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30.05.2010, 16:58
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#561
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Mitglied
Registriert seit: 13.09.2009
Ort: Böblingen
Fahrzeug: 735i E65 Bj.2003
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Hey Jens...
Ich gebe dir Recht, dass du in Deutschland keine öffentlichen Plätze filmen darfst. Genau so darst du keine "Überwachung" von etwas durchführen ohne einen Gerichtsbeschluss... Aber was ist bitte daran falsch wenn man sich (oder besser gesagt für mein Frauchen) eine Cam vorn und hinten anringt???
!!!Das ist kein Überwachen!!! So wie in deinem Fall mit deinem Auto!!! und die Daten werden nicht gespeichert!!! Zumindest für meine Version...
Kleiner Tipp wenn du dein Auto überwachen willst, stell einfach ein Schild auf!!! Video Überwacht und schon geht der Auto Crasher einen weiten Bogen ums Auto :-)
Da brauchst du keine Cam für! :-)))
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30.05.2010, 23:04
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#562
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Nubi
Registriert seit: 15.07.2005
Ort:
Fahrzeug: Astra BJ2009
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Hey Termi,
ich hab das Problem vor 3 Jahren mit dem Umzug in eine schickere Gegend gelöst :-). Gegen die Kameras wird mit Sicherheit niemand was sagen, ich bezog mich jedoch auf den Punkt meines Vorposters, dass die Videos per Knopfdruck gespeichert werden sollen. Hier sollte man vorher mal abklären, ob und wie sowas machbar ist, ohne die Gesetze zu verletzen. Vielleicht gibt's da ja eine Möglichkeit, eine speicherung z.B. zur Fehlerdiagnose zuzulassen oder irgendsowas .
Grüße Jens
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30.05.2010, 23:33
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#563
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von jpfote
Vielleicht gibt's da ja eine Möglichkeit, eine speicherung z.B. zur Fehlerdiagnose zuzulassen oder irgendsowas .
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der vorgebliche (!) Zweck ist zweitrangig: eine solche durchgehende Überwachung darf nicht einmal die Polizei vornehmen.
Gruß
Boris
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Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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31.05.2010, 00:47
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#564
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|Body&Brain Improvement|
Registriert seit: 19.02.2004
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: BMW e38-740i (06.98), BMW 530D F10, Mercedes SL63 AMG
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Halbwissen
Hallo mein Freunde (und die welche es noch werden wollen ),
ersteinmal (@jpfote) kann KEINER gegen eine Videoaufnahme im öffentlichen Raum etwas unternehmen. Das ist mal Fakt. Ich kann filmen, wann, wo und wen ich will.
Zweitens (@Bkirk): wenn eine Videoaufnahme in einem Verkehrsdelikt bzw. einer Strafsache etwas zu melden hat - ist das Sache des Bundeslandes. Hier wird leider noch immer in einer breiten Range unterschieden. In BW zum Bleistift ist diese Geschichte bei unseren grün -inzwischen blaubestreiften Verkehrshindernissen leider ein zugelassendes Indiz und daher zugelassen. In Bayern, Hessen etc. sieht das z.b. ganz anders aus.
Es gibt noch keinen Präzendenzfall, dass ein Gericht vom Bürger eine Videoaufnahme - als eindeutiges Indiz - zur Beweisaufnahme zugelassen hätte. Kann auch daran liegen, dass resepktive ICH noch keine Installation in meinem Wagen vorweisen kann (*wink-mit-dem-Zaunpfahl-an-alle-Bastler*), sonst hätte ich dies mit Sicherheit schon durchgedrückt; Thema Gleichheitsgrundsatz usw.
Ein Hinweis (@Termi) alias: "Achtung Kollegen, Drängeln und sonstige Nötigungen werden Videoüberwacht !" kann selbstverständlich in einem Verfahren untermauernd und somit nur pro Moviemaker wirken.
Und zu guter letzt: Was glaubst Du wieviel Leute ich schon aus dem Auto gezogen habe und den Oberlehrer gespielt hab ? Für die Freunde, mit profunden Strafrecht-Halbwissen (Selbstjustiz durch Nötigung, Drohung/Bedrohung, Eingriff in den Strassenverkehr usw) und sonstige Schlauberger: Letztlich gehts darum, eine Gefahr erkannt zu haben und den Peiniger und sonstige Möchtegerns auf die Fehler hinzuweisen. Nur weil ICH Autofahren kann, muss eine anderer nicht können und DANN kann eben was passieren und das muss absolut nicht sein. Leider fahren zuviele Gestörte auf der Straße und es gibt zu wenige mit Eiern in der Hose die im richtigen Moment auch mal "Erzieher" mimen und seien wir mal ehrlich: egal was war oder ist - eine gefährliche Situation welche mit einem blauen Auge geendet hat, ist uns allen im Gedächtnis und wenn das mit der nötigen Zivilcourage einen Unfall verhindert, haben wir schon das richtige getan, aus diesem Grund wäre hier Präventiv eine Kamera, welcher die Nötigungen/Abdrängeln/Schneiden/Ausbremsen Aktionen aufzeichnen - mit Sicherheit ein Argument pro Verkehrssicherheit.
Sicher ist der eine oder andere nicht meiner Meinung, aber ich vertrete die Meinung, dass gesellschaftliche - und persönliche Werte Zivilcourage und Engagement für die Allgemeinheit - und dazu gehört eben auch die Verkehrssichheit dazu - leider extrem in den Hintergrund getreten sind. Nur deshalb bin ich ein Fürsprecher, dass sich UNSERE Generation (die schlauen 7er Fahrer ) dafür engagiert und das - nicht nur auf der Strasse - auch an den wilden Nachwuchs überträgt. Meine Freundin ist Rechtsanwältin - das klärt zumindest die Fragen fürs Rechtsempfinden (Recht haben ungleich Recht bekommen) und die kritische Betrachtung eines seit langem nicht mehr funktionierenden deutschen Rechtssystems.
In diesem Sinne ...
__________________
Grüsse
Dirk
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31.05.2010, 01:02
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#565
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von sunny
(@Bkirk): wenn eine Videoaufnahme in einem Verkehrsdelikt bzw. einer Strafsache etwas zu melden hat - ist das Sache des Bundeslandes.
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nicht ganz: was Du meinst, ist die Zulassung als Beweismittel vor Gericht, und das entscheidet der Richter. Richtig ist, dass in solchen Fällen eine individuelle Würdigung erfolgt -das ist aber nicht die Frage. Was ich meinte, ist die Strafbarkeit der Anfertigung. Das heißt, dass man sich bereits strafbar macht, noch bevor irgendein Delikt aufgezeichnet wurde, schon allein durch das Starten einer Daueraufnahme im öffentlichen Raum.
Ich selbst wäre solchen Aufnahmen auch eher zugeneigt, bin mir aber nicht sicher, ob ich das Risiko der Strafverfolgung tragen möchte, auch wenn es helfen könnte, andere Straftäter zu überführen und meinen materiellen Schaden ersetzt zu bekommen. Das muss Jeder selbst für sich entscheiden, aber er sollte dazu wenigstens davon wissen.
Gruß
Boris
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31.05.2010, 07:50
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#566
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|Body&Brain Improvement|
Registriert seit: 19.02.2004
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: BMW e38-740i (06.98), BMW 530D F10, Mercedes SL63 AMG
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Zitat:
Zitat von BKirk
Hallo,
nicht ganz: was Du meinst, ist die Zulassung als Beweismittel vor Gericht, und das entscheidet der Richter. Richtig ist, dass in solchen Fällen eine individuelle Würdigung erfolgt -das ist aber nicht die Frage. Was ich meinte, ist die Strafbarkeit der Anfertigung. Das heißt, dass man sich bereits strafbar macht, noch bevor irgendein Delikt aufgezeichnet wurde, schon allein durch das Starten einer Daueraufnahme im öffentlichen Raum.
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jain, hier in BW wird die Videoaufnahme gut und gerne als Beweismittel zugelassen und das leider schon in einem Ausmaß, was nicht mehr in die "Individualtität" fällt - erst kürzlich hatten wir einen Fall in dem ein gelangweilter Kameramann der Rennleitung wieder einen unbescholdenen Bürger mit einem Mitschnitt zur Einsicht zwang.
Von daher lass ich das darauf ankommen - und für Dich lass ich das rechtlich prüfen
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31.05.2010, 08:46
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#567
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von sunny
Von daher lass ich das darauf ankommen - und für Dich lass ich das rechtlich prüfen
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da gibt es nichts zu prüfen -das Gesetz ist eindeutig: solche Aufnahmen sind strafbar. Das bleiben sie auch, wenn sie als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden.
Gruß
Boris
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31.05.2010, 09:07
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#568
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Ich hasse das Zeug!
Registriert seit: 01.09.2009
Ort: Jüchen
Fahrzeug: Audi A6 Avant (4G) 3.0 Tdi Quattro
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Super, auch wenn es vom Thema leicht abweicht, hier kommt wieder Leben ins Thema.
Rechtlich würde mich das dann auch mal interessieren. Mein Anwalt sah das so ähnlich wie BKirk. Solange der Geschädigte (der auf Video aufgenommene)keinen guten Verteidiger hat geht das alles noch. Sobald der auf Persönlichkeitsrechte klagt kann es ganz schnell teuer werden. Er verwies da sogar auf kürzliche Urteile wegen Blitzerphotos......
Gruß
Alex
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31.05.2010, 11:34
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#569
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Mitglied
Registriert seit: 13.09.2009
Ort: Böblingen
Fahrzeug: 735i E65 Bj.2003
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Foto hin, Foto her....
Also wenn ich das gestern richtig in der Flimmerkiste gesehen habe, dann...
Darf man keine Portraitbilder von fremden Personen ohne Ihre zustimmung machen... Aber Bidler von einer Menschenmänge schon... Wenn man nun wärend der Fahrt mit einer "gerichteten" Cam filmt könnte es sein, dass einer da gegen klagen kann....
ABER natürlich nur wenn er es mit bekommt!!! Bzw. man es veröffentlicht!!!
Ob man das Material dann vor Gericht für was auch immer verwenden kann... naja da bin ich überfragt...
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31.05.2010, 13:37
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#570
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750i Ringracer
Registriert seit: 16.04.2009
Ort: Essen
Fahrzeug: Seat Ibiza 6L 1,4; Piaggio ape 50 Bj.:08
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Was ist los mit euch????
Ich dachte es geht um einen Car-PC ??
Immer wieder erstaunlich das es Menschen wie euch gibt die sich über so etwas Gedanken machen!!!
Als ob es irgendjemanden gibt den es juckt ob das gemacht wird oder nicht.Und mir ist es auch egal ob man das darf oder nicht
Ich finde es gut wenn man das machen kann und es ist auch nicht Verboten.
Es gibt Tausende Videos z.B. bei youtube wo Fahrten auf den Ring oder sonstwas aufgenommen wurden.
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