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Alt 27.08.2003, 16:48   #1
Smallseven
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Smallseven
 
Registriert seit: 12.06.2003
Ort: Bamberg
Fahrzeug: E60 530i (03.08)
Standard Rechtsfrage.... Vollkasko Versicherung

Hallo,

Ich hätte da mal eine Frage bezüglich der Vollkaskoversciherung:

Wenn ich ein Fahrzeug auf einem Parkplatz abstelle (z.b. Supermarkt), und dieses wird durch ein anderes Fahrzeug beim ein-ausparken beschädigt. Der Verursacher begeht jedoch Fahrerflucht und kann nicht ermittelt werden. Anzeige gegen Unbekannt usw. bei der Polizei aufgenommen.

Zahlt so einen Schaden die Vollkaskoversicherung?

Das Problem ist die Versciherung könnte sagen es liegt eine Straftat (Fahrerflucht) eines dritten vor der den Schaden zu bezahlen hätte. Hat eine Vollkasko die Chance zu sagen, wird nicht bezahlt?

Mfg
Smallseven
__________________
Mfg&T
Smallseven
Smallseven ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2003, 17:02   #2
fuzy
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von fuzy
 
Registriert seit: 20.11.2002
Ort: Waiblingen
Fahrzeug: G11 750xd (06/2019) LCI
Standard

Hallo Smallseven,

hatte im Urlaub letztes Jahr in Frankreich (Bretagne) den Fall das auf einem Hotelparkplatz meine rechte hintere Türe eingefahren wurde (total verbeult). Der Unfallfahrer der dies beim Rangieren oder Ausparken bewerkstelligte begann ebenfalls Fahrerflucht.
Die französische Gendarmerie war nicht bereit Ermittlungen anzustrengen, weil die angeblich nur bei Personenschaden anrücken.
Die Reparatur (neue Türe, Lackieren, Aus-/Einbau und Übernahme der Fenster, ZV, ...) lag bei ca. 2.500 Euro und wurde von meiner Vollkasko klaglos übernommen. Ich blieb nur auf dem Selbstbehalt hocken.

Gruß
fuzy ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2003, 17:21   #3
Franz3250
Taxifahrer
 
Benutzerbild von Franz3250
 
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
Standard

Nach meinem Kenntnisstand: Die Vollkasko übernimmt es und holt sich - theoretisch - das Geld vom Verursacher zurück.

Gruss
Franz
__________________

Allradantrieb bedeutet, dass man erst dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
(Murphy)
Franz3250 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2003, 17:22   #4
kiste
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 24.07.2002
Ort: im schönen Münsterland
Fahrzeug: 730 i,E 38, 2500 E 3 , ISETTA
Standard

@ Smallseven

Im Rahmen der Vollkasko sind auch Schäden versichert, die durch Dritte verursacht werden und Unfallflucht begehen.
Die lt. Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung zur Vollkasko hat man selbst zu tragen. Hinzu kommt noch der Verlust des Schadenfreiheitsrabattes zur Vollkasko je nach Schadenfreiheitskklasse, in der man sich befindet, erheblich sein kann. Die Umstufungen sind auch nicht bei allen Versicherern identisch.
Der Schadenfreiheitsrabatt zur Haftpflicht bleibt unberührt.


M f G

Heinz
kiste ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2003, 17:39   #5
nikfred
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 13.06.2003
Ort: Moessingen
Fahrzeug: BMW E32 750i Bj 91
Standard

Servus

Kiste hat eigentlich alles gesagt.
Das wäre ja noch schöner wenn die VK da die Leistung verweigern könnte. Dafür ist sie ja da und lässt sich das ja auch teuer genug bezahlen.
Das wäre ja wie wenn die einer anfährt, Fahrerflucht begeht und deine Kranken oder Unfall Versicherung dann sagt sie können das Krankenhaus nicht zahlen weil je der Verusacher die Kosten tragen muss

Zahlen werden die auf jeden Fall, die Frage ist eben nur ob es sich lohnt -- Zecks SB und Rabattverlust.
Dein Versicherungs Betreuer sollte aber eine Tabelle oder ein Programm haben mit dem er dir sagen kann ab welcher Schadenshöhe sich eine regulierung auf eine Zeit von 20 Jahren hin gesehen lohnt. Zumindest hatte ich das als ich noch in dem Job war!!!

Viel Erfolg
Gruss
Nik
nikfred ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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