BMW 7er, Modell E38 |
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07.12.2016, 13:41
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.12.2011
Ort:
Fahrzeug: 06/96 728i lpg und 07/00 e53 lpg
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WErkstatt verlangt plötzlich doppelten Preis! Was tun?
Hallo Leute,
ich hatte meinem Bmer neulich in der Werkstatt und vorher natürlich nach dem Preis gefragt. Mir wurde dann gesagt 60-70€
Jedoch solllte ich bei der Abholung dann plötzlich 140€ sein. Weil "es doch länger gedauert hat".
Ich hatte an dem Tag nur die 70€ dabei und bezahlt. Und abgemacht mit dem Mechaniker nochmal drüber zu reden und dann ggf später den/einen Rest zu zahlen.
Es ist eine kleine Hinterhofwerkstatt, die aber Rechnungen ausstellt.
Ehrlich gesagt hätte ich die Reparatur selbst durchgeführt wenn ich gewusst hätte dass es so teuer wird.
Wie kann ich da am besten vorgehen???
Danke im voraus!
__________________
Ist der Frontantrieb auch noch so lieb, Heckantrieb bleibt Heckantrieb.
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07.12.2016, 13:57
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2006
Ort: Ebstorf
Fahrzeug: e38 728i BJ96 E65 735i MX5 Na
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Also,
wenn die Werkstat das so gesagt hat ist es eine feste zusage und bindend. Sollte es jedoch länger dauern der (Preis steigt) oder wie auch immer, ist die Werkstat verpflichtet den Kunden es vorher mitzuteilen.
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07.12.2016, 14:05
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#3
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Ist das so?!
Ich denke nicht.
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07.12.2016, 14:22
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.08.2011
Ort: Imperium Romanum
Fahrzeug: E38-728iA (09.96), E39 528iAT
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Zitat:
Zitat von McClane
Ist das so?!
Ich denke nicht.
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Die Aktenstapel auf den Tischen deutscher Richter dürften voll sein mit dieser und ähnlichen Fragen
Kommt zwar drauf an, was es war, aber eigentlich würde ich die 70€ Aufpreis zahlen.
WIr wissen doch alle, wieviele Schrauben an unseren alten Kisten gerne zur Ar***loch-Schraube werden.
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07.12.2016, 16:26
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2006
Ort: Ebstorf
Fahrzeug: e38 728i BJ96 E65 735i MX5 Na
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Zitat:
Zitat von McClane
Ist das so?!
Ich denke nicht.
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Zur Erläuterung
Mündliche Verträge kommen häufiger vor, als man denkt. Zum Beispiel geht jeder, der morgens seine Brötchen beim Bäcker holt, mit diesem einen mündlichen Kaufvertrag ein. Auch das Einsteigen ins Taxi, verbunden mit dem Einschalten des Taxameters, ist ein mündlicher Vertrag.
Wann und wie ein Vertrag zustande kommt, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§§ 145 ff.). Die erste erforderliche Willenserklärung ist dabei das Angebot (auch Antrag genannt), das verbindlich sein muss. Darauf folgen dann die zweite oder gegebenenfalls weitere Willenserklärungen als Annahme (oder Zustimmungserklärung bzw. Vertragsannahme).
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07.12.2016, 18:15
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.12.2013
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: E38 750iA
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Hast du nachgefragt warum sich der Preis verdoppelt hat? Selbst wenn ihnen nur eine oder zwei alte festgegammelte Schrauben abgerissen sind, können sie erhöhten Aufwand, der nicht von vornherein erkennbar war abrechnen.
Wer schonmal selbst in der Position war nachschneiden zu müssen oder eine Mutter auf was abgerissenes an einer (fast) unmöglich zu erreichenden Stelle zu schweißen, der würde in dem Fall ziemlich sicher die 70€ zahlen, denn der Aufwand ist schon enorm.
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07.12.2016, 19:07
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#7
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, Iveco Daily 70C17Bj. 11, Dacia Dokker Express Bj. 03/17, Piaggio X9 500 Bj. 01, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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Ich würde sagen: es kommt drauf an ob man mit dieser Werkstatt zufrieden ist
Natürlich kann man den Preis nachverhandeln, doch bei 70,-€ für eine Reparatur sehe ich eigentlich kaum einen Grund. Selbst kleine Werkstätten verlangen um die 50,-€/Std. und 1 Std. länger ist ganz schnell passiert!
Normalerweise darf ein KVA um bis zu 15% überschritten werden, doch bei Bagatellbeträgen wie die 70,-€ würde ich persönlich kein Wort verlieren, solange ich die Werkstatt noch öfter aufsuchen möchte... in Zukunft aber schriftlich den KVA erstellen lassen... damit man etwas in der Hand hat
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07.12.2016, 14:06
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 19.12.2011
Ort:
Fahrzeug: 06/96 728i lpg und 07/00 e53 lpg
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Danke. So sehe ich das auch.
Aber das die Absprache im Vorfeld so war, wird schwer sein zu beweisen, andererseits wird wohl niemand wegen 70€ ein Fass aufmachen oder?
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07.12.2016, 14:57
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Zitat:
Zitat von pico24229
Danke. So sehe ich das auch.
Aber das die Absprache im Vorfeld so war, wird schwer sein zu beweisen, andererseits wird wohl niemand wegen 70€ ein Fass aufmachen oder?
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Genau DAS denkt sich die Werkstatt auch ^^
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
18 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.05 - 17.08.23
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07.12.2016, 14:38
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.08.2012
Ort:
Fahrzeug: Alfa Romeo 156 2.0 JTS Selespeed
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Zitat:
Zitat von pico24229
....Ich hatte an dem Tag nur die 70€ dabei und bezahlt. Und abgemacht mit dem Mechaniker nochmal drüber zu reden und dann ggf später den/einen Rest zu zahlen.....
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Da liegt m. E. schon Dein erster Fehler bei der Abholung. Du hast mehr oder weniger eine Anerkenntnis abgegeben, weil Du den neuen Preis nicht abgelehnt, sondern die Bereitschaft zur Nachzahlung erklärt hast. Wie schon erwähnt, darf eine Rechnung nur um einen kleineren Prozentsatz das erste Angebot übersteigen (diese kleine Steigerung kannst Du anbieten). Ansonsten hätte die Werkstatt Dich informieren müssen - eine Verdoppelung des Preises ist unzulässig.
Hattest Du bzgl. erstem Preisangebot keine Zeugen? Wie war es bei der Abholung?
Gruß
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