 gekennzeichnet sind, d.h. ihre Betriebskennung muss der in diesem Informationsblatt dargestellten Form entsprechen. Weicht die Kennzeichnung von der ECE-R 30 ab (z.B. kein Load-Index, kein Speed-Index), so muss der Reifenhersteller schriftlich die Übereinstimmung dieser Reifen mit entsprechenden Anforderungen der ECE-Norm bestätigen.Diese Bestätigung hat der Fahrer immer mitzuführen. Sind in den Papieren (insbesondere von US-Modellen) "P"-Reifen eingetragen, so dürfen auch nach ECE-R 30 geprüfte Reifen verwendet werden, wenn mit Ausnahme des fehlenden Buchstabens "P" die Kennzeichnung auf dem Reifen mit Eintrag in den Fz.-Papieren übereinstimmt.
ZR- ,VR-Reifen. Sofern diese in den Papieren älterer Fahrzeuge noch eingetragen sind, dürfen gleich große W - Reifen (bis 270 km/h) mit ausreichender Tragfähigkeit verwendet werden, wenn die Fz.-Höchstgeschwindigkeit 260 km/h (lt. Fahrzeugschein Ziffer 6) nicht überschritten wird und keine weitere Typen- oder Fabrikatsbindungen (Ziffer 33) eingetragen sind. In Zweifelsfällen sollten Fahrzeug- bzw. Reifenhersteller befragt werden.


Dazu kommt noch folgende Info für den E32 von BMW:

Übersicht der werksseitigen Reifen/Räderfreigabe:

E32

730I ( M30 - 6-Zylinder )
Reifen.........................Stahlrad........... . ET..................LM Rad................ET

205/65 R15................61/2J X 15 H2.....20 mm...........7J X 15 H2..........20mm
205/65 R15................7J X 15 H2..........20 mm...........7J X 15 H2..........20mm
225/65 R15................61/2J X 15 H2.....20 mm...........7J X 15 H2..........20mm
225/65 R15................7J X 15 H2..........20 mm...........7J X 15 H2..........20mm

TD 230/55 R 390............................................... ........390 X 180 TD.......19mm
240/45 R 415............................................... .............195 TR 415 CH.....19mm
220/55 R 390 M+S.....165 TR 390..........22mm..........165 TR 415 CH.....22mm


730I ( M60 - 8-Zylinder ), 735i
Reifen.........................Stahlrad........... . ET..................LM Rad................ET

205/65 R15 M+S........61/2J X 15 H2.....20 mm...........7J X 15 H2..........20mm
205/65 R15 M+S........7J X 15 H2..........20 mm...........7J X 15 H2..........20mm
225/60 R15............................................... .................7J X 15 H2..........20mm

TD 230/55 R 390............................................... ........390 X 180 TD.......19mm
240/45 R 415............................................... .............195 TR 415 CH.....19mm
220/55 R 390 M+S.....165 TR 390..........22mm..........165 TR 415 CH.....22mm

735il
Reifen.........................Stahlrad........... . ET..................LM Rad................ET

225/60 R15 M+S........61/2J X 15 H2.....20 mm...........7J X 15 H2..........20mm
225/65 R15 M+S........7J X 15 H2..........20 mm...........7J X 15 H2..........20mm
225/60 R15............................................... .................7J X 15 H2..........20mm

TD 230/55 R 390............................................... ........390 X 180 TD.......19mm
240/45 R 415............................................... .............195 TR 415 CH.....19mm
220/55 R 390 M+S.....165 TR 390..........22mm..........165 TR 415 CH.....22mm

Alle o.g. Modelle und 740i / iL und 750i / iL

Reifen.........................Stahlrad........... . ET..................LM Rad................ET

225/60 R15............................................... .................7J X 15 H2............20mm
TD 230/55 R 390............................................... ........390 X 180 TD........19mm
240/45 R 415............................................... .............195 TR 415 CH......19mm
TD 230/55 R 390............................................... ........390 X 180 TD........19mm
235/45 R 17 ( Mischber.17" )´...................................8J x 17 AH2..........20mm
265/40 R 17 ( Mischber.17" )´...................................9J x 17 AH2..........26mm

to be continued......


Ich weiß, einiges fehlt, aber evtl. ist dies der Anfang einer "Reifendatenbank", wer fährt was.....
So kann man recht leicht herausfinden was geht was nicht. Mal sehen wer hier noch dazu schreibt.

Grüße Gunnar

PS: Bitte um Mitteilung wie ich hier ein Bild einfügen kann... - Danke -



[Bearbeitet am 6.4.2003 von Gunnar]
Gunnar ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2003, 21:43   #2
IMANUEL
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von IMANUEL
 
Registriert seit: 13.01.2003
Ort: Berg / Pfalz
Fahrzeug: E32 730i / 3.5R6
Standard Datenbank

Prima gemacht !


Danke Gunnar !

Gruß Manu
__________________
Heute ist der erste Tag vom Rest meines Lebens.
IMANUEL ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2003, 13:56   #3
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von FrankGo
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

Zitat:
Orginal gepostet von Gunnar
(...)
Die Dimension eines Reifens (Quelle: ADAC)
Die technische Ausführung der Bereifung ist durch den § 36 StVZO festgelegt. Danach sind Pkw-Reifen entsprechend der europäischen Vorschrift ECE-R 30 genormt. Dies gilt insbesondere für die Beschriftung der Reifenflanke. Sie gibt über die wichtigsten Daten des Reifens Auskunft. Innerhalb dieser Information sind die für den Autofahrer wichtigen Angaben zusammengestellt - die Norm verlangt darüber hinaus weitere Bezeichnungen auf der Seite wie Herstellername (1) und Reifentyp (2).
(...)
Dazu habe ich mal den Kommentar eines Reifenspezialisten gelesen, der aussagte, dass beim Bau eines Reifens so ziemlich jeder Hersteller machen kann was er will.
Er darf danach das E-Zeichen wie selbstverständlich anbringen, wenn der Reifen ein paar Eckdaten (Tragfähigkeit im Stand, Reifenbreite+ Höhe) erfüllt, aber im Fahrbetrieb schlichtweg lebensgefährlich ist.
Der Mensch meinte noch, das Reifen die am wenigsten stark reglementierten Teile am Auto sind.
Selbst Autoradio unterlaufen strengeren Prüfungen.



Bild fügt man so ein:


Dazu muß das Bild im Internet liegen sein.
Falls Du keinen Webspace hast kannst Du zum hochladen des Bildes ins Internet den Link BILDER-UPLOAD oben links nutzen.


Zu den Reifen hat BMW in meinem Brief stehen:
Ziff.20 bis 23: (also die Größenbezeichnung der Bereifung)
b.Sommerbereif. nur von Herst.d.m.ABE Nr.E296, Nachtrag II, gen.

Diese oder eine derartige Hersteller-Bindung ist meines Wissens in allen größeren oder extremeren BMWs vorhanden.


Hier sollte man mal drauf gucken:
Ist die Web-Seite vom TÜV München mit Infos ...
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/se...phhkxwgxud.asp


Und zur Info:

__________________

Signatur:

Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2003, 22:07   #4
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
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Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard Gunnar

stolze arbeit!!
wann kommen die daten f. d. E 38???
achso: Tread wear xxx fehlt


FrankGo:
das ist doch schon dutzendfach geschrieben worden: die herstellerbindung ist v. d. EU aufgehoben worden.

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2003, 10:15   #5
Gunnar
Mitglied
 
Registriert seit: 14.06.2002
Ort: Wesel
Fahrzeug: 735i LPG Polaris
Standard

@ JB740

sobald ich hier weiter Daten zusammen gesucht habe kommen erstmal alle "Serien-Daten", sprich, das was BMW sich ausgedacht hat.

Mich würde es aber auch reizen - interessieren was Ihr so fahrt. Nur als Beispiel:

Habe gerade direkt ins Klo gegriffen: Habe mir 7,5JX16 Borbet gekauft. Ich weiß ich müsste die eintragen lassen. Ein Zusatz fehlte, die '1' an der Seriennummer der Felge. Hat zur Folge, das die Felge nur bis 570 kg Achslast eingetragen ist. Brauch aber min. 600kg, da die Hinterachslast 1200kg beträgt. Naja, da wäre ich evtl. noch mit hingekommen. Aber die Reifen sind 225/50 16 und ich benötige eine 55er Höhe. So, nun müsste auch der Tacho entsprechend geändert oder gekennzeichnet werden, da die Umlauflänge des Reifen nicht mehr stimmt. Ja, schon wird der Schnapper doch teurer. Also, Felgen und Reifen weg und mal sehen was sich so findet, spätestens ab dem Sommer brauche ich neue Reifen...

Schreibt doch mal was Ihr so fahrt, und evtl. was eingetragen wurde, was nicht, hätte mir ja u.U. auch geholfen.
Grüße Gunnar
Gunnar ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2003, 18:23   #6
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von FrankGo
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

Zitat:
Orginal gepostet von JB740
(...)
FrankGo:
das ist doch schon dutzendfach geschrieben worden: die herstellerbindung ist v. d. EU aufgehoben worden.
gruss jürgen
Mit dieser Aussage wäre ich sehr vorsichtig.
Die willkürliche Herstellerbindung ist ohne Frage aufgehoben.
Aber bei bestimmten Vorraussetzungen ist das was anderes.
So ist z.B. beim M3 und bei den 7er meines Wissen keinerlei Änderung eingetreten, da hier die Reifen als sehr stark belastet gelten und deswegen noch weitere Bedingungen erfüllen müssen...

Und da will BMW seine Kunden vor Schrott-Reifen schützen......

Aber so aktuell ist mein Wissen dazu nicht.. wenn Du uns einen Link zum Gesetzes / Gerichtsurteils-Text posten kannst wäre uns allen geholfen.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2003, 20:35   #7
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
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Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard Reicht das zunächst???

Herstellerbindung

Viele KFZ-Hersteller geben in den Fahrzeugunterlagen Reifenhersteller-Empfehlungen. Die verpflichtende Bindung an diese Empfehlungen besteht heute nicht mehr, da die EU darin eine Wettbewerbseinschränkung erkannte.

Wie weit Sie den Empfehlungen folgen, ist selbstverständlich Ihre Entscheidung, häufig können wir Ihnen aber auch günstigere oder qualitativ bessere Alternativen bieten. Fragen Sie uns nach den einschlägigen Tests, die wir für Sie bereit halten. Sie werden sehen: es lohnt sich.

gruss jürgen
übrigens: in meinem kfz-schein stehen b. den "normalen" grössen gar keine empfehlungen. nur bei den 18" felgen sind einige hersteller aufgeführt.
wenn ich mich recht erinnere sind alle reifen freigegeben, die einige mindestanforderungen erfüllen:
z.B.: speedindex/ max. speed u. tragkraft.
nochn gruss
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2003, 21:23   #8
Gunnar
Mitglied
 
Registriert seit: 14.06.2002
Ort: Wesel
Fahrzeug: 735i LPG Polaris
Standard

@JB740 und FrankGo

soweit ist es richtig. grundsätzlich gibt es keine herstellerbezogene Freigabe mehr. Dass heiß, ich kann ohne weiteres Hankook ( im übrigen sehr gut ) oder Fulda oder Nokia Reifen fahren, sofern sie den Zulassungsbestimmungen entsprechen, und die durchaus nicht Schrott sind, nur weil die nicht von Goodyear oder Michilin sind...

So muss ( zummindestens bein E32 735i ) der Reifen eine mindest Traglast von 600 kg haben, da die Achslast an der Hinterachse maximal 1200 kg beträgt ( steht so in den Papieren ) Darüber hinaus muss er für mindestens 230km/h + - 9 % ausgelegt sein, also auch 250 km/h abkönnen. Man kann sicherlich auch einen 19" Reifen fahren, wenn dann immer noch der Reifenumlauf stimmt - sonst funzt der Tacho nicht 100%...( tut er das eigentlich?? ).

Die Herstellerfreigabe begründet sich eigentlich darin,dass die Hersteller die Fahrzeuge mit höheren Geschwindigkeiten gebaut haben, und nicht jeder Reifen diese erreicht hat. Um Unfälle zuvermeiden ging der Fahrzeughersteller auf Nummer sicher. Ich denke da liegt auch einiges an Politik der Firmen drinn, denn sowas wie Erstausrüster ist ja auch was... Nur ziehen die "günstigeren" Hersteller dann nach. Und ein Hankook für 260 DM bzw. 130 Euro ist ja nicht wirklich billig. Wo es noch Bestimmungen gibt ist bei den wirklich schnellen Fahrzeuigen ab 300 km/h, z.B. der VW W18 mit über 400 km/h oder Porsche usw. usw. Aber nur deswegen weil kein anderer Reifen diese Leistung hergibt, oder bei dem Lupo 3L, damit er die D4 Norm erreicht ( Leichtlaufreifen ).

Naja, soweit so gut

Grüße Gunnar
Gunnar ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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