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Alt 29.12.2011, 12:09   #1
mcmarkus
Mitglied
 
Benutzerbild von mcmarkus
 
Registriert seit: 17.07.2009
Ort: Thyrnau
Fahrzeug: E65-730d (06.2006); Porsche 911 (996 C2)
Standard Prüfung der Assistenzsysteme durch Probefahrt beim TÜV ab 2012?

Hallo Freunde,

hab gerade gelesen, daß bei der TÜV-Untersuchung ab 2012 auch eine Probefahrt vom Prüfer gemacht werden muß, damit der Prüfer sämtliche Assistenz-Systeme (ABS, DSC usw.) auf ihre Tauglichkeit und Funktion im Errnstfall testen kann!

Wie soll das ablaufen? Einmal mit Vollgas um den Block und dann eine Vollbremsung? Mir wird jetzt schon übel dabei, wenn ich sehe was für Typen da in mein Auto steigen!
mcmarkus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2011, 13:39   #2
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard

Zitat:
(..)

Die Zeiten, in denen sich die TÜV-Abnahme auf eine technische Prüfung und eine Sichtprüfung der Fahrzeuge beschränkte, gehen zu Ende: Ab 1. April beginnt die Hauptuntersuchung mit einer Probefahrt. Die Probefahrt-Regelung gilt aber nur für Neufahrzeuge, die nach dem 1. April 2012 neu zu gelassen sind.
(..)

Sicherheitsassistenten in Schwung bringen: Ehe es mit dem Auto in die Prüfgasse geht, steht künftig bei der Hauptuntersuchung eine Probefahrt an. Der Sachverständige muss diese Runde mit mindestens acht Stundenkilometern drehen, das Lenkrad in beide Richtungen einschlagen und auch mal auf die Bremse treten. „Diese Probefahrt stellt sicher, dass die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen“, so Jürgen Wolz, Leiter der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr in Bayern bei TÜV SÜD.
(..)

Allen Beteiligten bleibt freilich noch etwas Zeit, sich auf die Neuerungen einzustellen: Die 47. Änderungsverordnung zur StVZO tritt voraussichtlich zum 1. April 2012 in Kraft. Die Probefahrt wird ab dann Schritt für Schritt für alle Fahrzeuge relevant, die ab diesem Stichtag neu zugelassen werden. Da für neue Wagen die erste HU nach drei Jahren ansteht, dürfen sich die TÜV SÜD-Sachverständigen auf häufige Probefahrten ab 2015 einstellen.
(..)
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) TÜV SÜD GRUPPE - TÜV SÜD: Fahrzeug-Hauptuntersuchung künftig mit Probefahrt
__________________
Wenn du nichts hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2011, 13:46   #3
warp735
Mr. Diesel
 
Benutzerbild von warp735
 
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
Standard

Na toll... Letztes Jahr konnten die bei mir weder den Sitz verstellen, noch einen Gang einlegen oder die elektronische Handbremse bedienen.
Das ganze war dem Prüfer dermaßen peinlich, das ich im Prinzip ohne Prüfung wieder fahren durfte. Rechnung zahlen und hatte den Stempel.

Wie soll das mit noch neueren Autos enden

Vor allem reicht da nicht FS lesen? Steht doch alles drin...
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Solarspeicher mit 22% Rabatt
Code YRGJHSDTHILK
warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2011, 14:11   #4
Captain_Slow
Lernfähiges Mitglied
 
Benutzerbild von Captain_Slow
 
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: C6, R1200RT
Standard

Wer lesen kann, sieht dass das nur für Neufahrzeugen gilt

"Probefahrt-Regelung gilt aber nur für Neufahrzeuge, die nach dem 1. April 2012 neu zu gelassen sind. Für alle und sofort entfällt dagegen ab 1. April 2012 die Rückdatierung der HU-Plakette."

Jetzt mal gespannt wie der Tüv Nord das handhaben wird.

Geändert von Captain_Slow (29.12.2011 um 14:17 Uhr).
Captain_Slow ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2011, 14:21   #5
Winni
Gesperrt
 
Benutzerbild von Winni
 
Registriert seit: 03.06.2006
Ort: an der Donau
Fahrzeug: E65 - 745i
Standard

Dieser immense Mehraufwand für die Herren wird bestimmt einen immensen Preisanstieg nach sich ziehen und den werden dann alle zu zahlen haben,...wetten??
Winni ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2011, 14:34   #6
warp735
Mr. Diesel
 
Benutzerbild von warp735
 
Registriert seit: 22.12.2002
Ort: Südbaden
Fahrzeug: E65 760i, G30/1 530i+e
Standard

Zitat:
Zitat von Captain_Slow Beitrag anzeigen
Wer lesen kann, sieht dass das nur für Neufahrzeugen gilt
Ja und...?
Meinst ich fahr die nächsten 20 Jahre E65

Mit dem nächsten Wagen wird es einen erwischen und dann hängt der genau so drin und weiß nicht was er drücken soll.
Vorallem müssen die es ja richtig "krachen lassen" damit bei trockener Bahn mal ein System anspringt
warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2011, 14:42   #7
Inspektion
Mitglied
 
Benutzerbild von Inspektion
 
Registriert seit: 02.03.2011
Ort:
Fahrzeug: 745i (04) LPG
Standard Nur bei Neuwägen!

"...zur StVZO tritt voraussichtlich zum 1. April 2012 in Kraft. Die Probefahrt wird ab dann Schritt für Schritt für alle Fahrzeuge relevant, die ab diesem Stichtag neu zugelassen werden. Da für neue Wagen die erste HU nach drei Jahren ansteht, dürfen sich die TÜV SÜD-Sachverständigen auf häufige Probefahrten ab 2015 einstellen...":

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) TÜV SÜD GRUPPE - TÜV SÜD: Fahrzeug-Hauptuntersuchung künftig mit Probefahrt
Inspektion ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2011, 14:52   #8
Stefan H.
Mitglied
 
Registriert seit: 13.08.2005
Ort: Embrach
Fahrzeug: BMW E23, Mercedes /8, Audi 100 Coupé S, Opel Commodore, Ford Granada, Mazda 929 Coupé, Honda Prelude, Volvo 244
Standard

Hach, Probefahrt mit Vollbremsung, Messung der Tachoabweichung und Anfahren am Berg zum Testen der Kupplung, der Handbremse und dem Leistungsvermögen des Motors gibt's hierzulande schon seit eh und je. Auch wenn der TÜV das jetzt auch einführen wird, so bleibt die deutsche HU ein lächerlicher Witz im Vergleich zur Schweizerischen MFK...

Also, keine Panik, geht schon!

Gruss, Stefan H.
__________________
Mehr über mich und meine kleine Youngtimersammlung: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.hinti.org
Stefan H. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2011, 15:23   #9
Geius
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Geius
 
Registriert seit: 19.08.2010
Ort: Haßfurt
Fahrzeug: 730d LCI E 65 28.10.2005
Standard

Zitat:
Zitat von Captain_Slow Beitrag anzeigen
Für alle und sofort entfällt dagegen ab 1. April 2012 die Rückdatierung der HU-Plakette
Hi,


bedeutet dies die Wiedereinführung der alten Regelung, daß auch bei TÜV-Termin-Überziehung der Untersuchungstermin die Basis für die TÜV-Plakette zeitlich darstellt?


Danke vorab und viele Grüße


Günter
Geius ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.12.2011, 17:30   #10
Bastl
V12-infiziert
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Bastl
 
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014er 760Li, 2019er 320d, 2008er Opel Vectra C Caravan, 1998er Mercedes-Benz SL 280
Standard

Ja, steht doch da

Bei 2 Monaten drüber wird ne Extra-Gebühr fällig...schöne Lobby haben die Prüforganisationen

Mein Prüfer macht auch immer ne kurze Probefahrt...find ich auch völlig ok. Da wird es auch in Zukunft keine Gewaltakte geben - fahren, kurz bremsen und gut wird es sein...

Wer ne Diesel-AU mal erlebt hat, weiß, was Qualen sind
__________________
Viele Grüße

Sebastian
Bastl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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