Danke! Nein, diese Seite wurde hier bisher noch nicht erwähnt. Ist sehr informativ und wie ich mir das schon gedacht habe, unterliegt das einfache Verteilen von Knöllchen einer Rechtsunsicherheit, wenn auch aus anderen Gründen als von mir angenommen - wobei ich sowieso den fragwürdigen Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" sehr differenziert sehe!
NRW scheint jedenfalls Vorreiter beim Aufstellen der 2,1 m-Schilder zu sein, wenn man die anderen hier so hört.
Geändert von warp735 (06.12.2011 um 18:54 Uhr).
Grund: Absolut überflüssiges Zitat entfernt!
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