Da Du keinen ordentlichen Kaufvertrag vorlegen kannst, wo der letzte Eigentümer Dir das verkauft, wirst Du auch nicht die Möglichkeit bekommen, den alten Brief/ZBII aufzubieten. Dies kann nur der aktuelle Besitzer, ist dieser verstorben nur die Erben mit Erbschein. Da Du nie im Besitz des Briefes warst, kannst Du auch nicht an Eides statt vesichern diesen verloeren zu haben.
So würde ich Dich am Schalter abweisen.
Da bei Diesem Scheunenfund sicher schon mal eine ZBII ausgefertigt wurde, würde der aktuelle Besitzer spätestens beim Versuch das Fahrzeug auf Deinen Namen umzuschreiben aufblenden in der Bearbeitungsmaske.
Ist Dir oder Deinem Bekannten der alte Halter bekannt?
Eine Auskunft über diesen wirst Du bei der Zulassungsstelle nicht bekommen, außer Du kennst dort jemanden. Ansonsten musst Du dies schriftlich tun und Dein Interesse an der Auskunft begründen. Dies könnte Dein Bekannter sicher, da er ja das Haus gekauft hat und sein Grundstück von dem FAhrzeug befreien will. Einfach abschleppen lassen kann er auch nicht. Da keine Kennzeichen am Fahrzeug sind, der Wagen also nicht zugelassen sein dürfte, müsste er die Abschlepp- und Verwahrungskosten als Auftraggeber vorstrecken.
EVTL. bekommt Ihr ja den alten Halter,Verwandte ermittelt.
Gruß M.
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