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Alt 17.12.2012, 10:54   #11
Marks
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Zitat:
Zitat von dashane Beitrag anzeigen
ein kfz ist ein Gebrauchsgut und kein Verbrauchsgut ;-) das wäre zb. Benzin.
So in diesem Zusammenhang nicht richtig.

Verbrauchsgüterkauf ist ein terminus technicus aus dem Gesetz, § 474 BGB
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Alt 17.12.2012, 11:10   #12
E66-Fan
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Zitat:
Zitat von Marks Beitrag anzeigen
Vielleicht sollte man den (veralteten) Begriff der Gewährleistung vermeiden und stattdessen den derzeit im Gesetz verwendeten Begriff der Sachmängelhaftung verwenden.
Im Grunde schon, allerdings ist der Gedanke hinter dem Text, die allgemein genutzten Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" zu unterscheiden.
Wer bewusst den Begriff "Sachmängelhaftung" benutzt, wird diesen Text vermutlich nicht benötigen.
Zitat:
Zitat von dashane Beitrag anzeigen
Einen kleinen Kritikpunkt hab ich jedoch, ein kfz ist ein Gebrauchsgut und kein Verbrauchsgut ;-) das wäre zb. Benzin.
Vgl. §474 BGB, wie Marks schrieb.
Zitat:
Zitat von Marks Beitrag anzeigen
Freiwillig ist die Vereinbarung der Garantie. Die Garantie ist also ein Vertrag oder ein Vertragsbestandteil des Kaufvertrages.

Die Leistung auf die Garantie ist nicht freiwillig.
Und auch das ist wieder viel zu komplex. Wenn ich das einem Laien so erkläre, versteht der doch nur Bahnhof.
Selbstverständlich ist der ABSCHLUSS oder das EINBINDEN einer Garantie freiwillig. Sobald dies allerdings Vertragsbestandteil ist, kann der Garantiegeber die Leistungen aus der Garantie nicht mehr verweigern.

Nochmal: Dieser Text soll keine juristische Facharbeit darstellen, sondern möglichst einfach - soweit dies überhaupt möglich ist - den Unterschied von Garantie und Gewährleistung umreißen.
__________________
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Alt 17.12.2012, 11:24   #13
Andimp3
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Ich sags doch: der ganze Text ist für die Mehrheit der potentiellen Rezipienten viel zu kompliziert
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Alt 17.12.2012, 11:29   #14
Marks
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@E66-Fan
Deswegen habe ich ja auch nicht noch mehr geschrieben

Ich finde es gut, das mal etwas aufzuschreiben.

Beim Lesen entstand bei mir aber der Eindruck, dass Du meinst, Garantie sei von vorne bis hinten freiwillig. Könnte ja auch jemand anders so verstehen und dann von der Geltendmachung seiner Rechte absehen.

Davon ab: Auch hier - wie Du geschrieben hast - ist das Recht komplex (dank EU wird es auch immer schwieriger für den Laien, es überhaupt noch zu verstehen) und jeder Sachverhalt ist anders, so dass es unglaublich schwer ist, überhaupt etwas Allgemeingültiges zu sagen.

Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Ich sags doch: der ganze Text ist für die Mehrheit der potentiellen Rezipienten viel zu kompliziert
Wie gesagt: Vielleicht ist die Ursache eher das komplizierte Recht, nicht der Text, der dieses nur versucht zu erklären
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Alt 17.12.2012, 12:01   #15
Andimp3
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Zitat:
Zitat von Marks Beitrag anzeigen
Wie gesagt: Vielleicht ist die Ursache eher das komplizierte Recht, nicht der Text, der dieses nur versucht zu erklären
Klar ist das so.. aber das macht es ja nicht sinnhafter das so hier posten
Andimp3 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2012, 12:17   #16
E66-Fan
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Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Klar ist das so.. aber das macht es ja nicht sinnhafter das so hier posten
War zumindest mal als Versuch gedacht. Und selbst wenn es nur 10% der Leute hilft, hat sich die Sache schon gelohnt.

Im Übrigen würde ich nach dem Hinweis von Marks einen Absatz ergänzen:
Zitat:
Die Gewährleistung geht aus dem Gesetz hervor; die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die im Normalfall zusätzlich bezahlt werden muss.
Wird eine Garantie vereinbart, tritt diese in Ihren Umfängen an die Stelle der Gewährleistung. Die gesetzlichen Ansprüche aus der Gewährleistung bleiben in vollem Umfang bestehen und können nicht ausgeschlossen oder komplett oder teilweise auf die Garantie geschoben werden. Eine solche Klausel ist unzulässig.
Die Rechte bestehen nebeneinander, was bedeutet, dass erst zu prüfen ist, ob die Behebung der Mängel durch die Garantieleistungen gedeckt sind.
Falls dies nicht der Fall ist, kann gegebenenfalls die Gewährleistung greifen. In vielen Sachverhalten käme auch in Frage, dass ein nach Garantievereinbarung begrenzter Teil (wegen Laufleistung, Alter, ..) der Mangelbehebung vom Garantiegeber übernommen wird, und die Differenz zu Lasten des Verkäufers "auf Gewährleistung" abgerechnet würde.
So bleibt der Käufer auf keinen Kosten sitzen und der Verkäufer hat sein Risiko geschmälert, da er sich die gesamten Kosten der Nachbesserung mit dem Garantiegeber teilt.
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.01.2013, 08:16
Seko85
Dieser Beitrag wurde von Novipec gelöscht. Grund: Doppelpost, eigener Thread dazu erstellt
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Stichworte
garantie, gewährleistung


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