Hallo,
ich denke im Rahmen der "Erfüllungspflicht" scheidet der Tausch der Tür sowieso aus. Der Hersteller muss nur den Schaden fachgerecht beheben. Die Tür kommt ja nicht fertige montiert und lackiert, die muss von irgendjemanden fröhlich zusammengebaut werden, ausserhalb der Fertigungsstrasse. Ob da die gleichen Qualitätsstandards erreicht werden ? Und der Aufwand !
Gruß
Thomas
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