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Alt 11.03.2020, 12:25   #21
macchiato66
Drehmomentfetischist
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Registriert seit: 11.02.2010
Ort: Landkreis Diepholz
Fahrzeug: Dodge Nitro 2.8 CRD 4WD (08.10), Mercedes C180K S204 (08.08)
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Ich habe per U2U mal versucht ein paar Kollegen, die juristisch "vorbelastet" sind in den Thread zu holen. Ich hoffe das hilft ein wenig.
Insbesondere auch um nicht gleich zu "überziehen" (Betrug), wie Laki ja schon anmerkte.
Und auch, um Dir Benrd, ein wenig die Angst zu nehmen da ganz alleine vor dem Problem zu stehen.
__________________
Gruß
Thomas
---
"Das größte Sparpotential bietet eine vernünftige Fahrweise, nicht jedoch ein kleiner Hubraum."
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Alt 11.03.2020, 12:29   #22
Marks
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl aus 98; R 1200 RT (2017); 118i (2021)
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Zitat:
Zitat von bmw-master1979 Beitrag anzeigen
Der Händler hat drei mal die Möglichkeit, dein Fahrzeug zu Reparieren, natürlich sollte das Zeitnah geschehen.
Völlig falsch.

Zitat:
Zitat von BMW-master1979
Was hast du für dein Fahrzeug bezahlt,
wie viel Kilometer hat er Runter und welche Garantie hast du für dein Fahrzeug?
Was er bezahlt hat, ist erstmal uninteressant. Garantie könnte eine Rolle spielen, ist aber wahrscheinlich auch uninteressant, da er noch in der gesetzlichen Gewährleistung ist. Käme im Übrigen, nicht auf das "Ob", sondern auf das "Wie" der Garantie an.

Zitat:
Zitat von BMW-master1979
Ein Anwalt ist nicht verkehrt, aber gleich vor Gericht zu ziehen, du weißt aber schon wie schnell die Justizia von statten geht?
Ohne Justitia könnte er seine Ansprüche verlieren, da sich die Beweislast gegen ihn wendet. Große Gefahr.

Wenn da eine Rechtsschutz drin ist, sollte er das unbedingt mit einem Rechtsanwalt vor Ort klar machen. An der Vorgehensweise des Händlers ist schon erkennbar, dass der das nicht zum ersten Mal macht. Der spielt auf Zeit.

Richtig wohl:

Am besten durch RA eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung der Mängel setzen. Das ganze Sprechen und Telefonieren bringt gar nichts.

Dann wird ggf. ein sog. Beweissicherungsverfahren sinnvoll sein. Danach muss man weitersehen.

Vorher sollte man sich überlegen, ob Zielrichtung ist, den Kauf rückabzuwickeln, oder den Wagen zu behalten und zu reparieren.

Ob man den Wagen in den Händen des Händlers lässt, kann auch wenig sinnvoll sein. Ich würde lieber etwas in die Fehlerdiagnose stecken, um wenigstens zu wissen, was kaputt ist, bevor nachher nichts mehr feststellbar ist. Vorsicht! Diese Kosten der Fehlerdiagnose bekommt man ggf. nicht wieder.

Geändert von Marks (11.03.2020 um 12:38 Uhr).
Marks ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2020, 12:38   #23
bmw-master1979
Hamann7
 
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Registriert seit: 30.08.2017
Ort: Mannheim
Fahrzeug: E65-735i,E65-730d,F07-535i
Standard

Zitat:
Zitat von Marks Beitrag anzeigen
Völlig falsch.



Was er bezahlt hat, ist erstmal uninteressant. Garantie könnte eine Rolle spielen, ist aber wahrscheinlich auch uninteressant, da er noch in der gesetzlichen Gewährleistung ist. Käme im Übrigen, nicht auf das "Ob", sondern auf das "Wie" der Garantie an.



Ohne Justitia könnte er seine Ansprüche verlieren, da sich die Beweislast gegen ihn wendet. Große Gefahr.
Bist du Rechtsanwalt oder ist Jura dein Hobby?
Natürlich ist das kein Neuwagen,
und natürlich spielt alles eine Rolle.
Den wenn die Reparatur den Zeitwert sprengen würde, wäre das eine interessante Angelegenheit.
Desweiteren weist du doch garnicht welche Garantie er abgeschlossen hat, auch wenn er beim Händler gekauft hat, bezweifle ich das er Gewährleistungs Ansprüche geltend machen kann.

Mfg Laki
bmw-master1979 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2020, 12:45   #24
JayLL
Aus Freude am Sparen
 
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Registriert seit: 25.06.2007
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Fahrzeug: BMW 118i, F40
Standard

Zitat:
Zitat von bmw-master1979 Beitrag anzeigen
Desweiteren weist du doch garnicht welche Garantie er abgeschlossen hat, auch wenn er beim Händler gekauft hat, bezweifle ich das er Gewährleistungs Ansprüche geltend machen kann.

Mfg Laki
Die Garantie tut ersteinmal nichts zur Sache. Hier greift die Gewährleistung.
JayLL ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2020, 12:48   #25
bmw-master1979
Hamann7
 
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Fahrzeug: E65-735i,E65-730d,F07-535i
Standard

Zitat:
Zitat von JayLL Beitrag anzeigen
Die Garantie tut ersteinmal nichts zur Sache. Hier greift die Gewährleistung.
Das stimmt so nicht.
Den wenn das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft wurde und eine extra Garantie abgeschlossen wurde,
greift dein Argument nicht.
Ich glaube wir warten mal ab, was der @Te schreibt.

Mfg Laki
bmw-master1979 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2020, 12:48   #26
Lothar
Honk
 
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Registriert seit: 05.08.2002
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Zitat:
Zitat von bmw-master1979 Beitrag anzeigen
... auch wenn er beim Händler gekauft hat, bezweifle ich das er Gewährleistungs Ansprüche geltend machen kann.

Mfg Laki
Bitte nenne die Rechtsgrundlage für Deine Vermutung.
Lothar ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2020, 12:49   #27
bmw-master1979
Hamann7
 
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Registriert seit: 30.08.2017
Ort: Mannheim
Fahrzeug: E65-735i,E65-730d,F07-535i
Standard

Zitat:
Zitat von Lothar Beitrag anzeigen
Bitte nenne die Rechtsgrundlage für Deine Vermutung.
Habe ich schon

Mfg Laki
bmw-master1979 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2020, 12:56   #28
JayLL
Aus Freude am Sparen
 
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Registriert seit: 25.06.2007
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Fahrzeug: BMW 118i, F40
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Zitat:
Zitat von bmw-master1979 Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht.
Den wenn das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft wurde und eine extra Garantie abgeschlossen wurde,
greift dein Argument nicht.
Ich glaube wir warten mal ab, was der @Te schreibt.

Mfg Laki
Warum etwas hineinkonstruieren, von dem der TE nie geschrieben hat? Der TE spricht selbst auch von einer Gewährleistung und nicht von Garantie.
JayLL ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2020, 14:09   #29
Marks
Erfahrenes Mitglied
 
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Fahrzeug: 740iA VFl aus 98; R 1200 RT (2017); 118i (2021)
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Zitat:
Zitat von bmw-master1979 Beitrag anzeigen
Bist du Rechtsanwalt
So ist es. Und habe hier auch schon Forenkollegen aktiv mit Erfolg vor Gericht in ähnlichen Fällen geholfen.

Zitat:
Zitat von bmw-master1979
auch wenn er beim Händler gekauft hat, bezweifle ich das er Gewährleistungs Ansprüche geltend machen kann.
Schön, dass Du das bezweifelst. Deine Zweifel sind aber leider nicht Stand der Rechtsprechung bzw. der Gesetzeslage, die seit Anfang der 2000er Jahre gilt.

Bitte, liebe Kollegen, ich weiß, dass es alle gut meinen.

Aber mit falschen Ratschlägen und falschen Fährten, die von Ahnungslosen gelegt werden, helft ihr ihm nicht weiter.

Also: Wenn man nichts weiß, sondern nur vermutet oder ahnt oder meint, sollte man das hier für sich behalten. Für den Kollegen geht es um viel Geld!
Marks ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2020, 21:10   #30
e23bernd
Die BMW-E23-Teileoase
 
Benutzerbild von e23bernd
 
Registriert seit: 02.04.2006
Ort: zwischen Hannover u. Bremen
Fahrzeug: DIV. E23, E38, E53 Wohnmobil, Smart Cabrio, VW T4 2,5TDI
Standard Danke

Vielen Dank für die vielen Antworten, aber bitte nicht streiten.

Ich habe den Wagen als Privatperson, ganz normal von dem Gebrauchtwagenzentrum mit 2 Jahre Gewährleistung gekauft, obwohl der Verkäufer mir zuerst einen gewerblichen Kaufvertrag "unterjubeln" wollte, aber das ist meiner Frau und mir sofort aufgefallen.
Im Kaufvertrag wurden außer allgemeine Gebrauchsspuren, keine sonstigen Beschädigungen, so wie eine Gesamtlaufleistung von 175892 Km und 2 Vorbesitzer angegeben, es steht nichts von Export, Bastler-Fahrzeug, oder im Auftrag im Kaufvertrag.

Beim Abholen, auf dem nach Hause Weg, ging wie weiter oben beschrieben die Motorkontrollleuchte an, was am gleichen Tag per Mail dem Verkäufer mitgeteilt wurde. Nach telefonischer Absprache mit dem Verkäufer machte ich einen Termin, zum Fehlerspeicher auslesen, bei der BMW NL-Bremen aus, es wurde an Zyl. 1,5,4 „zu mager, Lambdaregelung nicht möglich“ oder so ähnlich ausgelesen und da wurde dann auch der Ölverlust festgestellt, worauf gesagt wurde, dass es so keinen TÜV hätte geben dürfen.

Der Ölverlust scheint vorn unterhalb der Ventildeckel, mehr links, zu sein, die kompl. Lichtmaschine ist verölt, es schaut so aus, als wenn das Öl durch die Lima läuft, evtl. wurde unter dem Auto das Öl durch den Fahrtwind bis ans Getriebe verteilt, oder es sind mehrere Undichtigkeiten vorhanden, bei der BMW NL-Bremen wurden an einigen Bauteilen Öltropfen festgestellt, es konnte aber ohne vorherige Motor/Unterbodenwäsche keine genaue Ursache ermittelt werden.
Eine nicht richtig funktionierende el. Lenksäulenverstellung stellte ich auf dem nach Hause Weg fest.
Nach dem Check bei BMW gingen auf dem Rückweg so einige Kontrollleuchten wie ABS ASC RDC usw., also der kompl. "Tannenbaum" im Cockpit an, diese Fehler wurden bei einem erneuten Fehlerspeicher auslesen (wieder nach telefonischer Absprache mit dem Verkäufer) und darauf folgenden Löschung des Fehlerspeichers, in einem "markenunabhängigen" KFZ-Meisterbetrieb, fürs erste "behoben", evtl. ist da eine schlechte Batterie die Fehlerquelle.
Als ich den Verkäufer die Aussagen von BMW mitteilte, bekam ich folgende Antwort:

„Bei BMW werden die Mitarbeiter darauf geschult solche Auskünfte zu geben, damit der Kunde sich ein neues Auto kauft“, das kenne er, er war lange genug bei BMW.

Nach solchen Behauptungen und wie sich der Händler bis jetzt verhalten hat, denke ich, es ist besser der Kaufvertrag solle rückabgewickelt werden, denn wie soll es bei einem evtl. weiteren Problem mit dem Händler weiter gehen.

Was gegen die Rückabwicklung spricht, ist ein Telefonat mit dem vorherigen Eigentümer, ein ca. 80-Jähriger Dr., der den BMW bei dem BMW-Händler Auto-Hansa in Lübeck für einen neuen 7er (sein 7. 7er seit 1986) in Zahlung gab.

Der Herr versicherte mir, dass die Laufleistung stimmt, der Wagen Scheckheft-gepflegt ist und der Wagen bei jeder Kleinigkeit zu BMW zur Reparatur gebracht wurde, das deckt sich auch mit den Aussagen der BMW Werkstatt, die mir aber auf Grund des Datenschutzes, ohne Einwilligung des Voreigentümers keine genauen Auskünfte/Belege geben dürfen.
Um diese Einwilligung habe ich den Voreigentümer schon gebeten, aber sie leider, wie auch das Service-Heft noch nicht erhalten.

Ich hatte dem Verkäufer am 6.3., eine Frist bis zum 11.3. gestellt, mir ein gebrauchsfähiges Auto zurück zu geben, was nun bis ca. 21:00 Uhr, wie auch nicht anders erwartet, nicht geschehen ist.
Morgen am 12.3. wird noch der Versuch mit einem Mediator gestartet, mal schauen was dabei herauskommt.
Ich hoffe alle Fragen, bis auf den Kaufpreis, den ich für nicht relevant bei der Angelegenheit halte, beantwortet habe.
Ich werde weiter berichten.

Und noch einmal einen Dank für den netten Besuch von Thomas mit Frau heute Nachmittag/Abend
__________________
Gruß
Bernd

Die BMW-E23-Teile - Oase

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.E23-Nord.de

Stau ist nur hinten blöd, vorne da geht's
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