BMW 7er, Modell E38 |
|
|
Varianten |
|
Detail-Infos |
|
Interaktiv |
|
- Anzeige -
|
|
|
|
|
|
|
|
17.11.2005, 15:07
|
#71
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.09.2002
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: 750i FL, Individual // X5. 4,8 LPG
|
Komischer Vogel ist im allgemeinen eine Redewendung und wird in der heutigen Zeit i.d.R. nicht als Beleidigung im Rahmen unseres Strafgesetzes geahndet. Das Wort komisch hat keinen beleidigenden Charakter; mir ist es komisch... Heute ist ein komisches Wetter... etc. Das Wort Vogel erfüllt den Straftatbestand der Beleidigung auch nicht, da Vogel im allgemeinen Sprachgebrauch nicht als beleidigendes Wort keine Verwendung findet. Allerdings wie immer, 2 Richter, 2 Meinungen.
Anderst bei blö...r Vogel. Hier erfüllt das Wort blö..d den Straftatbestand der Beleidigung, wobei hier nun wieder entscheidend ist, ob die entsprechend geschädigte Person damit tituliert wurde oder dies gefragte wurde. So z.B. Du blö...r Vogel = Straftbar. Sind Sie ein blö..r Vogel? = nicht strafbar, da der vermeintlich Geschädigte hier die Möglichkeit zur Verneinung und zur Korrektur der Denkweise des Beschuldigten hat. Der Geschädigte wurde demnach nicht als solcher tituliert. Das gleiche gilt für: Gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie ein blö..r Vogel sind? Auch hier ist der Straftatbestand der Beleidigung nicht erfüllt.
Soviel zum rechtlichen.
Ansonsten kann man was die Rechtschreibung betrifft hier geteilter Meinung sein, zumindest ich bin das. So haben wir einige Mitglieder aus dem Ausland hier im Forum. Das es hier zu Problemen kommt ist klar und wird von jedem akzeptiert. Ich denke aber auch, dass viele Ihre Beiträge z.B. während der Arbeit schreiben, etwas im Stress und das sich hierbei auch Fehler einschleichen. Leider gibt es aber auch einige, welche kein Interesse daran haben und einfach darauf loschreiben, abschicken und fertig, ohne vor dem Absenden nochmal das ganze zu überfliegen. Das ist ärgerlich, da somit auch die Suchfunktion erheblich eingeschränkt wird.
Grüße
Jörg
Geändert von Joerg (17.11.2005 um 15:14 Uhr).
|
|
|
17.11.2005, 15:08
|
#72
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von Mayday21
Ich habe nur einen gefunden und diesen behoben (Wörter).
|
sein Bestes geben, noch einer
|
|
|
17.11.2005, 15:09
|
#73
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von Joerg
Komischer Vogel ist im allgemeinen eine Redewendung und wird in der heutigen Zeit i.d.R. nicht als Beleidigung im Rahmen unseres Strafgesetzes geahndet. Das Wort komisch hat keinen beleidigenden Charakter; mir ist es komisch, heute ist ein komisches Wetter etc. Das Wort Vogel erfüllt den Straftatbestand der Beleidigung auch nicht, da Vogel im allgemeinen Sprachgebrauch nicht als beleidigendes Wort keine Verwendung findet.
Auch hier ist der Straftatbestand der Beleidigung nicht erfüllt.
|
Bei mir schon.
Wenn einer zu mir sagt "Du komischer Vogel" ist das eine besondere Art der Beleidigung, da er mich als Amtsträger beleidigt.
Geändert von John McClane (17.11.2005 um 15:14 Uhr).
|
|
|
17.11.2005, 15:09
|
#74
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.04.2004
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW E38, 728i, Bj. 1996, 450.000Km
|
Was ist den das für eine Kinderkake hier??? könnt ihr mal aufhören?
Gruß aus HH
andreas
|
|
|
17.11.2005, 15:12
|
#75
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.12.2004
Ort: Winterthur
Fahrzeug: 740i (E38) M62
|
Zitat:
Zitat von Mayday21
Ich habe nur einen gefunden und diesen behoben (Wörte r).
Ich habe und werde nie jemandem seine Fehler vorhalten und ihn bitten, diese zu verbessern. Und wie schon gesagt schreibe auch ich nicht fehlerfrei.
Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, daß es hier im Forum sehr wohl Leute gibt, die Wert auf Rechtschreibung legen und nicht schludrig damit umgehen.
|
Meine Servicemonteure können teilweise kaum einen Satz richtig auf dem
Arbeitsrapport schreiben, sind dafür aber wunderbare und sehr
zuverlässige Handwerker, ich staune immer wieder, was Handwerker mit
ihren Händen zu wege bringen, jeder hat irgend wo seine Stärken.
Mir ist lieber, wenn einer falsch geschrieben etwas sinnvolles fragt, als einer
der richtig geschrieben Mist schreibt.
Gerade die Handwerker bereichern ja das Forum, repariert wird der Bimmer
mit den Händen und nicht mit dem Bleistift.
|
|
|
17.11.2005, 15:17
|
#76
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von Big 7
Mindestens 3!!! Fehler!
...glaub ich
|
Pack' nochmal drei drauf, dann komma der Sache schon näher
Zitat:
Zitat von andy34
Was ist den das für eine Kinderkake hier??? könnt ihr mal aufhören?
Gruß aus HH
andreas
|
Klein-Uli ist heut' auch mal wieder kindisch.
btw.: Gibt's in diesem Sch...forum keinen Wortfilter?
|
|
|
17.11.2005, 15:20
|
#77
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.09.2002
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: 750i FL, Individual // X5. 4,8 LPG
|
@John
Bei Dir persönlich mag das so sein, aber wir wissen doch beide aus unserem Job, dass sowas nur mit unendlichem Papierkram verbunden ist und jede Staatsanwaltschaft das Ding so oder so einstellt, da sie keinen erfüllten Straftatsbestand erkennen können.
Am Schluss kommt dann noch vom Bund der Steuerzahler die große Abrechnung, weil mit sinnlosen Kleinigkeiten Unmengen von Steuergeldern verjuckt wurden und die Diensstellen können sich am Ende des Jahres nicht mal noch Bleistifte leisten, da der Etat aufgebraucht ist.
Grüße
Jörg
|
|
|
17.11.2005, 15:24
|
#78
|
Sesselpuper
Registriert seit: 14.11.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: Jag
|
|
|
|
17.11.2005, 15:26
|
#79
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.09.2002
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: 750i FL, Individual // X5. 4,8 LPG
|
@John
In solchen "harmlosen" Fällen kennt unser Strafgesetzbuch aber keinen Unterschied im Bereich der Beleidigung zwischen Amtsträgern und Privatpersonen. So nicht mal bei "potenzieller Mörder" bei Waffenträgern oder Bundeswehrsoldaten. Hatten wir vor Jahren ja mal den großen Prozess.
Beleidigung bleibt Beleidigung, ob Amt oder ohne. Allerdings gibt es berufspezifische Beleidigungen wie sie gerne auch für Politessen benutzt werden. Zettelh...e etc. Bei einer Privatperson ist sowas nicht beleidigend, beim entsprechenden Berufszweig dann schon.
Komischer Vogel gilt aber in der Rechtssprechung für alle gleich.
Es gibt keinen Tatbestand, der speziell die Beleidigung von Beamten unter Strafe stellt ("Beamtenbeleidigung")
Die Beleidigung - also die Kundgabe eines abwertenden Urteils über einen anderen - ist natürlich strafbar (§ 185 StGB). Dies gilt aber für jede über einen anderen kundgetane Beleidigung; Nicht notwendig ist, dass es sich beim Opfer um einen Beamten handelt. Die Beleidigung eines Beamten wird demzufolge auch nicht härter bestraft als diejenige eines Otto-Normal-Verbrauchers.
Ein Delikt mit dem Namen "Amtsbeleidigung" oder "Beamtenbeleidigung" gibt es eigentlich nicht. Vielmehr ist auch für die Beleidigung eines Amtsträgers die "normale" Beleidigung einschlägig. Nur hinsichtlich des Strafantrages gibt es Unterschiede.
Geändert von Joerg (17.11.2005 um 15:42 Uhr).
|
|
|
17.11.2005, 15:34
|
#80
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von Joerg
@John
Bei Dir persönlich mag das so sein, aber wir wissen doch beide aus unserem Job, dass sowas nur mit unendlichem Papierkram verbunden ist und jede Staatsanwaltschaft das Ding so oder so einstellt, da sie keinen erfüllten Straftatsbestand erkennen können.
Am Schluss kommt dann noch vom Bund der Steuerzahler die große Abrechnung, weil mit sinnlosen Kleinigkeiten Unmengen von Steuergeldern verjuckt wurden und die Diensstellen können sich am Ende des Jahres nicht mal noch Bleistifte leisten, da der Etat aufgebraucht ist.
Grüße
Jörg
|
In gewisser weise hast Du damit recht, allerdings bleibt der Beschuldigte in dem Fall auf den Kosten sitzen.
Ich habe es einfach satt mich für das, was ich tue, beleidigen lassen zu müssen. Das ist schon alles.
Zudem wird bei der Beleidigung von Polizeibeamten besonderes öffentliches Interesse bejaht. Mir ist kein Fall bekannt, in dem einer "Du komischer Vogel" gesagt hätte, aber es muß nicht für jeden Fall ein Urteil geben. Das duzen reicht hier schon aus.
Eine ehrverletzende Kundgabe der Mißachtung oder Nichtachtung liegt
dann vor, wenn nach dem objektiven Sinn der Äußerung dem
Betroffenen der ethische oder soziale Wert ganz oder zum Teil
abgesprochen und dadurch der Achtungsanspruch, die Ehre, verletzt
oder gefährdet wird. Ob eine Ehrverletzung vorliegt, muß ggf. durch
Auslegung und unter Berücksichtigung der Umstände ermittelt werden.
Und: Sagst Du in der Disco oder Kneipe so einen Spruch zum Falschen klatscht et direkt - und kein Beifall!
Geändert von John McClane (17.11.2005 um 15:42 Uhr).
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|