Nabend
Zunächst mal, schade wegen dem Ärger. Rein rechtlich weiß ich nicht, wie es mit Deinem Rückgabe-Recht drei Tage nach Kauf ausschaut. Nur wenns vor Gericht geht, bist Du in der Beweispflicht. (Man möge mich steinigen, wenn ich da falsch liege)
Und dazu ist so ein Besuch beim Kfz- Sachverständigen ganz hilfreich. Da läßt sich leicht die Frage klären, ob Vorschaden oder nicht. Ausserdem ist so ein Gutachten vor Gericht ganz hilfreich.
Bei den zu erwartenden Kosten; bis 300,- halte ich bei der Fragestellung für OK.
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