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Alt 17.08.2006, 10:53   #1
Black Betty
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 28.05.2006
Ort: Münster
Fahrzeug: E32-740iL (11.93) Shadowline, E39-528i (12.98) Shadowline Touring LPG
Standard Rechtsfrage! 7er kauf!

ich hab mir nen 93er 740il shadowline mit motorschaden gekauft (auch ohne motor schon ein traumwagen !!!) und vor kurzem (nach motorreperatur) eine batterie eingebaut um den motor zum erstenmal zu starten! dabei habe ich festgestellt das der wagen 50.000 km mehr auf dem tacho hat als im zB. kaufvertrag steht! auch in der ausschreibung war eine ausstattung beschrieben die nicht zutrifft! (zb. hat er kein xenon und keine standheizung). es ist nicht weiter schlimm, da ich gut mit der ausstattung die er hat und 210.000 km aufem tacho leben kann!

ABER! da der typ (wald und wiesen händler) mir noch etwas schuldig ist und sich seit monaten davor drückt bzw. einfach nur nen scheiß lügner ist. ziehe ich ernsthaft in betracht gerichtlich gegen ihn vorzugehen! kann ich solche sachen, vor allem den wertmindernden kilometerstand, geltend machen?

ich hab alles schriftlich! und 1500 euro für den wagen (und die sachen die noch fehlen) bezahlt!

kennt sich jemand mit sowas aus? erfahrungen?
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Alt 17.08.2006, 11:12   #2
JPM
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Registriert seit: 25.02.2003
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Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
Standard

Wenn Du alles schriftlich hast ist das Recht auf Deiner Seite, da es eine erhebliche Abweichung der Kaufsache darstellt und Du Nachbesserung verlangen kannst (Nachrüstung Standheizung Xenon) bzw Kaufpreisminderung...

Wollte eh Morgen Kaufrecht wiederholen fürs Examen und kann Dir dann genaueres berichten.

Gruß Philipp
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Alt 17.08.2006, 11:20   #3
Marks
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@JPM

Zunächst verweise ich darauf, daß nur Rechtsanwälte juristisch beraten dürfen

und dann @Black Betty

ohne den Kaufvertrag gesehen zu haben, kann Dir keiner einen seriösen Rechtsrat geben.

Oder kennst Du einen Arzt, der Dir am Telefon eine sichere Ferndiagnose erstellen kann (Herr Doktor, meine Zunge ist ganz blau, was kann das sein?)
Marks ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2006, 11:28   #4
Black Betty
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Fahrzeug: E32-740iL (11.93) Shadowline, E39-528i (12.98) Shadowline Touring LPG
Standard

ich geh einfach mal zu einer rechtsberatung! eilt ja nicht!
Black Betty ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2006, 11:45   #5
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
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Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Ich weiß, war auch nur eine Sachverhaltsbeurteilung und kein Rechtsrat.

Gruß Philipp
JPM ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2006, 12:19   #6
triggerlord
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Benutzerbild von triggerlord
 
Registriert seit: 14.06.2006
Ort: Kapsweyer
Fahrzeug: 730i R6 3/87
Standard

Hallo!

Also ohne die Zusammenhänge näher zu kennen, frage ich mich warum Du überhaupt solange rummachst. Wenn ein Händler Dir etwas verkauft und es entpuppt sich als nicht vertragsgemäß, wird reklamiert und wenn das nix bringt, schreibt der Anwalt.
In der Regel setzt man dem betreffenden eine Frist von 14 Tagen zur Bereinigung der Angelegenheit und erst dann kommt der Gang zum Gericht.
Lass mal was hören wie das ausgeht.

Gruss

triggerlord
__________________
Nur noch BMW - Aus Freude am Fahren
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