VIN Decoder |
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21.08.2012, 21:51
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 12.06.2008
Ort: 01219 Elbflorenz
Fahrzeug: e38 740i M62B44TÜ (09/1999)
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TÜV - Müssen geringe Mängel abgestellt werden?
Hallo an alle
Weis jemend ob mich der Tüver zwingen kann einen "geringen Mängel" abzustellen. Ich habe meinen kleinen mit paar erheblichen und einem geringen Mangel wieder bekommen und werde erstmal nur die erheblichen abstellen/- lassen.
Bekomme ich bei der NAchuntersuchung dann den TÜV????
Der geringe ist eine kleine Durchrostung am Kotflügel vorn. Kein Tragendes Teil; keine rießen Sache! Eigentlich schon fast eine Frechheit das als Mängel aufzuführen. Fakt ist aber das ich es höchstwahrscheinlich in der restlichen Zeit weder zeitlich noch finaniell schaffe nen Kotflügel zu besorgen und lacken zu lassen.
Danke
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