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Alt 26.04.2005, 08:00   #21
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

Zitat:
Zitat von Don Pedro
@Red.Dragon
by the way: Diebstahl und Unterschlagung scheiden aus.
@Don Pedro

Das is ja vollkommen klar!
Ich dachte, das war auch ohne Smilie erkennbar genug.......habs mal nachgepfelgt....
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2005, 18:01   #22
Fulo
Neues Mitglied
 
Benutzerbild von Fulo
 
Registriert seit: 03.09.2004
Ort: Pliezhausen
Fahrzeug: E38-740i (06.99) LPG
Standard

Hi ReadyWeb,

ich seh da nur eine Möglichkeit: Falls Rechtsschutzversicherung vorhanden, diese nehmen, einen guten Anwalt suchen und dem die Sache übergeben. Als "Ottonormalverbraucher" hast Du da keine Chance was zu kriegen. Ein Gutachter kann ganz genau sagen ob die Schäden vom Abschleppen kommen oder nicht.
Alles andere hat keinen Wert, spreche hier aus Erfahrung.

Gruß Fulo
Fulo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.04.2005, 10:11   #23
ReadyWeb
Der viele Knöpfe drückt
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: München
Fahrzeug: E38
Standard

Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht.

Ich war beim Gutachter. Der hat alles aufgenommen, fotografiert und dokumentiert.
Er sagt wenn das bei BMW gemacht wird wirds teuer, weil bis an die Kanten lakiert wird etc.
Wenn das Gutachten zu hoch ausfällt wird der Abschlepper alles abstreiten und ich müsste nachweisen, dass der Schaden tatsächlich von ihm verursacht wurde.
Er hat lange überlegt und mir dann geraten, zu einer freien Werkstatt zu gehen, dort einen Kostenvoranschlag einzuholen (der dann niedriger läge als wenn er oder BMW den Schaden beziffern würden).
Mit diesem niedrigeren Preis sollte ich direkt zum Abschlepper gehen und versuchen, von dem das Geld bar auf die Hand zu bekommen und dann günstig lakieren zu lassen.
Immerhin war dieser Rat des Gutachters kostenlos. Wenn ich das eigentliche Gutachten doch will soll ich ihn wieder anrufen.

Er hat mir dann auch einen Betrieb empfohlen, da bin ich gleich hingefahren.
Die waren sehr nett und haben einen guten Eindruck gemacht und mir einen Kostenvoranschlag gefaxt.
Der liegt aber auch schon bei 1.400 Euro.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass mir der Abschlepper freiwillig 1.400 Euro gibt.

Ich vermute das Gutachten würde zwischen 2.000 und 3.000 Euro ausfallen.

Was nun?

Ich müsste also zusätzlich zu den bezahlten 150 Euro Abschleppkosten
den Gutachter bezahlen (ich schätze mal 300 Euro),
dann vermutlich am besten einen Anwalt (ich schätze mal
mit allen Kosten 600 Euro)

Ich bin jetzt etwas verunsichert.
Der ganze Spass mit ungewissem Ausgang kostet mich also
erstmal ca. 1.000 Euro und dafür ist noch nix lakiert.

Der Gutachter kann wohl rekonstruieren wie der Schaden entstanden ist
aber wenn der Abschlepper alles abstreitet und seine Leute alles
abstreiten, wie könnte ich dann vor Gericht zweifelsfrei nachweisen,
das DER Abschlepper meinen Schaden verursacht hat?

Angeblich glauben die Richter den 'Parksündern' selten, weil die sich
vermutlich ständig beschweren und sauer sind, dass ihre Autos abgeschleppt wurden.
ReadyWeb ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 28.04.2005, 10:40   #24
don_franco
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 18.10.2004
Ort: Tenerife
Fahrzeug: V8 ATM Krücke
Top!

Buenas,

wenn z.B. eine Werkstatt, Tüv, Reifenhändler etc am selbigen Tag den Wagen gesehen hätte/hat und bezeugen kann dass dieser keine Schäden hatte, sieht es gut aus, kann zufällig ein Nachbar und oder andere
glaubwürdige Zeugen die Schadensfreiheit des Wagens bezeugen siehts noch besser aus.

Immer erst die "geraden" Möglichkeiten prüfen, dann evtl. drüber nachdenken auf das Niveau dieser Grottensumpf-Abschleppers hinunter zu gehen und dessen "Sprache" sprechen.

don franco

( nicht zufällig milieu-connection ?? lol )
don_franco ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2005, 22:42   #25
bobocpp
MoD Master of D...
 
Benutzerbild von bobocpp
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: 750iA (11.92) voll
Standard

Ich würd auch erst mal zum Anwalt gehen. Du hast doch geschrieben, daß Du das Ganze einem unabhängigen Zeugen gezeigt hast. Ebenso wirst Du doch jemanden kennen der bezeugen kann, daß das Auto schadenfrei war.
Vom Gutachter würde ich erst mal absehen, weil mußt Du erst mal bezahlen. Für eine Klage mit Schadenerstazforderung reicht auch ein Kostenvoranschlag vom Freundlichen.
Falls die Sache dann vor Gericht geht und es noch Ungereimtheiten gibt wird das Gericht im Zeifelsfall einen Gutachter bestellen. Dann mußt Du wenigstens nicht vorher in die Tasche greifen und wenn Du den Fall gewinnst ist das eh hinfällig.
Auf gar keinen Fall den Schaden beheben lassen, denn dann hast Du gar nichts mehr in der Hand. Da helfen dann auch keine Fotos (nur bedingt) die Du oder evtl. die Werkstatt macht (sind halt keine vereidigten Sachverständige).

Also Anzeige machen und zum Anwalt ist deine einzige Möglichkeit wenn sich der Typ querstellt.

Gruß Alex !
bobocpp ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2005, 10:40   #26
KAHIDO
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Hallo ReadyWeb,

wenn Du noch Fragen hast oder einen Tipp brauchst, ruf mich gerne an
oder schreib mir eine Mail (02301/918491 kai-hilburg@t-online.de).
Ich bin Rechtsanwalt, mache viel Verkehrsrecht und kann Dir vielleicht helfen.

Schönes Wochenende, beste Grüße,
KAHIDO
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2005, 20:22   #27
BolideV8
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 01.08.2005
Ort: Kleve
Fahrzeug: BMW 740i
Standard Hakenlastversicherung

Hallo zusammen,
ist mein erster Beitrag hier aber dieses weiß ich ganz genau !!!!

Der Abschleppunternehmer muß Schäden VOR dem abschleppen dokumentieren oder der Polizei bzw. der Politesse zeigen !!
Macht er es nicht setzt man vorraus das Schäden die der Halter im nachhinein bemängelt vom "Abschlepper" verursacht wurden.
Dafür hat er schließlich eine Hakenlastversicherung die der Kunde kurioser Weise mit ich meine 5% der Abschlepprechnung auch noch bezahlt ...lol.

Ich kenne mich aus ich bin auch ein "Abschlepper"


Netter Gruß Kalle
BolideV8 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2005, 20:55   #28
thomas@750i
Seniormember
 
Benutzerbild von thomas@750i
 
Registriert seit: 12.08.2004
Ort: München
Fahrzeug: aktuell:525 d FL 2001 vorher: 730 iA Bj 7/90, 540 iA touring Bj:9/97,730i A V8 Bj:02/94,750i Bj 9/90,E34 540i tou. 6-Gang
Standard

Zitat:
Zitat von BolideV8
Hallo zusammen,
ist mein erster Beitrag hier aber dieses weiß ich ganz genau !!!!

Der Abschleppunternehmer muß Schäden VOR dem abschleppen dokumentieren oder der Polizei bzw. der Politesse zeigen !!
Macht er es nicht setzt man vorraus das Schäden die der Halter im nachhinein bemängelt vom "Abschlepper" verursacht wurden.
Dafür hat er schließlich eine Hakenlastversicherung die der Kunde kurioser Weise mit ich meine 5% der Abschlepprechnung auch noch bezahlt ...lol.

Ich kenne mich aus ich bin auch ein "Abschlepper"


Netter Gruß Kalle

Sind ma schon zu zweit!!!
Besser hätt ichs auch nicht formulieren können!!
__________________
-----------------------------
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thomas@750i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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