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Alt 19.07.2019, 11:42   #31
peterpaul
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Zitat:
Zitat von Phil1994 Beitrag anzeigen
Hast du das ganze ebenfalls Nachgerüstet?
Klar!

Es gab Vermerke im §72 in Verbindung mit dem §50 StVZO, die ich aber in der aktuellen Version nicht mehr finde.
Scheint bereinigt worden zu sein - oder ich bin schlicht blind ....
__________________
Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.



18 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.05 - 17.08.23
peterpaul ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2019, 11:44   #32
Phil1994
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Sehr gut, dann habe ich eventuell einen Ansprechpartner

Das mit dem §50 hab ich ebenfalls mal irgendwo gelesen.
Phil1994 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2019, 15:59   #33
Phil1994
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Sooo Update, hab 2 Scheinwerfer von einem Unfaller in der Chromeline Variante für n Fuffi ergattert, ich werd alle teile dann mal durchtauschen und schauen ob nun alles klappt.
Phil1994 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2019, 16:31   #34
mahooja
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Zitat:
Zitat von peterpaul Beitrag anzeigen
Es gab Vermerke im §72 in Verbindung mit dem §50 StVZO, die ich aber in der aktuellen Version nicht mehr finde.
Scheint bereinigt worden zu sein - oder ich bin schlicht blind ....
Höchst wahrscheinlich meinst du das hier
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg xenon.jpg (88,0 KB, 14x aufgerufen)
__________________
greetings
Björn


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hin abfließen"
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Alt 19.07.2019, 16:34   #35
Phil1994
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Auf deutsch heißt, das das ganze vor 2000 im Fahrzeugschein vermerkt werden musste? Oder wie kann ich mir das vorstellen?
Phil1994 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2019, 16:42   #36
mahooja
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Nee im Fahrzeugschein steht nix davon, sondern in der ABE für dein Fahrzeug. Die liegt dir wahrscheinlich nicht vor, sondern nur dem Freundlichen Also schwer zu prüfen was da wirklich drinsteht
Bin mir aber nach wie vor ziemlich sicher das S522A Xenonlicht ab Werk immer mit SWR zusammen verbaut wurde. So steht es zumindest in den mir bekannten Preislisten aus damaliger Zeit. War auch schon bei meinen e32 so...
mahooja ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2019, 17:42   #37
peterpaul
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Zitat:
Zitat von mahooja Beitrag anzeigen
Höchst wahrscheinlich meinst du das hier
Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa!
Das ist es!

Kannst du mir die Quelle schicken ?
Oder als Datei / Bild zukommen lassen?

Zitat:
Zitat von Phil1994 Beitrag anzeigen
Auf deutsch heißt, das das ganze vor 2000 im Fahrzeugschein vermerkt werden musste? Oder wie kann ich mir das vorstellen?
NEIN - die Vorschrift gilt nur für Fahrzeuge ab dem Stichdatum - alle Fahrzeuge, die vorher umgerüstet wurden, sind nicht von der Vorschrift aus §50 betroffen.

Und jetzt kann Dir niemand nachweisen, dass deine Umrüstung nicht schon vor dem Stichdatum erfolgt ist - DAS müssten nämlich die Überwachungsbehörden machen - und genau DAS können sie nicht!

Geändert von peterpaul (19.07.2019 um 17:50 Uhr).
peterpaul ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2019, 17:52   #38
Phil1994
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Ist das dann alles bei einzelnen Fahrzeugen in der ABE vermerkt oder bei allen e38 vor BJ 2000?
Phil1994 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2019, 17:54   #39
Phil1994
Mitglied
 
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Fahrzeug: 730i
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Zitat:
NEIN - die Vorschrift gilt nur für Fahrzeuge ab dem Stichdatum - alle Fahrzeuge, die vorher umgerüstet wurden, sind nicht von der Vorschrift aus §50 betroffen.

Und jetzt kann Dir niemand nachweisen, dass deine Umrüstung nicht schon vor dem Stichdatum erfolgt ist - DAS müssten nämlich die Überwachungsbehörden machen - und genau DAS können sie nicht!
Das hört sich perfekt an um die Scheinwerfer ne Zeit lang Probezufahren ohne SWRA und ALWR

Die wird natürlich noch nachgerüstet, aber so kann ich die Scheinwerfer wenigstens jetzt schon fahren
Phil1994 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2019, 17:55   #40
peterpaul
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Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Zitat:
Zitat von Phil1994 Beitrag anzeigen
Ist das dann alles bei einzelnen Fahrzeugen in der ABE vermerkt oder bei allen e38 vor BJ 2000?
die ABE ist völlig schnurzpiepe!!!

es gilt nur: ist das Fahrzteug VOR oder NACH dem 1.1.2000 in den Verkehr gebracht worden bzw. VOR oder NACH dem 1.1.2000 umgerüstet worden.


Und jetzt soll Dir jemand mal nachweisen, dass DEIN Fahrzeug erst nach dem 1.1.2000 umgerüstet worden ist?
Wie soll das denn gehen?

Es sei denn, du weißt jemanden exakt auf diesen Thread hin, wo drin steht - von Deiner Hand - dass du die Umrüstung erst im Jahre 2019 vorgenommen hast ---

Aber natürlich hast du das nicht - sondern DU hast nur die alten Xenon durch aktuelle Modelle ersetzt .....
peterpaul ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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Stichworte
abblendlicht, halogen, licht, scheinwerfer, xenon


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