VIN Decoder |
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22.12.2008, 20:48
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#1
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Eyes Wide Shut
Registriert seit: 20.06.2002
Ort: Bramsche/OS
Fahrzeug: E38 740iA PD 09/95
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Heute beim TÜV (DE*RA)
Hi, Kollegen.
Bin heute Nachmittag mit meinem E32 mal ganz gemütlich und voller Zuversicht zum TÜV gerollt - und was soll ich sagen?
Niente - Keine Plakette....
Erhebliche Mängel..
Eigentlich nur Lapalien - Licht rechts etwas zu hoch, keine Geschwindigkeitsplakette M + S.
Aber dann kam etwas, womit ich garnicht gerechnet habe.
- Reifen Hinterachse nicht zulässige Größe! -
Hintergrund
In meinem FZ-Schein sind für meine Hinterachse 265/40R17 auf "Borbet B LM-Felgen" eingetragen. Das sind meine Sommerräder.
Meine Winterräder sind genau die gleichen Felgen aber mit "nur" 255/40R17 Reifen.
Laut FZ-Gutachten vom Felgenhersteller sind beide Reifengrößen zulässig.
Einzigst die Art und Weise der Radlauf-Bearbeitung unterscheidet sich. Bei 255ern reicht umbördeln der Radlaufkante - bei 265ern muss zusätzlich der Koti etwas gezogen werden.
Jetzt erzählte mir heute der TÜV-Mensch, daß dies nicht zulässig sei und ich so nicht fahren dürfte, weil die 255er Reifen nicht in meinem FZ-Schein eingetragen sind.
Bin mit diesen Winterrädern jetzt schon 6 Jahre unterwegs und war (heute miteingeschlossen) mit denen zum 3. Mal beim TÜV (übrigens war ich vor zwei Jahren bei der gleichen Prüfstelle). Nie wurde da was beanstandet.
Das kann doch nicht sein, oder?
Sagt mir bitte, daß der "böse Mann" im Unrecht ist.
__________________
MfG,
Norbert
__-- Ich hab grade versucht mit dem Mauszeiger ne Fliege vom Bildschirm zu vertreiben! Ich glaub, ich brauch Urlaub...--__
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Geändert von nordberg (22.12.2008 um 21:04 Uhr).
Grund: Fahrzeug ergänzt
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22.12.2008, 21:28
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#2
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Neuer oder alter Fahrzeugschein?
In meinem steht nur die Mindestgröße. (205/65 R16 94V)
Die Sommer- und Winterbereifung kann ich lt. BMW ohne Eintragung fahren.
(V:235/45 R17 + H:255/40 R17 bzw. V/H:205/65 R15)
__________________
Wenn du nichts hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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22.12.2008, 21:52
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#3
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Eyes Wide Shut
Registriert seit: 20.06.2002
Ort: Bramsche/OS
Fahrzeug: E38 740iA PD 09/95
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Gute Frage.
Ausgestellt am 22.09.2008 - also vermutlich neue Version.
Auszug Zitat--------
Zu 15.1/15.2: A.MÖGL. VO.235/45R17-93V A.LM-RAD 8,5JX17H2ET13 BORBET B85713U.HI.265/40R17 96V A.LM-RAD 10JX17H2ET20 BORBET B10720 I. VERB.M.NACHGEARBEIT.RADLAUFKANTEN A. ACHSE 2.
Auszug Zitat Ende---
Ähhmmm... Du darfst 17-Zöller ohne Eintragen fahren?
Original BMW-LM-Rad, oder? Steht dann auch in der Betriebsanleitung zu Deinem Auto!?
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22.12.2008, 22:23
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#4
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von nordberg
Ähhmmm... Du darfst 17-Zöller ohne Eintragen fahren?
Original BMW-LM-Rad, oder? Steht dann auch in der Betriebsanleitung zu Deinem Auto!?
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Original BMW, kein "BMW Zubehör"-Teil.
Was soll denn in der Betriebsanleitung stehen??
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22.12.2008, 22:45
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.02.2004
Ort: Blankenheim/Eifel
Fahrzeug: 750i E65 (11.2007)
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Zitat:
Zitat von nordberg
Gute Frage.
Ausgestellt am 22.09.2008 - also vermutlich neue Version.
Auszug Zitat--------
Zu 15.1/15.2: A.MÖGL. VO.235/45R17-93V A.LM-RAD 8,5JX17H2ET13 BORBET B85713U.HI.265/40R17 96V A.LM-RAD 10JX17H2ET20 BORBET B10720 I. VERB.M.NACHGEARBEIT.RADLAUFKANTEN A. ACHSE 2.
Auszug Zitat Ende---
Ähhmmm... Du darfst 17-Zöller ohne Eintragen fahren?
Original BMW-LM-Rad, oder? Steht dann auch in der Betriebsanleitung zu Deinem Auto!?
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Tscha, da stehen Deine 255er nicht drin, also hat der TÜV-Mensch recht. Wenn Du keine ABE, sondern nur ein Teilegutachten für die 255er hast müssen sie eingetragen werden.
__________________
FSK 6 = Der Held ist ein Mädchen.
FSK 12 = Der Held bekommt das Mädchen.
FSK 16 = Der Bösewicht bekommt das Mädchen.
FSK 18 = Jeder bekommt das Mädchen.
Für "Profillose" gilt: Ich antworte auf keine Frage mehr....
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22.12.2008, 23:57
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#6
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Ottonormalverbrecher
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: Rostock
Fahrzeug: E32 740iL (01/93) | E46 330i touring (05/02)
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Hm so unterschiedlich sind die Prüfer.
Ich hab auch 255er auf der Hinterachse, 265 sind eingetragen.
Ich war bei meinem BMW Autohaus zum TÜV und da meinte der Prüfer, dass ich die Rad-Reifenkombination mal eintragen lassen soll bei Gelegenheit, hat das nicht so eng gesehen.
Hol dir einfach ne Bescheinigung vom Reifenhersteller, dass du 255er auf ner 9J Felge fahren darfst, und dann lass es eintragen.
Gruß Johannes
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23.12.2008, 00:38
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#7
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Eyes Wide Shut
Registriert seit: 20.06.2002
Ort: Bramsche/OS
Fahrzeug: E38 740iA PD 09/95
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Zitat:
Zitat von Zocki.McZock
Hm so unterschiedlich sind die Prüfer.
Ich hab auch 255er auf der Hinterachse, 265 sind eingetragen.
Ich war bei meinem BMW Autohaus zum TÜV und da meinte der Prüfer, dass ich die Rad-Reifenkombination mal eintragen lassen soll bei Gelegenheit, hat das nicht so eng gesehen.
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Hmm... netter Mann..
Zitat:
Hol dir einfach ne Bescheinigung vom Reifenhersteller, dass du 255er auf ner 9J Felge fahren darfst, und dann lass es eintragen.
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Wieso vom Reifenhersteller, und wieso 9J
Und so einfach eintragen lassen ist auch nicht.
Laut Aussage von dem DE*RA-Kollegen heute muss ich das von einem anerkannten Sachverständigen oder Prüfer abnehmen lassen nach §19(2) oder §21 StVZO. Also genauso, wie damals, als ich die Rad-/Reifen-kombination mit den 265ern zum ersten mal montiert hatte.
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30.12.2008, 13:38
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#8
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Gast
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Hallo,
ich fahre,wie Ihr recht,s seht, auch ein E32er . In meinen alten KFZ-Brief ist folgende Größe aufgeführt und eingetragen von Anfang an :
VA 8x17 - 235/45/ZR 17
HA 9x17 - 265/40/ZR 17
gehe mal davon aus das ich nicht ohne weiteres 255er auf HA fahren darf !!!
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30.12.2008, 15:04
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#9
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Gast
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Wo warst Du denn nun eigentlich? TÜV oder DEKRA?
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30.12.2008, 16:04
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#10
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Eyes Wide Shut
Registriert seit: 20.06.2002
Ort: Bramsche/OS
Fahrzeug: E38 740iA PD 09/95
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Wenn Du mich meinst, John..
Ich war bei der DEKRA.
Beim TÜV Nord wollte ich mich nur mal schlau machen, bzw. die Puschen dort eintragen lassen.
Das Eintragen können die bei der DEKRA nämlich nicht, weil keine amtlich anerkannten Sachverständigen, oder sowas in der Art.
Irgendwas mit § 19(3) und §21 StVZo.
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