Hallo, mal eine eher juristische Frage nach Deiner Geschichte hier: Nun hat man ja bei Dir auch überflüssigerweise einen Dichtring zum Getriebe hin getauscht, bevor
DU den Tip zum wirklichen Fehler gegeben hast.
Und das hat Dich ja auch unnötigerweise beträchtlich Geld gekostet.
Bei mir war es damals der Drucklüfter (E-Lüfter), der getauscht wurde, obwohl nicht defekt. (Die wirkliche Ursache habe ich selber nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen beim
- wie könnte es sein - nach ausgiebigen Recherchen in diesem Forum gefunden: In der Werkstatt haben se wohl beim Wechsel der Zündkerzen oder der Keilriemen den Stecker auf dem Temperatursensor am Kühlerauslauf losgerüttelt - als ich den wieder drauf gesteckt habe waren alle Fehlersymptome wie von Zauberhand verschwunden)
Die Konsequenz damals: Ich habe jetzt einen einwandfreien Drucklüfter im Ersatzteilportfolio und 450,- EUR weniger im Geldbeutel für nix
Ich weiss wie schwierig solche Diagnosen sein können, aber solche "tauschen wir halt mal das Getriebe"-Ansätze sind ja leider inzwischen eher normal bei den großen Werkstätten.
Zurück zur Frage: Ich vermute, dass es da keine spezielle Regelungen gibt, dass solche "Fehldiagnosereparaturkosten" irgendwie gedeckelt sind, oder?
Wäre toll, wenn ein juristisch bewanderter Leser seinen Senf dazu geben könnte