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Alt 20.07.2006, 07:59   #1
Dr. Sommer
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 06.06.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 (02/2008);
Frage Nachrüstbarkeit Standartenhalter

Hallo,

seit einem Monat habe ich endlich meinen Neuen: einen 730d FL, ganz in Schwarz - aussen, innen, Individualdach schwarz etc.

Ich bin sehr erstaunt darüber, welche Unterschiede es zu meinem
bisherigen (730d Bj 2004) hisichtlich des Motors doch tatsächlich gibt.

Nun zu meiner Frage:
Gibt es die Möglichkeit, einen Standartenhalter (in der Betriebsanleitung wird zwar erklärt, wie eine Standarte aufgesteckt wird, wenn denn ein Halter vorhanden ist - allerdings fällt kein Wort darüber, wie es zu dieser Halterung überhaupt kommt) nachträglich einzubauen?

Ich bin überhaupt nicht wichtig, möchte aber dennoch eine Standarte haben, da wir diese Teile herstellen (die Standarten, nicht die Halter) und es bei Veranstaltungen natürlich plakativ wäre.

Hat jemand eine qualifizierte Antwort parat?

Viele Grüße

Dr. Sommer
Dr. Sommer ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2006, 09:01   #2
rtlsport
Mitglied
 
Registriert seit: 21.07.2005
Ort: München
Fahrzeug: BMW 745 li, e66
Standard

Hallo,

BMW Standartenhalter Teilenummer 72 60 1 878 398

Euro 133,99 + Halterung (Grundplatte) Euro 43,33

(Quelle User Jan Henning, Auto-Treff)

ist meines Erachtens nicht Modell spezifisch, könnte sogar von einem MB stammen

Dazu muß ein großes Loch in den vorderen linken Kotflügel gebohrt werden, der Einbau ist also sicher nicht schwierig, evtl. Innenabdeckung/Kotflügel entfernen.


Beste Grüße
Ingo
rtlsport ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2006, 03:14   #3
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard

Ich frage mal bei Gelegenheit bei dem Freundlichen nach den Teilen nach und ob es wohl auch möglich ist, diese beim E38 nachzurüsten.

Wie sieht es den bei den Originalteilen hinsichtlich des TüV's aus? Kann ich die Standarten auch während der Fahrt nutzen? Weiß Jemand näheres über die Rechtslage?

Gruß,

Fabian
__________________
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E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2006, 12:14   #4
The Rock
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 28.12.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: Jaguar XJ Protection
Standard


Hallo an alle.Ich habe gerade gelesen das ihr standartenhalter verbauen wollt.
da ich beruflich mit dem zeug rumfahren muss, kann ich nur sagen finger weg davon.
die begründung ist ganz einfach !!
überlegt doch mal ?
1. an welchen fahrzeugen sind sie dran?
ja richtig staatsfahrzeugen mit sonder befähigung.
egal ob es autos mit B- 01025 ist oder
0-100 01
das zweite wäre botschaft von norwegen "100! die hintere nummer 01 zeigt den status dieses pkw´s alo 1= botschafter.
ich hab selber an meinem SORRY Jaguar 2 dran . "beidseitig" linke seite Deutschland und rechte seite Norwegen.
ich brauche dafür eine sondergene. von LKA . ansonsten macht ihr euch strafbar wegen amtsanmaßung!!!! für fragen stehe ich euch gerne zur verfügung.
olli
The Rock ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2006, 12:21   #5
The Rock
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 28.12.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: Jaguar XJ Protection
Standard

Ach so noch was.
der gute tüv will die sonderbefähigung sehen.!!!
ausserdem was wollt ihr da ran machen??? die deutschlandfahne???
damit kommt ihr nicht weit!!
wenn man euch erwischt habt ihr die A...Karte.
weil !
welchen representanten der BRD habt ihr denn im auto und wo ist die fahrerlaubniss für diese fahrt??
is gibt aber welche mit saugnapf die sind erlaubt das sie nicht zum direkten teil vom fahrzeug gehören!
The Rock ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2006, 12:58   #6
jensputzier
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
Standard

Abgesehen davon, daß ich mir persönlich einigermaßen dämlich vorkäme, mit einer Standarte am Auto rumzufahren, egal ob mit der Deutschlandfahne, oder mit der von McDonalds oder Timbuktu, fragt man sich doch erstmal:

Schraube ich etwas an mein Auto dran, was nicht ab Werk dabei ist, ist das dann eintragungspflichtig, oder nicht?

Die Frage kann Dir z.B. BMW beantworten, denn die würden es ja an den Wagen ab Werk dranmachen.

Wenn ja, dann ist die Frage, ob das BMW ET eine ABE hat oder nicht. Je nachdem dann einfach mal beim TÜV fragen, ob er das einträgt.

Falls ich dann so etwas legal benutzen darf, dann ist nur noch die Frage, welche Fahne ich nicht legal anbringen darf. Ich denke, wenn jeder Depp sich dieses Jahr im Sommer eine Deutschlandfahne von Aldi ins Fenster kelmmen konnte, kann das doch so schlimm nicht sein. Von denen ist doch wohl auch keiner mit Köhler und Konsorten verwechselt worden....

Ich würd' einfach erstmal bei BMW anrufen und fragen,. ob sie mir meinen Neuwagen mit Halter verkaufen würden, dann werden die schnell sagen, ob Du das kaufen kannst oder nicht, das sollte ja dann auch für die Nachrüstung gelten.....
jensputzier ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2006, 13:03   #7
Jan
░░░
 
Registriert seit: 17.11.2005
Ort: Köln
Fahrzeug: MB CL AMG
Breites Grinsen OT, aber es muss raus...

Zitat:
Zitat von The Rock Beitrag anzeigen
[...]
ausserdem was wollt ihr da ran machen??? die deutschlandfahne???
[...]
Das fragst Du Dich wirklich...

Auf eine Standarte gehören:
  • Fahrzeugaußenfarbe
  • Fahrzeughersteller
  • Kennzeichen (somit auch von der Seite lesbar)
  • Anzahl Türen
  • Fahrleistungen (somit vorhersehbares Ergebnis beim Ampelsprint)
  • Schuhgröße vom Fahrer
  • Handynr. des Fahrers (die weibl. Verkehrsteiln. müssten dann keine Radiosuche starten, um die Nr. von dem "süßen" Typ herauszubekommen)
Ja ja, ich weiß: OT!
Sorry, aber ich konnte nicht anders.
Jan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2006, 13:09   #8
The Rock
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 28.12.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: Jaguar XJ Protection
Standard

ich glaube das es dem hersteller ziehmlich wurst ist denn bei den preisen!!
es wurden und werden immernoch von werk welche verbaut.
aber die meist für diplomatische oder staatsfahrzeuge. wenn man sie dann gebraucht kauft ist die eintragung im brief enthalten.
es ist aber schon ein unterschied ob man(wie das wort auch sagt) standarte oder Klemmfahne am fahrzeug hat.
oder hast du schon mal ne aldi fahne im blech verschraubt gesehen?
The Rock ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2006, 13:10   #9
jensputzier
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
Standard

Bißchen googlen und Du findest:

Die Bundesflagge (also einfach schwarz rot gold) kann jeder Bürger verwenden, bei den Bundesdienst und anderen -flaggen sieht das schon ganz anders aus.

Reduziert sich also schnell auf die Frage, ob Du im Straßenverkehr mit einem festen Standartenhalter fahren darfst oder nicht und dann auf die Frage, welche Flagge Du ggf. aus offiziellen Gründen nicht benutzen darfst.
jensputzier ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2006, 13:14   #10
The Rock
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 28.12.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: Jaguar XJ Protection
Standard

mal nen ges. auszug.

(2) Die Landesflagge zeigt die Landesfarben von oben nach unten in drei gleichbreiten Querstreifen. Die Höhe der Landesflagge verhält sich zu ihrer Länge wie 3:5.
(3) Die Dienstflagge ist die Landesflagge; sie zeigt in der Mitte das Landeswappen.
§ 3
Für die Gestaltung des Wappens und der Flagge sowie der Dienstflagge sind die Muster 1, 2 und 3 (Anlagen) maßgebend. Die Urmuster werden in je einer Ausfertigung im Landesarchiv aufbewahrt.
§ 4
(...)
(2) Die Landesregierung erläßt ferner Vorschriften über die öffentliche Beflaggung und die Kennzeichnung von Dienstfahrzeugen.
§ 5
Das Innenministerium erläßt die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes, soweit sie nicht der Landesregierung vorbehalten sind.
Die bisher erlassenen Vorschriften über das Landeswappen, die Landessiegel und die Amtsschilder sowie über die Kennzeichnung von Dienstfahrzeugen gelten vorbehaltlich späterer änderungen als Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz weiter.
§ 6
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
The Rock ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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