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Die Firma XXXX verpflichtet sich in diesem Vertrag, den Kunden gegen Zahlung einer Aufnahmegebühr in die firmeneigene Kundendatei einzuspeisen. Der Kunde verpflichtet sich an die Firma XXXXXfür die Eintragung in ihre Kundendatei eine Aufnahmegebühr in Höhe von 39,90€ zu zahlen. Die Aufnahmegebühr wird 5 Tage nach Erhalt der entsprechenden Rechnung fällig. Mit Zahlungseingang bei der Firma XXXXX beginnt die zwölfmonatige Vertragslaufzeit, welche nach Ablauf dieses Zeitraums automatisch endet.Eine fristlose Kündigung des Vertrages ist nur nach Maßgabe des § 626 BGB aus wichtigem Grund möglich.
Darüber hinaus bietet die Firma XXXX interessierten Drittfirmen den Kunden für die potentzielle Übernahme eines Gasumbau an. Hierbei besteht seitens des Kunden jedoch kein Anspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung gegen die Firma XXXXX, da die Firma XXXX selbst keine mit Gas ausgerüsteten Fahrzeuge anbietet, sondern lediglich den Kunden als Interessenten an mit Gas augerüsteten Fahrzeuge in ihre Kundendatei einstellt.
Ich denke diese "Feinheiten" sind egal, denn über diese Seite wird es nie zu einem Einbau kommen!
Das ist wieder so ein schildluder wie alles tester oder wie sich der "Verein" nennen mag.