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Alt 19.03.2010, 21:39   #21
RS744
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Registriert seit: 06.01.2005
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Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von 7er Jens Beitrag anzeigen
..., abzüglich 5%, die ich das Auto tatsächlich für private Fahrten genutzt habe. ... Die 1% Regelung würde ja bedeuten, daß ich monatlich ca. 800 EUR als geldwerter Vorteil zusätzlich auf's Auge gedrückt bekomme?
Korrekt. Deshalb wäre für Dich ein penibelst geführtes FB wichtig.

Zitat:
Zitat von 7er Jens Beitrag anzeigen
Wenn ich Dich recht verstanden habe, kann es also sein, daß i.A. bei der 1%-Regelung die 1% höher sein können als die Leasingrate und dann eigentlich nur noch Steuer, Vers, Benzin und Wartung abgesetzt werden können? AfA fällt doch beim Leasing nicht an?
Du müßtest die Kfz-Gesamtkosten (incl. Leasingrate) mit dem 1%-Ansatz vergleichen, d.h. die 1%-Bewertung der Kfz-Privatnutzung kann nicht nur die Leasingraten in ihrer steuerlichen Abzugswirkung "neutralisieren", sondern auch darüberhinausgehende Kostenanteile.

Zitat:
Zitat von 7er Jens Beitrag anzeigen
Dann wäre doch theoretisch derjenige im Vorteil, der die Kiste kauft und zusätzlich noch die AfA absetzen kann u. zum schluß noch das Auto besitzt?
Wieso "zusätzlich die AfA"?
Leasing ist doch wirtschaftlich gesehen: AfA + Verzinsung + Verwaltungskostenbeitrag.
D.h. statt der AfA (+ggf. Finanzierungskosten) hast Du halt die Leasingraten im Aufwand.

Der Käufer hat ggf. zwar über die ggü der Leasingrate höhere AfA zunächst einen höheren Betriebsausgabenabzug, bezahlt dies aber teuer, sobald er - unsinnigerweise - nach Auslaufen der AfA meint, er müsse wieder was abzusetzen haben und sich deshalb ein neues Auto kaufen. Die Differenz zwischen dem Buchwert 0 € und dem Verkaufserlös des alten Autos versteuert er dann nämlich voll.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2010, 22:57   #22
Flieger64
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Fahrzeug: BMW 740 iL E38 (07/1996) mit Prins VSI, M62 Motor 4,4l V8, BMW M5 (09/1989)
Standard Nun möchte ich auch gern mal etwas zu dem Thema loswerden

1. wer heute ein Fahrzeug leasen möchte hat die Wahl;

- Barzahlung
- Finanzierung
- Leasing

Für alle diese Varianten sollte ich, vor Rede über steuerliche Behandlung, erstmal eine Kalkulation aufmachen:

Was kostet mich welche Finanzierungsart, sprich Zinsen!!!
Brauche ich das Kapital anderweitig (bei Barzahlung)

Wer nun mal die Konditionen bei den Werksbanken zwischen Leasing und Finanzierung vergleicht, wird schnell feststellen, ahhaaaaa die sind ja gleich..

Ich habe das jedenfalls schon mal bei BMW gemacht.
Nun könnte man noch den Fremdvergleich machen, also was kostet mich das bei Leasinggesesellschaft X, oder bei meiner Hausbank oder Bank X!!!

Dann sollte man anfangen über die steuerliche Regelung nachzudenken, und dann heißt es gleich wieder;

VERGLEICHSRECHNUNG

Bei all Euren Diskussionen hier habt Ihr noch eine Menge Faktoren außen vor gelassen;
- es gibt noch eine 0,03% Regelung für alle Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- und eine 0,002% Regelung für alle Familienheimfahrten (bei auswärtiger Zweitwohnung)
Dann kommen auf den Bruttolistenneupreis nochmal 19% hinzu!!!!

So, und eigentlich ist es egal für was man sich entscheidet, eine endgültige Entscheidung kann erst NACH dem Ende des Steuerjahres erfolgen!!!!

D.h. im Grunde für jeden Steuerpflichtigen, erstmal Fahrtenbuch führen und am Ende errechnen, was ist wirklich günstiger. Und das solltest Du dann einer kompetenten Person überlassen, möglichst einem Steuerberater, oder jemandem der wirklich immer aktuell am Steuerrecht dran ist. Jedes Jahr gibt es hier unzählige Neuregelungen oder auch Erlasse vom Finanzamt. Vieles kann man auch in den EStR oder UStR (Richtlinien zur Einkommensteuer oder Umsatzsteuer) nachlesen, gibt es von der Firma Beck Verlag las Paperback Variante auch im gut sortierten Buchhandel zu kaufen.

ABER;
Aufgrund der vielen Neuregelungen und auch Beachtung von Urteilen (laufende Rechtsprechung) lieber zu einem Sachverständigen gehen....

Ich halte selbst nicht viel von Steuerberatern, die meisten sind heute nicht in der Lage auch diese (aus meiner Sicht unsinnige Regelung mit dem 1%) vernünftig zu erklären, aber ich arbeite selbst in dieser Branche seit nunmehr 25 Jahren.
Und ich habe mich oft genug gefragt warum

Wenn Du ca. weißt wieviel Kilometer Du jährlich fährst und alle Kosten wie Versicherung, Steuer und Betriebskosten hochrechnest, sowie die betrieblich und privat gefahrenen Kilometer, dann kann man tatsächlich ein ungefähre Aussage treffen, was nun günstiger ist....

NUR;
das kann sich schon im lfd Jahr wieder ändern und erst recht in den Folgejahren....

Nur mal so zum Nachdenken;

80% der Weltliteratur Steuerrecht, beschäftigen sich doch tatsächlich mit dem DEUTSCHEN Steuerrecht

Viele Grüße an alle hier

Mayo

P.S. Mit einem hat man tatsächlich Glück: Auch die 1% Regelung kann nicht zu MEHREINNAHMEN führen, d.h. bei 100% der Gesamtkosten (AfA, Zinsen, Betriebskosten) ist Schluß....

UND noch Superwichtig;
Auf keinen Fall ein "Excel-Fahrtenbuch" führen, führt automatisch zur "NICHTANERKENNUNG"!!! Am besten kleines Büchlein kaufen und wirklich jeden Tag gewissenhaft führen...
Flieger64 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2010, 06:38   #23
7er Jens
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Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
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Das war ja nun eine lehrreiche Lektüre. Vielleicht habe ich ja alles richtig gemacht. Mein Fahrtenbuch ist gebunden, enthält Datum, KM-Stand zu Beginn und Ende, Zielort und Grund der Fahrt.

Bin allerdings sehr gespannt, was das FA noch zu kritisieren hat. Wahrscheinlich sind die erworbenermaßen so mißtrauisch, daß die mir nicht abnehmen wollen, das der Bimmer fast nur noch "geschäftlich" läuft. Aber meine anderen Kfz. dürften wohl ein gewichtiges Gegenargument sein.
7er Jens ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2010, 08:44   #24
RS744
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Zitat:
Zitat von Flieger64 Beitrag anzeigen
Bei all Euren Diskussionen hier habt Ihr noch eine Menge Faktoren außen vor gelassen;
- es gibt noch eine 0,03% Regelung für alle Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- und eine 0,002% Regelung für alle Familienheimfahrten (bei auswärtiger Zweitwohnung)
Dann kommen auf den Bruttolistenneupreis nochmal 19% hinzu!!!!
Bevor Du das nächste Mal einen Aufsatz schreibst, lies Dir doch bitte nochmal durch, was Jens zum Sachverhalt mitgeteilt hatte:

umsatzsteuerfreie Tätigkeit und

"Seit 01.07.2009 nutze ich meinen Bimmer tatsächlich fast nur noch für Fahrten im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit (neben meiner angestellten Arbeit). ... Sonst bin ich nämlich mit meinen Oldies oder dem Auto meiner Frau unterwegs (zur Arbeit z.B.)."

D.h. hier ist gar nichts vergessen worden, und der Bruttolistenpreis ist 1. bereits incl. USt und 2. kommt hier auch nicht mehr 19% dazu; das ist einfach falsch, was Du da schreibst.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2010, 10:07   #25
Flieger64
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Breites Grinsen Danke für den Kommentar

Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Bevor Du das nächste Mal einen Aufsatz schreibst, lies Dir doch bitte nochmal durch, was Jens zum Sachverhalt mitgeteilt hatte:

umsatzsteuerfreie Tätigkeit und

"Seit 01.07.2009 nutze ich meinen Bimmer tatsächlich fast nur noch für Fahrten im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit (neben meiner angestellten Arbeit). ... Sonst bin ich nämlich mit meinen Oldies oder dem Auto meiner Frau unterwegs (zur Arbeit z.B.)."

D.h. hier ist gar nichts vergessen worden, und der Bruttolistenpreis ist 1. bereits incl. USt und 2. kommt hier auch nicht mehr 19% dazu; das ist einfach falsch, was Du da schreibst.


Ist ja nett was Du hier so schreibst, und gleich mal "ALLES FALSCH" was ich schreibe. Habe hier, leider, eine "Altregelung" mit ins Spiel gebracht, die tatsächlich hieß: Bruttolistenpreis zuzüglich Umsatzsteuer.... Ist halt so, wenn man mehrere Jahre abhandelt und ich habe immer noch "Patienten" mit Bilanzen, die jahrelang zurück liegen... :-)
Auch hatte diese Regelung GAR NICHTS mit Umsatzsteuerpflicht, oder nicht zu tun...

Nun ja, ich wollte mal ein wenig fundiert helfen, und vor allem darauf verweisen sich eine fachlich kompetente Person für die steuerliche Errechnung zu suchen.... Und möglichst nicht den Vater von Steffi Graf, oder den Stb. von Herrn Zumwinkel (der war wahrscheinlich auch beim Vater von Steffi :-)).

Die Frage zur Absetzbarkeit ist halt einfach sehr umfangreich und sollte auch alle andereren Faktoren wie Zinsen, Haltbarkeit des Fahrzeugs, Nutzungsdauer, etc. einfach einschließen.

Und noch etwas zum Fahrtenbuch;

möglichst alles aufzeichen, heißt natürlich auch jeden Halt den Du auf einer dienstlichen Fahrt machst, selbstredend an der Tankstelle, aber auch bei Pausen, wenn Du lange Strecken fährst. Wird nämlich an dieser Stelle gesehen, aha, dort hast Du Dir etwas gekauft (weil mit EC-Card, oder Kreditkarte bezahlt) dann kann das schon ein Grund für die Verwerfung des Fahrtenbuches sein.

Je ordentlicher Du das Ganze führst, desto weniger Streß ist nachher üblich... Habe schon einige Betriebsprüfungen hinter mir... Auch ein paar nette Fälle von Steuerfahndung


Viel Spaß mit Euren Fahrtenbüchern (hatte mal ein elektronisches mit Sprachaufzeichnung, das war GEIL )

Mayo

P.S. und übrigens sind weitere Fahrzeuge schon hilfreich, war in den 80ern sogar so, daß das ausreichte um ALLES absetzen zu können. Mein erster Chef (steuerberater) hatte einen neuen 730 E32, einen neuen Mitsubishi Pajero, einen Käfer Baujahr 1973, und einen Fiat 650... Die ersten beiden waren natürlich "ausschließlich betrieblich genutzt" die anderen beiden die Privatfahrzeuge...
Und der Typ war Wettbewerbs-Segler mit großem Boot )
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Alt 20.03.2010, 11:21   #26
RS744
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Zitat:
Zitat von Flieger64 Beitrag anzeigen
einen Käfer Baujahr 1973, und einen Fiat 650... die ... beiden die Privatfahrzeuge... ...Und der Typ war Wettbewerbs-Segler mit großem Boot )
Den Bootstrailer hat er dann wohl auch mit dem 650er FIAT gezogen.

Zitat:
Zitat von Flieger64 Beitrag anzeigen
Ist ja nett was Du hier so schreibst, und gleich mal "ALLES FALSCH" was ich schreibe.
Nö, hat niemand - also auch ich nicht - behauptet. Lies auch da noch mal richtig. Ich habe bewußt punktuell Dich zitiert, und nur diese Punkte als falsch bezeichnet und korrigiert.

Die allerdings waren - alle - hier falsch.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2010, 11:29   #27
Flieger64
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Standard Tja, ja

Das Boot hat er mit dem Käfer gezogen und dafür Familenausflüge mit dem 650 Fiat gemacht

Vlg

Mayo

P.S. und ich habe erläutert, dass es diese Regelung tatsächlich gibt
:-)
Flieger64 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2010, 11:39   #28
RS744
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Zitat:
Zitat von Flieger64 Beitrag anzeigen
P.S. und ich habe erläutert, dass es diese Regelung tatsächlich gibt :-)
OK.

Und da aber Jens "seine Steuer" selbst macht, könnte er jetzt mal zum Ausgleich eine do-it-yourself-Anleitung zur Blinddarm-OP einstellen.

Ich möchte ja auch was einsparen.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2010, 15:34   #29
7er Jens
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Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
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Aufschneiden, rausreißen, zunähen. Vorher E+ abschließen. Die kommt für alles auf.

Viel Erfolg mit "Chirurgie-So helfe ich mir selbst"


PS: Achso, Blinddärme sind übrigens nicht so meine Gegend
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