Hallo,
es mag mit Sicherheit Fälle geben bei denen es sich lohnt beide Varianten durch zu rechnen. Vor allem bei Angestellten, Geschäftsführer der GmbH, werden sich alle Regelungen mit Fahrtenbuch meist lohnen. Umso mehr natürlich, je geringer der Anteil der privaten Nutzung ist.
Bei einer Personengesellschaft und einem Anteil der privaten Nutzung (Alfred's Beispiel 60%) ist die 1% Regelung deutlich besser, wenn man z.B. den 760iL von Rudi_V8 rechnet, mit der Leasingrate von 2.600 €. In dem Fall ist die private Nutzung (60%) ohne Vorsteuerabzug wesentlich höher und die im BMF Schreiben veranschlagten Gegenbuchungen auf "privaten Entnahmen" belasten die Kapitalkonten unverhältnismäßig.
Aber auch da wird Alfred G zustimmen, es handelt sich im Zweifel um steuerliches Kopfzerbrechen auf hohem Niveau


Gruß Thomas