BMW 7er (G11/G12 LCI) |
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BMW 7er (G11/G12) |
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- Anzeige -
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02.02.2017, 20:35
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.09.2004
Ort: Bradford
Fahrzeug: G11-740xd LCI (09.20)
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Bereitstellungskosten - meine Rede seit...
Zunächst: Ich habe darüber nachgedacht, wo das Thema am ehesten hingehört und mich dann für "hier" entschieden, weil es in dieser Rubrik vermutlich die meisten Betroffenen geben dürfte.
Wir haben schon lange über das leidige Thema Bereitstellungskosten diskutiert, und die meisten werden wohl auch wissen, dass ich ein leidenschaftlicher Gegner davon war und bin, weil solche Kosten aus meiner Sicht schlicht und einfach im Kaufpreis enthalten zu sein haben.
Der EuGH hat letztens entschieden "Verlangt der Händler, der das Erzeugnis verkauft, dass der Verbraucher die Kosten der Überführung dieses Erzeugnisses vom Hersteller an diesen Händler trägt ... stellen sie einen Bestandteil des Verkaufspreises ... dar." Und da nach der Preisangabeverordnung alle anfallenden Kosten in den Verkaufspreis eingerechnet werden müssen, ist die zusätzliche Berechnung der so genannten Bereitstellungs- bzw. Überführungskosten unzulässig. Nun warten wir ab, was der BGH dazu sagen wird, aber ich bin da zugegebenermaßen optimistisch, dass mit diesem Unfug in absehbarer Zeit Schluss sein wird.
Nachzulesen in der aktuellen ams auf Seite 21.
__________________
"Spoiler und laute Tüten machen aus einem 7er keinen Supersportwagen, sondern einfach nur einen lauten und hässlichen 7er."
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02.02.2017, 20:38
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: E38-750i (11.95), Lada Niva (03.03)
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Meinst nicht das dann einfach die Kosten auf den Kaufpreis draufgeschlagen werden ?
Wird dann ja auch nicht wirklich günstiger.
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02.02.2017, 20:43
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.09.2004
Ort: Bradford
Fahrzeug: G11-740xd LCI (09.20)
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Zitat:
Zitat von Olitschka
Meinst nicht dass dann einfach die Kosten auf den Kaufpreis draufgeschlagen werden ?
Wird dann ja auch nicht wirklich günstiger.
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Selbstverständlich werden sie "irgendwie" eingepreist. Aber erstens vermutlich nicht in der bislang dramatisch unverschämten Höhe, und zweitens sie sind dann Bestandteil des Fahrzeugpreises, haben dadurch auch einen gewissen "Wiederverkaufswert" und sind nicht einfach nur eine 1:1 sofort fällige zusätzliche Ausgabe. Einen Tausender cash extra einfach so beim Autokauf? Ich bitte dich, wie bescheuert ist das denn?
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02.02.2017, 20:51
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Norderstedt
Fahrzeug: E38-750i (11.95), Lada Niva (03.03)
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Herr Lehrer Sie brauchen meine Texte nicht verbessern
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02.02.2017, 20:54
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Recht so!
Ich hab das allerdings auch so noch nie bezahlt, mein Freundlicher kennt meine Ansicht und versteht das einzupreisen.
Gibts halt 300-500€ (oder was auch immer) weniger Rabatt und das ist in der Rechnungssumme schon drin, wie sich das gehört.
Jeder andere Händler muss seine Gesamtkalkulation vernünftig machen, ich seh nicht ein warum gerade beim Auto nach Ende aller Verhandlung noch angekommen werden soll mit: "Ach, und dann gibts ja noch die Überführungskosten".
Beim Metzger kauf ich ja auch kein Steak für 20€ und an der Kasse heist es dann: "Da kommen noch 1,20€ Schlachtkosten dazu.".
Manches ist selbstverständlich.
Geändert von KaiMüller (02.02.2017 um 21:08 Uhr).
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02.02.2017, 21:10
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.01.2016
Ort: Tullnerbach-Lawies
Fahrzeug: G12 M760 Li, M6 CP F13, i3 94AH, M4 DTM Champion Edition
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Natürlich sind die sogenannten Überführungskosten ein schlechter Witz.
Aber,wenn ich die deutschen Preise betrachte,würde ich sie im Tausch gegen unsere Verhältnisse gerne mitnehmen.
Gruß,Butl
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02.02.2017, 21:22
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#7
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Neues Mitglied
Registriert seit: 05.08.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 728i E38 VFL 96
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ist schon echt dreist...
Vor allem, dass sie damit werben dürfen:
Nur XX Euro monatliche Rate bei Leasingmodellen. Die aber einfach nie erreicht werden können.
Wenn mir ein Händler eine Bereitstellungsgebühr aufschwatzen will, bin ich schneller weg, als ein Bugatti Veyron
mfg
NFS
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03.02.2017, 00:51
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.09.2010
Ort: Regensburg
Fahrzeug: 750d xDrive G11, 11.2016 und 1 F20 120i, 08.2018 und 1 Skoda Superb Combi
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Hab ich noch nie bezahlen müssen und wurde auch nicht irgendwie zusätzlich eingepreist.
Versucht hat man es allerdings schon :
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03.02.2017, 08:54
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#9
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Neues Mitglied
Registriert seit: 28.07.2005
Ort: Gütersloh
Fahrzeug: G12 - 750Li xDrive (03.19), Cadillac Coupé deVille, 1963
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Die mächtige AG in München berechnet dem Händler stets diese Überführungskosten, die de facto auch anfallen. Es gibt nun eine Pauschale für Abholung beim Händler, bzw. Abholung in der BMW Welt, egal ob die Karre in München, Dingolfingen oder beim Trump in Spartanburg gebaut wurde.
Genau wie der Ladendiebstahl, der auf die Verkaufspreise umgelegt wird, werden auch diese Kosten vom Händler auf die VK Preise umgelegt, wenn sie nicht explizit berechnet werden. Beim Neuwagen kann ich das durchaus verstehen und es erscheint mir wirtschaftlich auch plausibel. Fragwürdig finde ich allerdings, dass diese Überführungskosten auch bei Vorführwagen anfallen sollen, auch wenn die schon neun Monate alt sind. Der Wagen ist schon überführt und zugelassen, da gehören diese Kosten zu den normalen Betriebskosten wie Sprit und Versicherung. Aber diese Diskussion endet immer fruchtlos ...
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03.02.2017, 09:08
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
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Ich finde diese Zusatkosten auch ein Unding - zumal hier ja nicht nur tatsächlich anfallende Kosten abgegolten werden (wie Porto bei einem Paket) , sondern auch noch Gewinn mit drinsteckt.
So wollte mein Vertragshändler "nur" 690 EUR haben, die Niederlassung hier aber 790. 100 EUR mehr wofür? Wohl für die eigene Tasche...
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