BMW 7er, Modell E38 |
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03.02.2013, 12:39
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#1
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Neues Mitglied
Registriert seit: 29.01.2013
Ort:
Fahrzeug: BMW 740i e38
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Vorfacelift auf Xenon umrüsten
Hallo 7er Freunde,
es gibt schon sehr viele Themen dazu im 7er Forum, ich habe alle durchgelesen jedoch wurden meine Fragen dazu leider nicht direkt beantwortet!
Und zwar habe ich einen 7er BMW E38 vorfacelift BJ. 94 mit "normalen" Scheinwerfern. Da mir dieses gelbliche Licht zu altmodisch ist, würde ich gerne auf Xenon umrüsten, um ein schönes, weißes und helles Licht an meinem 7er zu bekommen, damit er optisch aufgewertet wird.
1. Jedoch will ich für den alten Wagen nicht mehr zu viel Geld investieren. Daher meine Frage, ob man auch anders ein weißes/ helles Licht bekommen kann? Hellere Lampen in etwa, würde ich damit einen Xenon-Look bekommen?
2. Wenn ich jetzt doch auf Xenon umrüsten will, auf ebay würde ich gebrauchte Xenon Komplett Scheinwerfer für gute 340€ bekommen (beide). Ich würde Sie in einer Werkstatt verbauen lassen, da ich davon null ahnung habe
Mit welchen Kosten müsste ich zusätzlich zu den 340€ noch rechnen bzw. was muss alles gemacht werden? Ein Kumpel der bei BMW arbeitet meint, es müsste am Rad ein Winkelsensor nachgerüstet werden für die Scheinwerferverstellung, braucht man das unbedingt? Wie gesagt, es soll nicht zu teuer werden und bevor ich das Projekt starte wär ich schon gerne auf der sicheren Seite, nicht dass ich auf einmal ein haufen Geld los bin
Und ne Scheinwerferreinigungsanlage habe ich schon
Vielen Dank für Eure Antworten im Vorraus!
Beste Grüße
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03.02.2013, 12:51
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#2
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Allmacht ist Gegenwärtig
Registriert seit: 05.03.2009
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-740i, 4,4Liter (05.98)
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Xenonscheinwerfer
Also mit Xenonscheinwerfer kann ich dir weiter helfen ,habe noch welche mit neuen Streuscheiben für 210€ mit Versand da ich bei mir auf FL-Optik umgerüstet habe!!!
und den Rest findest du bei Ebay oder hier fürn schmalen Taler!!!
lg Ronny
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03.02.2013, 12:56
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 14.03.2007
Ort:
Fahrzeug: E38 728iA (4.98)
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Laut Gesetz brauchst du tatsächlich eine automatische Leuchtweitenregulierung. Gibt da glaube ich von Hella einen Nachrüstsatz mit einem Sensor am Hinterrad.
Original gab es zwei Sensoren, jeweils am Vorder- und am Hinterrad. Bei der originalen Variante musst du allerdings ein anderes Licht-Checkcontrol-Modul (LCM) verbauen, welches für aLWR geeignet ist. Wenn du ein gebrauchtes LCM verwendest, muss das auf dein Fahrzeug codiert werden.
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03.02.2013, 12:58
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#4
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'The Perforator'
Registriert seit: 16.05.2011
Ort: Seeheim-Jugenheim
Fahrzeug: Ka eF Zett
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Wenn du das in einer Werksatt umrüsten lässt, ist es mit den Scheinwerfern nicht getan, weil dann der Tüv nö sagt, und die versicherung bei einem Unfall keinen Cent bezahlt.
du brauchst folgendes:
- Scheinwerferreinigungsanlage
- Automatische Leuchtweitenregulierung
- Xenonscheinwerfer
1.
Neuer Wischwasserbehälter
Leitungen zum Scheinwerfer
Kabel verlegen
Schlauch verlegen
Codieren
2.
Sensoren an VA und HA
Steuergerät
evtl. neues LCM
Codieren
3.
Scheinwerfer tauschen
wird als ne größere sache wenn du es ordentlich gemacht haben willst
nur als hinweiß, egal welchen scheinwerfer du mit E-Nummer einbaust, sobald da Xenonbrenner drin sind -> Illegal
Ausser punkt 1. und 2. sind vorhanden.
Es gibt auch verdammt gute Halogenbirnen die Gutes Weisses Licht machen
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03.02.2013, 13:06
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#5
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Allmacht ist Gegenwärtig
Registriert seit: 05.03.2009
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-740i, 4,4Liter (05.98)
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UND WAS IST DAMIT!!!!!!!
ZITAT:
"Bis 1.04.2000 galt in §§ 19,21,29 StVO bei nachträglichem Einbau von Xenon SW entfallen die Auflagen LWR und SRA.
Für den Umbau muß eine ABG vorliegen und die vorgeschriebene Schaltung muß eingehalten werden. Nach inkrafttreten des neuen § 50 StVO (Xenon nur noch mit SRA)kam es zu diesem Prozeß in dem richterlich festgestellt wurde, das bisher keine autom. LWR und SRA aufgeführt war und somit nicht gefordert werden kann.
Deshalb kann der §50 StVO nur fürFahrzeuge angewendewt werden, die nach dem 1.06.2000 erstmals in den Verkehr kommen bzw. bereits im Verkehr sind und nach dem 01.04.2000 mit Xenon ausgestattet wurden.
Also hat Artos das schon richtig begriffen. Es steht nirgends, wer den Einbau vornehmen oder vorgenommen hat. Entscheidend ist die ABG der Teile! Übrigens wird die manuelle LWR gesperrt."
denn waren die schon verbaut wer will das wissen ob die nachgerüstet sind und ne Scheinwerferreinungsanlage hat er ja !!!!!!!
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03.02.2013, 13:52
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#6
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, Iveco Daily 70C17Bj. 11, Dacia Dokker Express Bj. 03/17, Piaggio X9 500 Bj. 01, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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und da wir ja bereits 2013 haben (vielleicht wissen das bereits einige hier) ist eine umrüstung vor 2000 etwas schwierig, da die wenigsten unserer dicken mit einem fluxkompensator ausgerüstet sind
korrekt ist was Smartyy86 erläutert hat... und nur so ist es legal
vernünftige halogenleuchtmittel verbauen, reflektoren und linsen reinigen und neue streuscheiben ist legal und eigentlich auch, von der finanziellen situation her gesehen, optimal!
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03.02.2013, 13:59
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#7
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Allmacht ist Gegenwärtig
Registriert seit: 05.03.2009
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-740i, 4,4Liter (05.98)
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03.02.2013, 16:43
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.01.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: E65 740i Bj 05/2007
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Den wenigsten Aufwand sind diese H7 Birnen hier:
Bluetech 9500K H7
Machen auch ein gutes Licht. Hab ich in meinem Cabrio auch drin.
Sind dem Xenon wirklich sehr ähnlich. Man darf die 9500K nicht glauben.
Ansonsten: Xenon Scheinwerfer besorgen und einbauen. Codieren ist beim ein muss.
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03.02.2013, 16:53
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#9
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schon über 10 Jahre dabei
Registriert seit: 06.01.2009
Ort: Muldentalkreis
Fahrzeug: VW T5
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Zitat:
Zitat von Smartyy86
Wenn du das in einer Werksatt umrüsten lässt, ist es mit den Scheinwerfern nicht getan, weil dann der Tüv nö sagt, und die versicherung bei einem Unfall keinen Cent bezahlt.
du brauchst folgendes:
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..............
und nicht zu vergessen: Tüvabnahme und Eintag in die Zulassung
__________________
Viele Grüße Jens
Willst du leben irgendwann, wenn nicht jetzt- wann denn dann ???
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03.02.2013, 18:13
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#10
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'The Perforator'
Registriert seit: 16.05.2011
Ort: Seeheim-Jugenheim
Fahrzeug: Ka eF Zett
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Ich bin mir dessen nicht 100% sicher, aber:
Soweit ich weiß muss eine Xenon-Nachrüstung mit Originalteilen (Swra, alwr, scheinwerfer) nicht eingetragen werden, da sie so ab Werk verbaut waren.
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