Thema: Leasing Das F01-Leasingbarometer
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 21.10.2009, 09:46   #923
Alfred G
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Alfred G
 
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
Standard

Zitat:
Zitat von kawa3005 Beitrag anzeigen
Hallo Alfred


Die Infos hätte ich gern .. auch über PM

Edit: Schon gefunden ..Google....Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMF 7.7.2006 - Google-Suche

Grüße Harry
Genau Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) da steht's auf Seite 3 oben:


"Beträgt der betriebliche Nutzungsanteil 10 bis 50 Prozent, darf der private Nutzungsanteil nicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG (1 %-Regelung) bewertet werden. Die gesamten angemessenen Kraftfahrzeugaufwendungen sind Betriebsausgaben; der private Nutzungsan-teil ist als Entnahme gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG zu erfassen. Diese ist mit dem auf die nicht betrieblichen Fahrten entfallenden Anteil an den Gesamtaufwendungen für das Kraftfahrzeug zu bewerten. "
Es heißt "darf nicht". Das war eigentlich als Strafe gedacht, entpuppt sich aber gerade für Oberklassen-Fahrer als Segen.
Alfred G ist offline   Antwort Mit Zitat antworten