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Alt 26.08.2002, 20:33   #1
7er-Süchtling
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 15.07.2002
Ort:
Fahrzeug: 750i - 03/99
Standard Frage an die Endrohr-Freaks


Hallo zusammen,

die meisten von Euch haben ja ihr Baby auf irgendwelchen geile Endrohre umgebaut. Meines Wissens führen jegliche Veränderungen an der Original-Auspuffanlage zum erlöschen der Betriebserlaubnis. Hierzu zählt doch auch schon nur das Absägen des Endrohrs und das anschweissen eines geraden Rohrstücks oder? Die ABE's der Blenden sagen auch eindeutig, dass diese nur im Zusammenhang mit einer Original-Auspuffanlage Gültigkeit bestitzen.

Wie habt ihr das gemacht? Seid ihr danach zum TÜV und habt es eintragen lassen oder juckt das keinen?

Gruss Peter
7er-Süchtling ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2002, 20:44   #2
ASS
Schwarzfahrer
 
Benutzerbild von ASS
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: VW T5
Standard

die meisten Endrohrvarianten besitzen eine ABE ich auch habe es aber trotzdem eintragen lassen mit Räder und Fahrwerk,
war dann ein Abwasch. Außerdem kann es ja auch mal sein das man die ABE vorzeigen muß und dann auweia verloren etc.

ASS
ASS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2002, 20:49   #3
zappi
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Hai!
Soweit ich weiß, brauchts nur 2cm des original-Endrohrs, um als "legal" durchzugehen.
Soweit zum "legalen" Teil der Frage.
Ich hab je 2 (VA-vom-Eisenhändler)-Endrohre auf den abgesägten originalstummel, und je 2 auf dem Endtopf, der an der Stelle ein dickes Loch hat.
Und obwohl sowohl der Mittelschalldämpfer fehlt als auch die Endtöpfe alle Kammern auf Durchzug haben, gab es noch keine Probleme, war aber auch erst in einer Kontrolle. Haben nur bewundert geguckt und gefragt, wie schnell das DIng fährt. Naja, ist ja auch kein G*I (gleich geht das Gehaue wieder los, AUA)
Gruß!
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