Zitat:
Zitat von Bumer
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Dann ruf die Rennleitung an, oder dein Mietmaul und laß es dir erklären.
Denn du haftest z.B. dafür, wenn die Versicherung herausbekommt, daß ein Schlüssel ersetzt wurde, du ihn aber verkauft hast. Könnte sein, daß ja ich den Wagen klau. Naja, unter grob Fahrlässig läßt es sich ja buchen und nicht unter "Betrug", Mittäterschaft,, Anstiftung, etc....
Klar, muss der Käufer erst herausbekommen, daß du einen Schlüssel verkauft hast. Aber sollte die Polizei den "Finder des Wagens" zu deinem Schlüssel festnehmen und er das verraten, darfst dich anstrengen nichts vom Schaden zahlen zu müssen. Achja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.