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Alt 20.08.2003, 10:02   #1
Pace
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Pace
 
Registriert seit: 30.11.2002
Ort: Rheinhessen
Fahrzeug: E30-325i (02.87) E32-730i M30 (05.90) E38-750i (09.95) E39-523i Touring (08.97) E53-3,0D (2004) E65-730D (12.2003)
Standard Feuerlöscher - TÜV?

Kennt sich hier einer genauer mit der Alterung von unseren Bordfeuerlöschern aus?
Wie in jedem Siebener ist auch in meinem ein solcher vorhanden. Er stammt wohl von 1990 und eine Abnahme danach gab es nicht! Ist es sinnvoll darauf zu achten, besteht vielleicht sogar Gefahr oder ist es auch nur Geldmacherei?
Bin gespannt auf eure Antworten.

Gruß
Thomas
__________________
Wenn die Tankanzeige schneller sinkt als der Drehzahlmesser steigt, steckt ein V12 unter der Haube
Pace ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2003, 10:30   #2
cheffe
Nüschtnutz
 
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Registriert seit: 01.05.2003
Ort: Heringen
Fahrzeug: 730i E32 03.89, 530 E34 07.93
Standard

Hallo Thomas,

ne Vorschrift gibt es wohl nicht dazu aber die Feuerwehr empfiehlt:


Auf jedem neuen Feuerlöscher befindet sich ein Etikett mit dem Herstellungsdatum. Spätestens alle zwei Jahre sollte der Feuerlöscher durch einen Sachkundigen gewartet werden. Dieser klebt dann einen Prüfaufkleber auf den Löscher. Im Gegensatz zum TÜV-Aufkleber zeigt dieser nicht den Termin der nächsten Prüfung sondern das Datum der letzten Prüfung!
__________________
Gruß Dieter

Ob ein Mensch klug ist, erkennt man viel besser an seinen Fragen als an seinen Antworten.
cheffe ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2003, 10:46   #3
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard Pace

Zitat:
Wie in jedem Siebener ist auch in meinem ein solcher vorhanden.
leider stimmt das nicht

schau mal auf das etikett u. frag den TÜV. alle 2-3 j. prüfen lassen.

gruss jürgen
seit 2 wo. besitzer eines feuerlöschers
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2003, 10:50   #4
cheffe
Nüschtnutz
 
Benutzerbild von cheffe
 
Registriert seit: 01.05.2003
Ort: Heringen
Fahrzeug: 730i E32 03.89, 530 E34 07.93
Standard

@JB740

hhmmmm, ich denke, DASS stimmt so nicht,
eine Soll-Vorschrift ist keine MUSS-Vorschrift.
Ein Mitführen von Feuerlöscher(n) ist nicht vorgeschrieben, jedenfalls nicht im Privat-PKW!
Also muss auch nichts geprüft werden, was nicht sein muss.
Aus eigenem Antrieb kann und sollte man wohl prüfen lassen, sonst könnte man den Löscher ja gleich rausschmeissen
cheffe ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2003, 11:11   #5
nikfred
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 13.06.2003
Ort: Moessingen
Fahrzeug: BMW E32 750i Bj 91
Standard

Hallo,

Dieter hat recht. Fuer Auto Feuerloescher besteht keine Ueberpruefungspflicht wie z.B. fuer Feuerloescher zu Hause, die ja vorgschrieben sind.
Allerdings wie schon gesagt tut man gut daran das Ding regelmaesig Warten zu lassen, da die Loescher ja von einer Gaspatrone angefeuert werden.. Wenn diese alt wird enteweicht das Gas, und wenn dann mal Not am Manne ist tropft(oder besser Staubt) das Pulver nur aus dem Schlauch... Was etwas doof waere.

Uebrigens wenn es jemand interesiert: In Belgien sind Auto Feuerloescher Pflicht Sehr Sinnvoll wie ich finde!
Mehr hat dieses Land allerdings leider nicht zu bieten :(

Gruss aus Belgien
Nik
nikfred ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2003, 11:14   #6
Clervoxxx
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 25.05.2002
Ort: 1 kleines gallisches Dorf
Fahrzeug: BMW
Standard Feuerlöscher

der "Tüv" des Feuerlöschers (bzw. das Verfallsdatum) beträgt zwei Jahre nach Herstellung. Wer daher auf Nummer sicher gehen möchte, läßt das Teil alle zwei Jahre kontrollieren oder tauscht ihn einfach aus (ist oft billiger). Zur Revision kontaktiert ihr vorher eure örtliche (freiwillige) Feuerwehr, die bietet oft Revisionen gegen eine geringe Gebühr (wesentlich günstiger als gewerbliche Prüfer) an (z. B. an Tagen der offenen Tür oder Feuerwehrfesten) oder hat für bestimmte Tage mit einer professionellen Prüffirma einen Special-Deal gemacht. Es gibt jedoch auch konkret billige Löscher, die man nicht öffnen kann. Hier ist keine Revision sondern nur der Austausch möglich. Dafür sind sie halt billiger. Bei der Revision wird das Pulver auf Feuchtigkeit und Klumpenbildung untersucht, ggf. getrocknet und gesiebt oder ausgetauscht. Die Gaspatrone wird auf Dichte und Füllung gecheckt. Dies sind die Facts, soweit sie mir aus meiner Zeit bei der Feuerwehr noch bekannt sind.

Übrigens: Lieber nen alten Feuerlöscher ohne TÜV im Auto als gar keinen. Hier besteht immerhin noch die Möglichkeit, dass das Teil im Ernstfall funktioniert.
Die Füllung reicht nur für 3 bis 5 Sekunden (soweit ich mich erinnere kann eher weniger sein).
Daher im Brandfall nur mit kurzen, sehr gezielten Stößen aus dem Feuerlöscher löschen. Wer das Ding ein paar Sekunden auf die falsche Stelle richtet oder gar schon beim Abreißen von der Halterung auslöst erreicht gar nichts! Daher immer versuchen, mit Bedacht an die Sache heranzugehen.

Greetz,

Gerrit

Nachtrag: Wenn ihr nen alten Feuerlöscher habt, der Einweg ist oder den ihr entsorgen wollt, sprecht erst mal mit euerer freiwiligen Feuerwehr. Dort können - meiner Erfahrung nach - diese Dinger oft noch für Ausbildungs- oder Demonstrationszwecke eingesetzt werden (vielleicht gehts denen heute aber auch so gut, dass sie nur noch kalt lächeln, wir haben die Dinger früher gerne genommen und die Jugendfeuerwehr dran üben lassen)

[Bearbeitet am 20.8.2003 um 11:20 von Clervoxxx]
Clervoxxx ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2003, 12:12   #7
JB740
the Senior :-)
 
Benutzerbild von JB740
 
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
Standard cheffe und nikfred

wer hat denn behauptet, daß es eine pflicht gibt

ich jedenfalls nicht, war lediglich eine empfehlung an den fragesteller

gruss jürgen
JB740 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2003, 12:22   #8
cheffe
Nüschtnutz
 
Benutzerbild von cheffe
 
Registriert seit: 01.05.2003
Ort: Heringen
Fahrzeug: 730i E32 03.89, 530 E34 07.93
Standard

sorry@JB740

ich habe Dein "leider stimmt das nicht" auf mein Posting bezogen und nicht gesehen, dass Du das Zitat gemeint hast.
Nich hauen, hab meine Brille jetzt aufgezogen
Hast schon recht, denn nur wo Löscher vorgeschrieben sind, müssen se auch geprüft werden, aber jeder Besitzer eines solchen Retters ist eigentlich in der Pflicht solche Prüfungen durchzuführen und im Zweifelsfall einen Neuen zu instn.
Sonst nutzt der Rote ja nix.
cheffe ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2003, 13:06   #9
LK730
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von LK730
 
Registriert seit: 01.06.2002
Ort:
Fahrzeug: E32
Standard

Hi Pace!

Der Feuerlöscher aus dem E32 hat auch eine Anzeige mit rotem und grünem Bereich. Dort sollte evtl. zu sehen sein, ob er noch funktionsfähig ist. Diesen Feuerlöscher kann man allerdings nicht wieder auffüllen, sondern nur austauschen, da diese Art von Feuerlöschern nicht mehr erlaubt ist.

Gruß Lars
LK730 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2003, 13:07   #10
nikfred
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 13.06.2003
Ort: Moessingen
Fahrzeug: BMW E32 750i Bj 91
Standard

@JB740

ging mir genauso wie Cheffe.
Nix fuer ungut

Gruss
Nik
nikfred ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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