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Alt 14.10.2009, 16:52   #1
3L-auto-ja
Frauenautoversteher
 
Benutzerbild von 3L-auto-ja
 
Registriert seit: 04.01.2008
Ort: berlin
Fahrzeug: F01+1 730ld (update 10.2009)
Standard BMW-Garantie oder wie?

hallo,
erstmal vorweg, ich bin seit vielen jahren zufrieden mit meinen BMWs oder minis und mit meiner niederlassung. Alles was je zu regeln war ging immer auf garantie oder kullanz, oder war deutlich eingenverschulden von mir.

Ich fahre die autos auch immer nur fuer 3 jahre (leasing) und habe 2 oder drei. Das heisst die laufen auch kaum aus der garantie raus und ich bestelle alle ein bis zwei jahre ein neues.

Aber jetzt bin ich zum ersten mal auf einen ansprechpartner gelaufen der das offensichtlich aendern will.

Ich beschreibe mal den fall:
Meine PDC hatte stoerungen die habe ich bei der NL vorgefuehrt, dann gings aber wieder. Paar wochen spaeter gings wieder nicht... Wir haben uns darauf geeinigt das ich "bei gelegenheit" mal zum auslesen des fehlerspeichers komme. Das dann ein neuer sensor bestellt wird und eingebaut werden kann.
Da war das auto noch unter 24 monate alt und das waere fuer mich kostenlos gewesen.
Das hatte ich etwas verschlampt, weils auch wieder funktionierte - nun aber ist sie komplett ausgefallen und geht garnicht mehr. Ich also hin und will den fehlerspeicher auslesen lassen.
Und jetzt kommts: Sie stellen fest das auto ist (inzwischen) aelter als 24 monate, sie wollen fuer das auslesen des fehlerspeichers geld und vielleicht, aber vielleicht auch nicht bekomme ich auf die sensoren kullanz. (oder eben auch nicht)

Fand ich extrem unschoen dieses "aetschbaetsch", jetzt sind die 24 monate aber rum.

Haette ich so nicht erwartet, ist mir so (mit anderen ansprechpartnern der ist mir bei meiner niederlassung noch nicht begegnet) noch nie passiert.

ABER jetzt kommts wirklich dick.
Um mir das zu erklaeren warum er da nicht sachlich reagieren kann sagt er mir, dass selbst reperaturen die stattgefunden haben in der garantie zeit, (also haette ich meine PDC rechtzeitig reparieren lassen) keine erneute garantie fuer 2 jahre bekommen sondern nur bis zum ende der 24 monate wie das restliche auto.

Das heisst die PDC ist defekt im monat 20, wird repariert, ist erneut defekt in monat 25 und es ist mein problem ohne anspruch auf garantie.

Das fand ich so dermassen unverschaemt, dass ich ihn liebevoll beschimpft habe (keine boesen woerter), und gegangen bin.

Spaeter habe ich ihm eine mail geschickt er moege mir die aussagen schrifftlich geben damit ich mich beraten lassen kann und eventuell dagegen vorgehen.
Keine antwort.
Ich fahre einige tage spaeter nochmals hin und frage ob er die mail bekommen hat. Er sagt ja und das er mir das nicht schriftlich geben darf! Aha, sagen kann er es, mir schriftlich geben aber nicht. Das macht jetzt angeblich wer anders, der das darf. Bisher habe ich allerdings noch nichts.
Ich habe ihn nochmals liebevoll beschimpft und bin dann fort.

Was jetzt?
Dat kann doch nicht sein? Kennt sich da jemand aus?

Und nochmal, bisher war ich immer sehr zufrieden.
Ich bin mir auch sicher das ist ein irrtum, oder pesoenliche befindlichkeiten und demnaechst werde ich wieder zufrieden sein. Nur bin ich jetzt in der situation voellig hilflos. Nicht ganz, immerhin habe ich rechtsschutz.

3L
__________________
--
man kann sich nicht immer quer stellen,
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3L-auto-ja ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2009, 17:04   #2
warp735
Mr. Diesel
 
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Standard

Zitat:
Zitat von 3L-auto-ja Beitrag anzeigen
Das heisst die PDC ist defekt im monat 20, wird repariert, ist erneut defekt in monat 25 und es ist mein problem ohne anspruch auf garantie.
natürlich... das ist aber nicht nur bei BMW, sondern überall so. was hast du denn erwartet?


mfg Benni
__________________
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Alt 14.10.2009, 17:13   #3
3L-auto-ja
Frauenautoversteher
 
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Fahrzeug: F01+1 730ld (update 10.2009)
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Dass es nicht notduerftig geflickt wird damit man ueber die 24 monate kommt, sondern das schadhafte teile ordentlich instandgesetzt, oder getauscht werden und selbstverstaendlich mindestens 2 jahre garantie haben. Warum auch nicht?

3L

Geändert von knuffel (15.10.2009 um 16:10 Uhr). Grund: Unnötiges Zitat entfernt.
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Alt 14.10.2009, 17:22   #4
warp735
Mr. Diesel
 
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wenn ein sensor getauscht wird, weil dieser defekt ist, dann ist das doch keine flickerei...

und wenn dir das nach drei jahren passiert und du für die reperatur normal bezahlst, dann hast auch die normale garantie auf arbeit und teile.

aber wenn du ein teil (in dem fall auto) in der garantiezeit auf garantie reaprieren lässt, verlängert sich (selbstverständlich) nicht die garantiezeit. das teil gehört ja ZUM auto... und auf das hast zwei jahre garantie. egal was in dieser zeit getauscht wurde.

ich versteh deinen unmut, aber so weltfremd bin "ich" nicht...


mfg Benni
warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2009, 17:29   #5
3L-auto-ja
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Du hast das falsch gelesen oder ich habe mich nicht klar ausgedrueckt.
Mir geht es nicht darum, dass sich die garantie des gesamten autos verlaengert sondern das ich garantie auf den behobenen fehler/teile bekomme.
Und das es eben nicht reicht das erneuerte (oder reparierte) teil kommt grad ueber die 24 monate der garantie des autos.

Nochmal:
defekt nach 20 monaten ist garantie.
wird getauscht
nach weiteren 5 monaten ist es erneut defekt und hat KEINE garantie mehr.

Das ist das aergerniss, oder die falsche behauptung meines ansprechpartners.

3L

Geändert von knuffel (15.10.2009 um 16:09 Uhr). Grund: Unnötiges Zitat entfernt.
3L-auto-ja ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2009, 17:34   #6
warp735
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ich weiß schon was du meinst. aber die garantie ist nach zwei jahren vorbei (fürs komplette auto, sensoren inbegriffen)

selbst wenn es am letzten tag getauscht wird. du hast für das auto bezahlt und 48monate garantie erhalten. für den sensor zahlst du NICHT und bekommst auch keine garantie. also für mich völlig logisch und einleuchtend...


mfg Benni
warp735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2009, 17:44   #7
3L-auto-ja
Frauenautoversteher
 
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Fahrzeug: F01+1 730ld (update 10.2009)
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Das sehe ich anders, ich will nicht das es geflickt wird um ueber die 24 monate zu kommen, sondern ich will einwandfreie funktion. Wenn der hersteller das genauso sieht kann er auch (ab reperatur) wieder 24 monate garantie geben. (fuer dem reparierten schaden.)

Stell dir das doch mal vor was das bedeutet was du sagst.
Die verbauen qualitativ minderwertige ware die nur ein paar monate haelt, tauschen was kaputt geht ein paar mal und ab dem 24. monat hast du ein von anfang an minderwertiges auto und keinerlei ansprueche.

Ich kann das rechtlich nicht bewerten ich bin kein anwalt, aber das ist nicht sehr einleuchtend, das ist betrug. Was ich BMW nicht unterstelle moechte, sondern das ist nur dein ansatz zuendegedacht.

3L

Geändert von knuffel (15.10.2009 um 16:10 Uhr). Grund: Unnötiges Zitat entfernt.
3L-auto-ja ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2009, 17:57   #8
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Da ich ein ähnliches problem auch schonmal hatte, hier was ich dazu gefunden habe:



Die Frage ist demnach folgende:

Beginnt die Gewährleistung mit der eingeforderten Nacherfüllung erneut, oder nicht?

Ferner die damit in Zusammenhang stehende Frage:

Sollte die Gewährleistung erneut beginnen, würde dies nur bei Reparatur oder auch bei Neulieferung der Fall sein?

Die Frage ist nach meiner Kenntnis heftig umstritten und (ich glaube) noch nicht höchstrichterlich geklärt.

Vor zwei Jahren hatte ich behauptet, es würde der gesetzlichen Wertung widersprechen, wenn man ein kaputtes Gerät umtauschen würde und danach nicht (bei Neulieferung!) erneut 2 Jahre Gewährleistung bekäme. Eine Kollegin, mit der ich mich über diese Frage unterhielt, sah das genau so. Soweit wohl unstreitig (also zwischen mir und der Kollegin). Daraufhin behauptete ich, es wäre ja total unbillig, wenn man bei der Neulieferung erneut 2 Jahre bekäme, aber bei der Reparatur nicht. Erst recht, wenn man berücksichtigen würde, dass der Verkäufer nach dem AGB-Recht die Nacherfüllung auf Neulieferung oder Reparatur beschränken könne. So denn stellte sich im Rahmen der Reparatur die Frage, ob man nun nur 2 Jahre auf das ausgetauschte Teil geben könne. Also bei nem Fernseher beispielsweise auf die Bildröhre, wenn diese kauptt gehen würde. Dem aber hielt ich entgegen, dass man damit die wirtschaftliche Einheit der Kaufsache quasi zerstören würde. Denn wer weiß (und kann beweisen), was noch 23 Jahre Gewährleistung hat (weil es schon mal ausgetauscht worden ist) ... und was nicht, weil es erst nach 2 Jahren kauptt gegangen ist. Also so geht das nicht. Soweit auch Einigkeit. Wie gesagt, ich hielt (und halte) es für unbillig, wenn man bei Neulieferung erneut 2 Jahre bekommt, aber bei Reparatur nicht. So denn behauptete ich, man müsse auch auf ein repariertes Teil erneut 2 Jahre Gewährleistung geben. Dem wurde entgegen gehalten, der Käufer könne dann ja immer und immer wieder antraben und das kaputte Teil über die Gewährleistung austauschen. Quasi alle 1,5 Jahre ... im Extremfall ein Leben lang. Dem hab ich dann wieder entgegengehalten, das dies eine Frage nach der Auslegung der Gewährleistung als solcher sei. Denn nach meiner Ansicht ist die Gewährleistung die gesetzliche, dem Verkäufer aufgegebene Pflicht, Gewähr dafür zu tragen, dass das verkaufte Produkt 2 Jahre lang am Stück funktioniert. Tut es das nämlich nicht, ist es irgendwie Müll ... finde ich jedenfalls.

Mit dieser Frage ging ich zu 2 ausserordentlich renomierten Schuldrechtsprofessorinnen hier in Köln. Eine schrieb am Alternativkommentar (ich glaube, so heißt er), die andere am Anwaltskommentar. Beide auch Richterinnen am OLG. Mithin sachkompetent. Die eine gab mir und meiner Ansicht recht (fand ich gut) ... die andere nicht (fand ich nicht so gut).

Das war im Sommer 2003. Weiß zufällig jemand, wie der BGH dies sieht (nun, 4 Jahre nach der Reform)?


und

Zitat von IHK Frankfurt a.M. aus dem Internet
Es stellt sich die Frage, ob mit der Neulieferung die Gewährleistungszeit von neuem beginnt.
In der Rechtsliteratur ist diese Frage umstritten.
Einige Stimmen sehen in dem Eingehen des Verkäufers auf ein Nacherfüllungsbegehren des Käufers generell ein Anerkenntnis i. S. d. § 212 BGB, wenn der Verkäufer in dem Bewusstsein handelt, zur Nacherfüllung verpflichtet zu sein. Ein Anerkenntnis und ein damit verbundener Neubeginn der Gewährleistungsfrist liegen daher nicht vor, wenn der Verkäufer erkennbar nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung des Streits handelt.
Andere differenzieren danach, ob es sich bei der Nacherfüllung um eine Nachbesserung (z. B. Reparatur) oder um eine Nachlieferung (Neulieferung) handelt. Diese Differenzierung will auch grundsätzlich der BGH treffen, wobei es aber auf die Einzelfallbetrachtung ankomme, wie der 8. Senat zu diesem im Wege der Schuldrechtsreform entstandenen Problem in einer aktuell getroffenen Entscheidung ausführte (BGH 8. Zivilsenat, Urteil vom 5. Oktober 2005, Az: VIII ZR 16/05). Bei der Nachbesserung sei die Gewährleistungsfrist während der Dauer dieses Vorgangs grundsätzlich nur gehemmt, bei der Nachlieferung beginne die Verjährung hinsichtlich einer erneuten Nacherfüllung grundsätzlich von neuem zu laufen. Die Umstände des Einzelfalles können jedoch jeweils auch zu umgekehrten Ergebnissen führen. Die bisherige Entscheidung des BGH stellt eine Tendenz für die Rechtsfolge der Nacherfüllung für die Gewährleistungsfrist auf. Eine endgültige Klärung dieses Problemkreises für die Praxis und damit Rechtssicherheit ist wohl erst im Laufe der nächsten Jahre durch Folgeentscheidungen der obergerichtlichen Rechtsprechung zu erwarten, in denen die Kriterien für die Einzelfallbetrachtung schärfer herausgearbeitet werden.
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2009, 21:46   #9
3L-auto-ja
Frauenautoversteher
 
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Ort: berlin
Fahrzeug: F01+1 730ld (update 10.2009)
Standard

hallo,
und erstmal vielen dank fuer deinen ausfuehrlichen kommentar.

Mir geht es aber garnicht darum eine erneute 2 jaehrige garantie fuer das gesamte fahrzeug zu bekommen. (also das ganze geraet )

Mir geht es nur darum ob ich anspruch auf garantie fuer das erneuerte teil bekomme. Auch wenn fuer das gesamte fahrzeug dann die garantie abgelaufen sein sollte aber das getauschte teil erneut defekt ist.

Beispiel:
Meine sonnenschutzrollos funktionieren nach einem jahr nicht mehr und werden repariert.
Funktionieren nach weiteren 6 monaten wieder nicht und werden gegen neue ersetzt. Die neuen funktionieren dann wieder nur 11 monate aber nun ist die garantie von 24 monaten vom gesamten fahrzeug abgelaufen und die niederlassung meint der defekte sonnenschutzrollo sei nun mein problem.

Die erneuerten aber schon wieder defekten sonneschutzrollos sind aber erst 11 monate alt.

Mein ansprechpartner bei der NL meinte nun ich haette da keine garantie weil ich fuer den ersatz der defekten zuvor ja nicht bezahlt haette. (war ja garantie.)

Das prinzip, man "flickt" so lange bis man ueber die 24 monate kommt, will mir nicht einleuchten. Ich moechte natuerlich das es dauerhaft funktioniert.

Eigenverschuldete schaeden, oder unangemessene nutzung natuerlich ausgeschlossen.

Der fall betrifft mich auch garnicht, der erzaehlte mir das nur um mir zu verdeutlichen warum meine defekte PDC (die ich zwar in der garantie noch bemaemgelte, aber dann doch nicht habe reparieren lassen) nun auf keinen fall mehr auf garantie gemacht werden kann. Denn jetzt ist das fahrzeug 27 monate alt und selbst wenn ich es haette rechtzeitig richten lassen, ein erneuter defekt nach 24 monaten auf keinen fall mehr eine grarantieleistung sei.

Ich finde das einfach nicht akzeptabel, gleich wie die rechtliche auslegung dann ist. Was noch zu pruefen waere. Es geht auch nicht um viel geld. Mich aergert das vom prinzip her.

Das koennte aber schwer ins geld gehen. Stell dir vor mein turbo versagt nach 18 monaten. Wird auf garantie getauscht und geht nach weiteren 6 monaten schon wieder nicht. Dann waere man ueber die 24 monate und man waere auf kullanz angewiesen. Ich kaeme meinen kunden gegenueber garnicht auf die idee einen solchen fall zu brechenen, ich wuerde mich schaemen. (und mich kuemmern das die sache aus der welt kommt.)

3L
3L-auto-ja ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2009, 07:58   #10
Novipec
Senior- Moderator
 
Benutzerbild von Novipec
 
Registriert seit: 25.03.2004
Ort: Braunau/Inn
Fahrzeug: 911 992
Standard

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, ansonsten hast du auf die Funktionsfähigkeit des ausgetauschten Teils 12 Monate Gewährleistung, Punkt!
Klingt komisch, ist aber so...
__________________
Gruß Chris

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.bike-station.at
Novipec ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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