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BMW 7er, Modell E38
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Alt 18.08.2003, 20:12   #1
Loti
Loti
 
Benutzerbild von Loti
 
Registriert seit: 20.04.2003
Ort: Ihrlerstein
Fahrzeug: 728i (E38)
Standard Heckleuchten gültig auch ohne Hersteller und Prüfprägung?

Hallo Freunde
Wie ist der gesetzliche Status?
Habe mir für meinen SIEBENER Heckleuchten (in Blilliant Ausführung und nagelneu) von ebay ersteigert (muß leider sagen, nicht gerade günstig) und stelle nach dem Einbau fest, dass weder eine Hersteller noch igendeine andere Prägung auf den Reflektoren zu finden ist.
Meine Frage nun:
Brauche ich da eine ABE oder sonstiges?
Oder spielt das beim TÜV keine Rolle.
Nochwas, die Ausführung der Heckleuchten ist natürlich nichts extravagantes, sondern entspricht genau der Optik der FACE Lift Version.
Kann mich jemand beraten?
währe nett von euch!

Tschüß und gute Fahrt
Loti
Auf diesem Weg noch ein dickes Lob an den Christian und sein Team, der diese "Fragen und Antwort Plattform" geschaffen hat!!! :zwink
Loti ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2003, 20:22   #2
Quinium
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 28.05.2003
Ort: Florida
Fahrzeug: E38 750iL '01
Standard

Hallo Loti,


Ohne E Nummer, bzw ABE oder Gutachten keine Zulassung. Fährst du trotzdem mit denen erlischt die Betriebserlaubnis deines KFZ.

Ergo - Gutachten besorgen oder Heckleuchte nehmen -----> Mülltonne


Gruss Sven
Quinium ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2003, 20:27   #3
Don Pedro
erfolgreiche Momente
 
Benutzerbild von Don Pedro
 
Registriert seit: 18.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
Standard

Die Rennleitung NRW informiert:

§ 22a Abs. 2 StVZO Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile:

(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
....
Schlußleuchten (§ 53 Abs. 1 und 6, § 53b);
....

(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142).

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf

- Einrichtungen, die zur Erprobung im Straßenverkehr verwendet werden, wenn der Führer des Fahrzeugs eine entsprechende amtliche Bescheinigung mit sich führt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigt,

- Einrichtungen - ausgenommen lichttechnische Einrichtungen für Fahrräder und Lichtquellen für Scheinwerfer -, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung gebracht worden sind, an Fahrzeugen verwendet werden, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung gebaut worden sind, und in ihrer Wirkung etwa den nach Absatz 1 geprüften Einrichtungen gleicher Art entsprechen und als solche erkennbar sind,

- Einrichtungen, die an Fahrzeugen verwendet werden, der Zulassung auf Grund eines Verwaltungsverfahrens erfolgt, in dem ein EG-Mitgliedstaat bestätigt, daß der Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbständigen technischen Einheit die einschlägigen technischen Anforderungen der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), in ihrer jeweils geltenden Fassung oder einer Einzelrichtlinie erfüllt (EG-Typgenehmigung).

(4) Absatz 2 ist nicht anzuwenden auf Einrichtungen, für die eine Einzelgenehmigung im Sinne der Fahrzeugteileverordnung erteilt worden ist. Werden solche Einrichtungen im Verkehr verwendet, so ist die Urkunde über die Genehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen; dies gilt nicht, wenn die Genehmigung aus dem Fahrzeugschein, aus dem Nachweis nach § 18 Abs. 5 oder aus dem statt des Fahrzeugscheins mitgeführten Anhängerverzeichnis hervorgeht.

(5) Mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen der in Absatz 2 erwähnten Art darf ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn es der Bauartgenehmigung in jeder hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen Anlaß geben können, dürfen an den Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.

(6) Die Absätze 2 und 5 gelten entsprechend für Einrichtungen, die einer EWG-Bauartgenehmigung bedürfen.

Fazit:
das Prüfzeichen ist eine 3-periodische Sinuskurve und ohne selbiges liegt keine Bauartgenehmigung vor. Ein evtl. Erlöschen der Betriebserlaubnis wäre gesondert zu prüfen. Im Versicherungsfalle würde es ohne Bauartgenehmigung Probleme geben.
__________________
Internette Grüße
Don Pedro
Don Pedro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2003, 20:28   #4
LEXX
Facelifter!
 
Benutzerbild von LEXX
 
Registriert seit: 15.09.2002
Ort: Tirol
Fahrzeug: E39 - M5
Standard

Habe mich letztens mit Tyler Durden getroffen.
Als wir einen Heckleuchten vergleich gemacht haben, E32 E38 damals und heute, sind wir drauf gekommen das ich bei meinen auch keinen BMW Stempel drauf habe.
Soll heißen der Vorbesitzer hat zwar Upgedatet aber keine originalen.
Hatte diesbezüglich aber noch nie Probleme zumal es sich ja um Klarglas handelt und nicht um getönte, die es ja ohnehin nicht gibt für den E38.
__________________
Gruß LEXX

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LEXX ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2003, 20:29   #5
Don Pedro
erfolgreiche Momente
 
Benutzerbild von Don Pedro
 
Registriert seit: 18.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
Standard

Der BMW-Stempel ist doch egal, die Sinuskurve =Prüfzeichen muss drauf sein!
Don Pedro ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2003, 20:34   #6
LEXX
Facelifter!
 
Benutzerbild von LEXX
 
Registriert seit: 15.09.2002
Ort: Tirol
Fahrzeug: E39 - M5
Standard

Der ist vorhanden.
Was ich damit aber sagen wollte ist die Dinger so gut nachgemacht sind das wirklich kein Unterschied zu erkennen ist.
Selbstverständlich ist das Prüfzeichen drauf, sonst dürfte man die Heckleuchten doch nicht gewerblich verkaufen.
LEXX ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2003, 20:53   #7
Quinium
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 28.05.2003
Ort: Florida
Fahrzeug: E38 750iL '01
Standard

Zitat:
Original geschrieben von LEXX
Der ist vorhanden.
Was ich damit aber sagen wollte ist die Dinger so gut nachgemacht sind das wirklich kein Unterschied zu erkennen ist.
Selbstverständlich ist das Prüfzeichen drauf, sonst dürfte man die Heckleuchten doch nicht gewerblich verkaufen.
Hi Lexx,

klar darf man die sonst verkaufen wieso auch nicht. Man kann ja auch Scanner oder ähnliches kaufen. Lediglich der Betrieb ist verboten.


Gruss Sven
Quinium ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2003, 20:55   #8
LEXX
Facelifter!
 
Benutzerbild von LEXX
 
Registriert seit: 15.09.2002
Ort: Tirol
Fahrzeug: E39 - M5
Standard

Das sind eben die tollen Gesetzeslücken.
LEXX ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2003, 21:31   #9
Bommi
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Bommi
 
Registriert seit: 16.03.2003
Ort: Frechen
Fahrzeug: ehemals: E38 740iL Bj.98
Standard

Hab auch Heckleuchten ohne Prüfnummer auf dem Glas, ABER die Prüfnummer steht auf dem
schwarzem Plastikteil der Rückleuchten das sollte reichen !
Guckt doch mal nach !


Gruß
Bommi

[Bearbeitet am 18.8.2003 um 21:34 von Bommi]
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 

Sir! We are surrounded!
Exellent, now we can attack in any direction!
Bommi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2003, 21:57   #10
Loti
Loti
 
Benutzerbild von Loti
 
Registriert seit: 20.04.2003
Ort: Ihrlerstein
Fahrzeug: 728i (E38)
Standard

mensch Bommi, du bist Super
hab gleich nachgeschaut, und es ist so wie du gesagt hast, das Prüfzeichen ist am Plastik aufgedruckt.
herzlichen dank für den Hinweis.

die Verzweiflung muß der Erleichterung weichen!!!!

danke an alle
Loti ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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