VIN Decoder |
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10.02.2006, 07:12
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#1
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Ganzjährig 8 Zylinder
Registriert seit: 21.11.2005
Ort: Olching
Fahrzeug: A8 D2 (09/00), Ford Probe 24V (5/96)
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Wer hat Erfahrung mit H- und 07er Kennzeichen?
Morgen alle zusammen!
Ich bin schon eine ganze Weile am überlegen, ob ich mir, sobald ich das entsprechende Projekt und den Lagerplatz dafür gefunden hab, ein Bastelmobil besorge.
Entweder ein Youngtimer oder vielleicht sogar was richtig Oldtimer-iges
Hat jemand von Euch Erfahrung mit dem 07er Kennzeichen (für den E23 vielleicht), was darf ich da verändern? Mir ist bekannt, dass ich das Fahrzeug nur für Wartungen, Ausfahrten und zum Tanken bzw Überführen fahren darf, mich interessieren mehr welchen TÜV Bestimmungen ich dann noch unterliege. Dürfte ich zB einen V12 in eine E23 Karosse installieren ohne Riesen Tamtam (will heißen, ihn dann nicht nur auf der Rennstrecke bewegen)?
Alternativ eben was richtig altes, ich weiß beim H-Kennzeichen muß eigentlich alles Original bleiben (sogar der Lack). Wobei ich dann nicht verstehe wieso man die US-Oldtimer z.T. extrem umbauen darf aber die trotzdem auf H rumgurken
Hat jemand von Euch Erfahrungen damit gemacht????
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Weniger ist Mehr, Mehr ist Besser!
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10.02.2006, 07:34
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#2
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Shogun
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
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Peter Schmitz
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10.02.2006, 12:33
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.02.2004
Ort: Blankenheim/Eifel
Fahrzeug: 750i E65 (11.2007)
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Moin,
habe 07er Nr. seit der ersten Stunde. Das Fahrzeug muß im Originalzustand bleiben, bzw. darf nur der damaligen Zeit entsprechend verändert werden.
Da Du aber nicht mehr zum TÜV mußt, wirds kaum einer kontrollieren, außer bei extremen Umbauten (V12 in E23 z.B.)
Es gilt allerdings immer, dass sich das Fahrzeug in einem für den Straßenverkehr zugelassenen Zustand befinden muß. D.h. nix mal eben mit breiten Pellen o.ä. Wirste erwischt sind die Kennzeichen weg!!!!
Da ich selber US-Oldtimer besitze kann ich Dir nur sagen, dass es viele Leute übertreiben. Du darfst das Fahrzeug in engen Grenzen (wie oben schon gesagt) mit den damals üblichen Teilen umrüsten.
Da sich aber hier kaum einer mit den Amis auskennt und die Trachtengruppe meist besseres zu tun hat als Fahrzeugkontrollen geht da schon ne Menge. Erwischt wird nur selten einer.
Aber dadurch kommen dann eben Initiativen auf diese Regelungen wieder abzuschaffen.
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FSK 6 = Der Held ist ein Mädchen.
FSK 12 = Der Held bekommt das Mädchen.
FSK 16 = Der Bösewicht bekommt das Mädchen.
FSK 18 = Jeder bekommt das Mädchen.
Für "Profillose" gilt: Ich antworte auf keine Frage mehr....
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10.02.2006, 12:46
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#4
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British car collector
Registriert seit: 09.02.2003
Ort: Hannover
Fahrzeug: Jaguar XJ6 & XJ12 / Seat M, Kawasaki GPZ & Schwalbe 51/1
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Hallo,
ich besitze ein 07er Kennzeichen, sowie einen Wagen mit H Zulassung. Ich fahre mit der H Zulassung deutlich entspannter, allerdings bin ich auch ein Fan der Orginalität. Breite Reifen ist halt nicht. Bei der 07er Nummer kommt es drauf an, da ja der TÜV wegfällt. Allerdings darfst Du ein Fahrtebuch führen. Außerdem kommt es auf die Zulassungsstelle an, was für spezielle Anforderungen gestellt werden. Oldtimertreffen Fototechnisch dokumentieren usw. Auch solltest Du mit einer 07er Nummer nicht in die Stadt zum Einkaufen fahren o.ä. Ich bin zwar noch nie kontrolliert worden, aber mit der Erklärung könnte es schwer werden. Kostentechnisch sind eigentlich beide Arten gleich einzuordnen, solange man nur ein Fahrzeug hat.
MfG, Vincent
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10.02.2006, 13:24
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#5
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Ganzjährig 8 Zylinder
Registriert seit: 21.11.2005
Ort: Olching
Fahrzeug: A8 D2 (09/00), Ford Probe 24V (5/96)
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Danke für Eure Tips soweit.
Ich hatte nicht vor, den Wagen komplett zu verschandeln, aber ich hatte mir zB überlegt wenn ich günstig an einen Wagen käme, Leder von einem Bekannten der Sattler ist einbauen zu lassen bzw. eine Klimaautomatik nachrüsten o.ä.
Das mit dem V12 im E23 war mehr als Gag gedacht (wollte mal als ich noch jung war einen Corvette Motor in einen Ibiza einbauen )
Weitere Anregungen?
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10.02.2006, 22:16
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#6
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..die olle Grete
Registriert seit: 05.10.2002
Ort: Kiel
Fahrzeug: 745iA/E23,740iA/E38
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Zitat:
Zitat von Profiler
Es gilt allerdings immer, dass sich das Fahrzeug in einem für den Straßenverkehr zugelassenen Zustand befinden muß. D.h. nix mal eben mit breiten Pellen o.ä. Wirste erwischt sind die Kennzeichen weg!!!!
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Moin Profiler,
bist Du Dir da ganz sicher was den Sachverhalt angeht?
Ich habe für meinen E23 ebenfalls die 07er Nummern seit vielen Jahren ( Dez.2000) und war bisher eigentlich immer der Auffassung, dass durch die Sonderverordnung §49 STVO dieses Sonderkennzeichen das Fahrzeug von der allgemeinen Betriebserlaubnispflicht komplett befreit ist(ähnlich der 06er Nummer)
Die 07er Nummer befreit das Fahrzeug nicht nur von der TÜV und AU Pflicht, es taucht auch kein einziger Eintrag im FS-Schein bezüglich Reifengrössen, Anbauteilen, ect.. auf..
Ich habe an meinem Wagen diverse (normalweise eintragungspflichtige) Veränderungen vorgenommen wie beispielsweise Rücklichter,Blinkergläser, Endrohre, Tieferlegungen, Chip-Tuning ect.,und bin über die Jahre auch in einigen Polizeikontrollen damit geraten,aber noch nie wurde auch nur ansatzweise etwas moniert/bemängelt!!..mag sein, dass ich nur Glück hatte.
Ich bin dennoch der Meinung, dass die 07er Nummer nicht mehr der allgemeinen Betriebserlaubnis unterliegt, und daher etwaige Umbauten die normalerweise ohne Eintragung schlicht verboten sind ,eben nicht das Einziehen der Nummer, oder gar das Stilllgen des Fahrzeugs nach sich ziehen!..
Klärt mich bitte auf, falls ich falsch liege!
gruß, fish
P.S. Was die H-Kennzeichen betrifft, so trifft das 100% zu, das Fahrzeug MUSS sich in absolutem Originalzustand befinden, oder nur geringfügig mit zeitgemäßen Anbauteilen verändert werden, da ansonsten die H-Zuteilung nicht zugesprochen wird, oder aber die Zuteilung wieder entzogen wird..
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11.02.2006, 00:36
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#7
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U2U Geheimhalter
Registriert seit: 30.01.2003
Ort: Dorsten
Fahrzeug: E34 Touring 520 M50 Bj.05/1996
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Hier mal eine gute Seite dazu.
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Gandalf
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11.02.2006, 12:51
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.02.2004
Ort: Blankenheim/Eifel
Fahrzeug: 750i E65 (11.2007)
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Moin fish,
so ist es mir damals von der Zulassungstelle auf meine Fragen bezüglich Umbau gesagt worden.
Prinzipiell ist es auch so, dass die Stvzo für alle Fahrzeuge gilt, egal ob Du nun zum TüV mußt oder nicht.
Ansonsten wären 07er Kennzeichen ein Freibrief für sämtliche Umbauten.
Weiterhin hast Du Dich mit Übernahme der 07er Kennzeichen dazu verpflichtet das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
Grade durch Extremumbauten an alten Golf usw. kommen die Kennzeichen in Verruf, da diese Klientel ( zu der ich Dich nicht rechne ) meint nun einen Freibrief zu haben und sich um nichts mehr kümmern muß.
Habe viele Freunde bei der Trachtengruppe und auch öfters berufl. mit denen Ku tun, die ziehen extrem auffällige Autos mit 07er regelmäßig aus dem Verkehr. Dann kommt ein Sachverständiger ran, wenn der "Verkehrsunsicher" aufgrund der Umbauten/mangelnder Wartung sagt, sind die Nummern in der Regel weg.
Ich muß zugeben, ich habe einen entscheidenden Vorteil. Da ich einer der ersten (Anfang 95) war der diese Nr. beantragt hat und noch nicht alles in trockenen Tüchern war beginnt meine Nr. mit 06 = Händler, hihi.
Trotzdem lasse ich die Fahrzeuge original (Cabrio) oder nur mit den damals üblichen Umbauten (Pickup höher und dicke Reifen).
Dass die Fahrzeuge verkehrssicher sind ist für mich selbstverständlich, wäre ja auch zu schade drum.
P.S. Auch bei 06er gilt dass das Fahrzeug verkehrssicher sein muß. Was glaubst Du was Dir die Versicherung erzählt wenn Du mit einem Trümmer aufgrund irgendwelcher Umbauten einen baust?
Eine rote Nr. egal ob 06 oder 07 ist kein Freibrief.
Frag mal Deine Versicherung nach den Umbauten. Wenn man einfach bauen könnte wie man will, wäre eine Untersuchung auf Verkehrstüchtigkeit durch einen Sachverständigen (TÜV oder freier Sachverständiger) zur Erlangung der Kennzeichen ja ad absurdum geführt.
P.P.S.
Eben aus dem Link von Gandalf entnommen:
Zitat:
Mit rotem Kennzeichen gefahrene Oldies müssen nicht zum TÜV. Allerdings besteht laut Gesetzgeber nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug frei von groben, ohne weiteres erkennbaren Mängeln ist, die seine Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen. Außerdem ist der Inhaber des roten Kennzeichens für die vorschriftsmäßige Beschaffenheit des Fahrzeugs gemäß den entsprechenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verantwortlich.
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