Zitat:
Zitat von Schorsch
bisher ungeklärt: TÜVig oder nicht? die einen sagen ja, die anderen nein... 
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Guckst du mein Link.
Mir sagte der TüVer, dass gedimmte Fernlichtscheinwerfer (darauf läuft es doch bei dir hinaus!?) nur als Tagfahrlicht (im original Scheinwerfer) erlaubt sind, wenn die Scheinwerfer über dem E-Prüfzeichen einen "RL"-Stempel aufweisen.
Bei meinen steht "PL" - daher nicht zugelassen.
Dürfte doch beim E32 genauso sein, oder sehe ich das falsch?
Hab das auch schriftlich hier, kann ich dir zukommen lassen.
